Digitaler Nachlass: Was Erblasser und Erben wissen müssen

  Aktualisiert am  30 März 2026

Digitaler Nachlass: Was passiert mit unserem Online-Leben nach dem Tod? Ein immer größerer Teil unseres Lebens spielt sich im virtuellen Raum ab. Von Social Media über Messenger-Dienste bis hin zu zahlreichen Online-Konten bei Versicherungen, Spieleanbietern, Banken & Co. 

Stirbt eine Person, hängt es von den Rechtsnachfolgern (Erben oder Bevollmächtigte) ab, ob die Konten geschlossen oder weitergeführt werden. Was passiert aber, wenn die Konten nicht aufgelöst werden? Was ist dringend, z. B. weil es finanzielle Auswirkungen hat, und was kann abgewartet werden? 

Nachfolgend einige allgemeine Punkte, die beim Umgang mit dem digitalen Nachlass zu beachten sind.

Verhindern Sie Datenmissbrauch durch die Regelung des digitalen Nachlasses

Informationen aus nicht gelöschten Accounts können missbraucht werden. So könnten hinterlegte Adressen und Zahlungsinformationen durch einen Hackerangriff in falsche Hände geraten. Es wird daher empfohlen auch an sich kostenlose Accounts zu löschen, wenn diese nicht mehr genutzt werden sollen.

Digitaler Nachlass: Vertragliche Verpflichtungen bestehen nach dem Tod weiter

Abonnements, zum Beispiel bei Streaming-Anbietern wie Amazon, DAZN, Netflix, Sky und Spotify, laufen nach dem Tod eines Nutzers weiter. Das heißt, es wird weiterhin Geld vom Konto abgebucht. Diese Verträge müssen von den Erben aktiv gekündigt werden.

Bei Abos mit längerer Laufzeit haben die Hinterbliebenen zudem ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann dann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Viele Dienste bieten dazu ein Kontaktformular an, um mit Sterbeurkunde, Erbschein und Personalausweis den Vertrag mit Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden und den Account löschen zu lassen.

Die Erben des Digitalen Nachlasses können einen Online-Shop oder eine Website der oder des Verstorbenen weiterführen. Ist dies nicht gewünscht, sollten der Webshop und andere Angebote zeitnah offline genommen werden. Wichtig: Bei Fortführung sind die datenschutzrechtlichen Pflichten aus der DSGVO zu beachten, z. B. Informations- und Dokumentationspflichten. Auch bei der Löschung des Webshops ist der Datenschutz zu beachten. Unter Umständen müssen Kundendaten gelöscht werden.

Ältere Frau sitzt in ihrer Wohnung am Laptop
Der digitale Nachlass umfasst Social-Media-Profile, E-Mail-Konten und Online-Verträge. Foto: Adobe Stock

Vermögenswerte, die nicht bloße Nutzungsrechte sind, stehen den Erben des Digitalen Nachlasses zu

Im Rahmen des digitalen Nachlasses stehen den Erben alle Vermögenswerte zu, die der Verstorbene besaß. Dazu gehören das Eigentum an Soft- und Hardware sowie Guthaben auf verschiedenen Konten.

Nicht dazu gehören reine Nutzungsrechte. Diese sind in der Regel an das Kundenkonto und an die Person des Verstorbenen geknüpft. Nach dem Tod geht der Inhalt z. B. einer Online-Bibliothek oder eines Spielekontos nicht auf die Erbinnen und Erben über. Anbietende können solche Accounts kündigen und löschen, sobald sie vom Tod der Nutzerin bzw. des Nutzers Kenntnis erlangt haben. Ein Anspruch auf Übertragung der Inhalte besteht nicht.

Digitaler Nachlass: Erbinnen und Erben haben ein Recht auf Zugriff zu Informationen

Die Erbinnen und Erben haben das Recht, vom Dienstanbieter Zugang zu digitalen Konten zu verlangen, wenn sie nicht bereits über die Zugangsdaten verfügen. Das Zugangsrecht beinhaltet nicht in allen Fällen auch ein Nutzungsrecht. Bei Social-Media-Accounts haben Sie beispielsweise das Recht, die Inhalte einzusehen, aber nicht das Recht, Änderungen vorzunehmen oder neue Inhalte zu veröffentlichen.

Inhalte vor Kündigung sichern – der digitale Nachlass

Konten der oder des Verstorbenen, die nicht mehr genutzt werden sollen, sollten erst dann gekündigt werden, wenn alle wichtigen Inhalte gesichert wurden. Bei Postfächern empfiehlt es sich, mit der Kündigung zu warten, bis sichergestellt ist, dass keine neuen Nachrichten mehr eintreffen.

Verträge, die auch online abgeschlossen werden können, können in der Regel über einen Kündigungsbutton auf der Website des Anbietenden gekündigt werden.

Kostenlose Broschüre: Digitaler Nachlass

Sie möchten sich darüber informieren, wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln können? Oder Sie möchten wissen, wie Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener vorgehen müssen? In unserer Broschüre (PDF, 2,89 MB) finden Sie alles Wissenswerte.

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Der digitale Nachlass: Informationen zu bestimmten Accounts

Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten sowie die möglichen Kosten bestimmter Konten näher erläutert.

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