E-Auto kaufen: Finanzielle Hilfen in Frankreich und Deutschland im Überblick
Ab 2035 werden in der Europäischen Union nur noch E-Autos verkauft. Hinzu kommen immer mehr Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Wer zukünftig nicht auf ein eigenes Auto verzichten möchte, wird sich also früher oder später mit der Anschaffung eines E-Autos auseinandersetzen.
Wir haben zusammengefasst, welche Finanzhilfen es in Deutschland und Frankreich für den Umstieg auf ein E-Auto gibt.
Kurz vorab: finanzielle Unterstützung beim grenzüberschreitenden E-Auto-Kauf
Deutschland gewährt finanzielle Vorteile für E-Autos, die in Deutschland zugelassen sind. Wo das Auto gekauft wird, ist unerheblich.
Bei einem E-Auto-Kauf in Deutschland und einem Wohnsitz in Frankreich greift allerdings keine der französischen Maßnahmen.
Inhaltsverzeichnis
E-Auto-Förderung in Frankreich
Energiesparzertifikate nun auch für den E-Auto-Kauf
Coup de Pouce – die neue Prämie für den E-Auto-Kauf
Mikrokredit für den Kauf eines E-Autos
Die Retrofit-Prämie zur Nachrüstung
Sozialleasing für E-Autos: Eine günstige Alternative
E-Auto-Förderung in Deutschland
Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos
Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase (THG)

E-Auto-Förderung in Frankreich
Um französische Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Erwerb eines E-Autos zu unterstützen, gab es in Frankreich zwei Finanzierungshilfen: den “bonus écologique” (Umweltbonus) und die “prime à la conversion” (Umtauschprämie).
Beide Maßnahmen wurden 2025 eingestellt.
Neu eingeführt wurde hingegen eine Finanzierungshilfe mit Energiesparzertifikaten. Außerdem gibt es weiterhin eine Nachrüstprämie und einen Kleinkredit.
Zusätzlich können Gebietskörperschaften Subventionen anbieten.
Eine weitere Möglichkeit, in Frankreich günstig an ein E-Auto zu kommen, ist das Sozialleasing.
Energiesparzertifikate nun auch für den E-Auto-Kauf
Ursprünglich sollten die von den französischen Energieversorgern finanzierten Energiesparzertifikate (Certificats d'économie d'énergie, CEE) zur Förderung von energetischen Gebäudesanierungen verwendet werden.
Im März 2025 wurde die Nutzung der Energiesparzertifikate auf den Kauf von Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
Die Höhe dieser Beihilfe, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gilt, kann variieren. Voraussetzung ist der Kauf oder das Leasing (mindestens 24 Monate) eines neuen, zu 100 Prozent elektrisch betriebenen Fahrzeugs.
Das Beantragen dieser Förderung übernimmt der Autohändler.
Gut zu wissen: Es muss sich nicht um Ihren eigenen Energieversorger handeln.
Die finanzielle Unterstützung kann zudem direkt vom Kaufpreis abgezogen werden, wenn der Autohändler bereit ist, den Betrag vorzustrecken.
Coup de Pouce – die neue Prämie für den E-Auto-Kauf
Nach Abschaffung des Umweltbonus hat Frankreich eine neue Prämie eingeführt, den sogenannten Coup de pouce "Véhicules Particuliers Électriques".
Die Förderung ist Privatpersonen vorbehalten. Sie beträgt entweder 3.180 Euro oder 4.240 Euro je nach steuerlichem Referenzeinkommen des Haushalts.
Das bedeutet, Sie müssen in Frankreich steuerlich ansässig sein, um diese finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Für diese Prämie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Fahrzeug zu 100 Prozent elektrisch
- Kauf eines Neuwagens oder Leasing für mehr als 24 Monate
- Zulassung des Fahrzeugs in Frankreich (das Fahrzeug darf zuvor nicht in Frankreich oder einem anderen Land zugelassen worden sein)
- Gesamtpreis höchstens 47.000 Euro (einschließlich Kauf oder Miete der Batterie)
- Leergewicht unter 2.400 kg
- Erfüllung der Umweltkriterien des französischen score environnemental
(Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist auf der Website der französischen Umweltagentur Ademe abrufbar.)
Diese Prämie ist eine Ergänzung der Förderung über Energiesparzertifikate (CEE).
Sie müssen dem Autohändler lediglich Ihren Steuerbescheid übermitteln. Dieser wird dann die notwendigen Schritte bei einem der Energieversorger, die die Charta für den Coup de pouceunterzeichnet haben, unternehmen.
Mikrokredit für den Kauf eines E-Autos
Bei dieser Maßnahme zur Unterstützung beim Kauf handelt es sich um einen Kleinkredit von bis zu 8.000 Euro.
Der Mikrokredit wird zu 50 Prozent vom französischen Staat garantiert. So sollen einkommensschwache Haushalte Zugang zu einer Finanzierung erhalten.
Eine Kumulierung mit dem Coup de pouce oder der Nachrüstprämie ist möglich.
Der Mikrokredit wird für den Kauf oder das Langzeitleasing eines E-Autos oder eines Plug-in-Hybridautos gewährt. Aber auch für Autos mit Verbrennungsmotor, die eine Crit'Air 1-Umweltplakette erhalten und einen CO2-Ausstoß von höchstens 122 g/km (neue oder seit weniger als 6 Monaten zugelassene Fahrzeuge) oder 132 g/km (für andere Fahrzeuge) haben.
Zur Beantragung eines solchen Mikrokredits müssen Sie sich an einen sozialen Begleitdienst wenden, z. B. Croix Rouge, le secours catholique oder die Fondation agir contre l’exclusion.
Achtung: Dieser Mikrokredit muss innerhalb von höchstens sieben Jahren zurückgezahlt werden.
Die Retrofit-Prämie zur Nachrüstung
Mit Nachrüstung ist in diesem Fall gemeint, dass ein Verbrennerauto zu einem E-Auto oder einem Plug-in-Hybrid umgebaut wird.
Für die Retrofit-Prämie (prime rétrofit) muss das Fahrzeug älter als fünf Jahre sein und sich mindestens seit einem Jahr in Ihrem Besitz befinden. Die Nachrüstung muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.
Zur Berechnung der Prämie wird das steuerliche Referenzeinkommen herangezogen, so dass ein steuerlicher Wohnsitz in Frankreich Voraussetzung ist.
Bei einem steuerlichen Referenzeinkommen von bis zu 16.300 Euro beträgt die Nachrüstprämie 5.000 Euro. Bei einem höheren Referenzeinkommen nur noch 1.500 Euro. Für die Umrüstung eines Kleintransporters gibt es einen Zuschuss von bis zu 8.000 Euro, bei Motorrädern, Quads und bestimmten anderen Fahrzeugen 1.100 Euro.
Das nachgerüstete Fahrzeug darf erst nach 6 Monaten und 6.000 km zurückgelegten Kilometern wiederverkauft werden. Andernfalls muss die Prämie zurückgezahlt werden.
Einige Gebietskörperschaften gewähren eine finanzielle Unterstützung zur Nachrüstung, die mit der staatlichen Prämie kumuliert werden kann.
Sozialleasing für E-Autos: Eine günstige Alternative
Es handelt sich um ein klassisches Leasing wie es auch von Privatunternehmen angeboten wird. Bei Vertragsende kann man von der Kaufoption Gebrauch machen oder auch nicht. Allerdings ist bei Vertragsbeginn keine Anzahlung erforderlich und die monatlichen Raten liegen zwischen 100 und 150 Euro.
Antragsstellende müssen volljährig sein, in Frankreich wohnen und dort auch steuerlich ansässig sein. Weitere Bedingungen sind:
- Der Arbeitsweg muss mehr als 15 km betragen. Bei Angestellten müssen Arbeitgebende dies bestätigen.
oder
Man muss mehr als 8.000 km jährlich mit dem PKW zurücklegen. - Das letzte Sozialleasing muss mindestens drei Jahre zurückliegen.
Der Leasingvertrag muss mit einem zugelassenen Unternehmen abgeschlossen werden.
Der Vertrag mit Verlängerungsoption wird für mindestens drei Jahre geschlossen (mit oder ohne Kaufoption). Im Tarif ist eine Fahrleistung von mindestens 12.000 km enthalten. Die monatliche Leasingrate beträgt 100 bis 150 Euro (ohne Versicherung, Wartung etc.).
Weitere Informationen in französischer Sprache finden Sie auf der Seite des französischen Umweltministeriums: https://www.ecologie.gouv.fr/mon-leasing-electrique
Hinweis: Das Sozialleasing wurde zum 1. Januar 2024 eingeführt. Aufgrund der hohen Anzahl der Anfragen wurden die Anmeldungen ausgesetzt, sollen aber ab September 2025 wieder aufgenommen werden.

E-Auto-Förderung in Deutschland
Umweltbonus
Bis zum 17. Dezember 2023 gab es in Deutschland mit dem Umweltbonus ein staatliches Förderprogramm für E-Autos. Diesen Umweltbonus gibt es nun nicht mehr.
Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos
Bis zum 31. Dezember 2030 können E-Autos von der Kfz-Steuer befreit werden.
Dies gilt für neue oder gebrauchte E-Autos, die vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen werden.
Plug-in-Hybridfahrzeuge können nicht von der Kfz-Steuer befreit werden.
Pro Fahrzeug gilt diese Steuerbefreiung höchstens zehn Jahre ab Erstzulassung. Wenn Sie also ein gebrauchtes E-Auto erwerben, das bereits fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit wurde, können Sie selbst noch weitere fünf Jahre diesen Steuervorteil beanspruchen.
Nach Ablauf der Steuerbefreiung gilt eine um 50 Prozent reduzierte Kfz-Steuer für E-Autos.
Die Steuerbefreiung muss nicht beantragt werden. Sie wird auf der Grundlage der bei der Zulassung übermittelten Fahrzeugdaten gewährt.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihren Verbrenner per Nachrüstung zu einem E-Auto umbauen, wird das Fahrzeug ebenfalls von der Kfz-Steuer befreit.
Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase (THG)
In Deutschland ist es seit 2022 möglich, die durch das E-Auto nicht erzeugten, also „gesparten“, Treibhausgase (THG) zu verkaufen.
Mineralölunternehmen, deren CO2-Ausstoß die Vorgaben überschreitet, können durch den Kauf dieser THG-Zertifikate Strafzahlungen vermeiden.
Im Jahr 2025 können so für Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos schätzungsweise 50 bis 80 Euro zusammenkommen.
Für den Handel mit THG-Zertifikaten müssen Sie sich bei einem Zwischenhändler anmelden und eine Kopie des Fahrzeugscheins übermitteln. Dieser übernimmt dann den Kontakt mit dem Umweltbundesamt und den Mineralölunternehmen.
Gut zu wissen: Vergleichen Sie die Angebote mehrerer Zwischenhändler. Die Angebote können sich stark unterscheiden.
Fazit zum Kauf eines E-Autos in Frankreich und Deutschland
Wer aktuell ein E-Auto kaufen möchte, profitiert in Frankreich noch von verschiedenen Zuschüssen und Prämien – in Deutschland dagegen hauptsächlich von Steuerbefreiungen und dem Handel mit THG-Zertifikaten.
Informieren Sie sich vor dem Kauf, welche Unterstützung für Ihre konkrete Situation und das gewünschte E-Auto gilt, um Geld zu sparen.