E-Auto kaufen: Welche finanziellen Hilfen gibt es in Frankreich und Deutschland?

Ab 2035 werden in der Europäischen Union nur noch Neufahrzeuge mit Elektromotor verkauft.

Hinzu kommen in den kommenden Jahren immer mehr Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.

Wer zukünftig nicht auf den Komfort eines Autos verzichten möchte, wird sich also mit der Anschaffung eines E-Autos auseinandersetzen müssen.

Sowohl in Deutschland, als auch in Frankreich gibt es finanzielle Hilfen für den Umstieg auf ein E-Auto. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Wenn Sie sofort wissen möchten, ob Ihnen beim Kauf eines E-Autos im Nachbarland eine Förderung zusteht, klicken Sie hier!

Elektroauto: Die finanzielle Unterstützung in Frankreich

Um französische Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Erwerb eines E-Autos unter die Arme zu greifen, bietet Frankreich zwei Finanzprogramme an.

Den “bonus écologique” (Umweltbonus) und die “prime à la conversion” (Umtauschprämie).

Beide Prämien lassen sich miteinander kombinieren.

Zusätzlich können Subventionen der Gebietskörperschaften beantragt werden.

Le bonus écologique (Umweltbonus)

Der “bonus écologique“ ist eine staatliche Prämie, die Käufer dazu bewegen soll, sich für ein umweltfreundliches Fahrzeug zu entscheiden.

Die Kaufprämie gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen.

Die Höhe ist abhängig von der Antriebsart (z. B. reines E-Auto oder Hybrid) und dem Fahrzeugpreis. 

Gut zu wissen: Bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt die Unterstützungsleistung 1000 €, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgte.

Bei der Beantragung der Prämie sind einige Dinge zu erfüllen!

Wichtig:

Nur unter folgenden Voraussetzungen kann der “bonus écologique“ beantragt werden:

  • Antragsteller/in ist volljährig
  • Antragsteller/in hat einen Wohnsitz in Frankreich

Neu- und Gebrauchtfahrzeuge haben zudem noch folgende unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.

  • es muss sich um ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid handeln
  • das Auto wird in Frankreich dauerhaft zugelassen
  • der Wiederverkauf ist erst 6 Monate nach dem Kauf möglich ODER wenn das Fahrzeug mindestens 6000 km zurückgelegt hat.
  • die Leasingdauer beträgt mindestens 2 Jahre
  • es muss sich um eine reines E-Auto handeln (CO2-Ausstoß von 0 g/km)
  • das Auto muss vor mindestens zwei Jahren erstmals zugelassen worden sein. Bei Leasing-Fahrzeugen muss die Miete erstmals vor mindestens zwei Jahren bezahlt worden sein
  • Das Fahrzeug wird dauerhaft in Frankreich zugelassen
  • der Kauf erfolgt von einer Person, die nicht demselben Haushalt angehört
  • der Wiederverkauf erfolgt erst 2 Jahre nach dem Kauf oder der Zahlung der ersten Leasingrate

Der „bonus écologique“ kann auf zwei Arten ausgezahlt werden:

  • Entweder gewährt der Autohändler den Umweltbonus direkt beim Kauf in Form eines Preisnachlasses (inkl. MwSt.)

Warten Sie nicht zu lange. Sie haben bis 6 Monate nach dem Kauf oder der Zahlung der ersten Leasingrate Zeit.

La prime à la conversion (Umtauschprämie)

Die „prime à la conversion“ ist eine finanzielle Unterstützung, die mit dem „bonus écologique“ verbunden werden kann.

Sie wird ausgezahlt, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, dass die Umwelt nicht oder nur geringfügig belastet.

Gleichzeitig muss das alte Auto mit Benzinmotor (zugelassen vor 2006) oder Dieselmotor (zugelassen vor 2011) in einer zugelassenen Auto-Recyling-Anlage (Centres VHU Agréés) verschrottet werden.

Für den Kauf eines Fahrzeugs mit einem CO2-Ausstoß von 127 g/km oder weniger wird z. B. eine Prämie von bis zu 3000 € ausgezahlt.

Wer ein neues oder gebrauchtes Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kauft, erhält bis zu 5000 €.

Eine Tabelle mit der Höhe der Umtauschprämie findet sich auf der Website des französischen Ministeriums für Energiewandel. (Ministère de la Transition énergétique).

Um die „prime à la conversion“ zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • volljährig und wohnhaft in Frankreich
  • ein altes, umweltschädliches Fahrzeug wird verschrottet (Crit'Air 3 und höher). Erstzulassung bei Benzinern vor 2006, bei Diesel vor 2011.
  • Fahrzeug wird nach dem 1. Juli 2021 gekauft oder geleast.

Die Höhe der Prämie hängt von mehreren Kriterien ab, insbesondere von Ihrem steuerlichen Referenzeinkommen (le revenu fiscal des référence, RFR).

Wie bemisst sich das steuerliche Referenzeinkommen (RFR) in Frankreich?

Welches steuerliche Referenzeinkommen Sie haben, berechnet in Frankreich die Steuerbehörde.

Als Grundlage dient das Gesamtbruttoeinkommen, dass sich aus Ihren Jahreseinkünften zusammensetzt (Gehalt, Rente, Einkünfte aus Immobilien etc.). Durch den Abzug bestimmter Kosten (z. B. Unterhaltszahlungen) wird das Gesamtnettoeinkommen berechnet. Hiervon werden u. a. noch Sonderfreibeträge abgezogen (z. B. für Personen mit Behinderung oder über 65-Jährige), um das steuerpflichtige Nettoeinkommen festzustellen. Zu diesem müssen u. U. noch bestimmte Beträge hinzuaddiert werden (z. B. für Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen), um schließlich das steuerliche Referenzeinkommen, den sogenannten RFR, zu erhalten.

Anhand des RFR wird in Frankreich bestimmt, inwieweit Anspruch auf bestimmte Beihilfen oder Steuerbefreiungen bestehen.

Gut zu wissen

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Kauf eines umweltfreundlichen Autos bieten auch einige lokale Behörden an.

DIe Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn es am Ort der Zulassung eine feste Umweltzone (ZFE-m) gibt.

Wenn Ihr Referenzeinkommen 13.489 € oder weniger beträgt

Die Auszahlung der „prime à la conversion (Umtauschprämie) hängt von Ihrem Einkommen ab.

Wenn Ihr steuerliches Referenzeinkommen pro Jahr bei 13 489 € oder weniger liegt, können Sie mit einer Förderung von 5 000 € rechnen.

Beispiel:
Sie kaufen sich ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid, das mindestens 50 km rein elektrisch fährt. Ihr Arbeitsweg beträgt über 30 km oder Sie fahren mehr als 12 000 km im Jahr. Die Umtauschprämie beträgt 5 000 €.

Um die französische Umtauschprämie zu erhalten, müssen Sie Ihr altes Fahrzeug in einer zugelassenen Recyclinganlage verschrotten lassen (Centre agréé VHU).

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Pkw oder ein Kleintransporter sein

  • Benzinfahrzeuge müssen vor Januar 2006 erstmals zugelassen worden sein. Dieselfahrzeug vor Januar 2011.

  • das zu verschrottende Auto muss seit mindestens einem Jahr in Ihrem Besitz sein
  • das Fahrzeug muss in Frankreich gemeldet sein
  • das Fahrzeug darf nicht verpfändet sein, d. h. ein Kredit oder eine Langzeitmiete muss vollständig zurückgezahlt worden sein.
  • Wenn das Fahrzeug von einem Sachverständigen als beschädigt eingestuft worden ist, muss es zum Zeitpunkt der Verschrottung oder zum Zeitpunkt des Kaufs oder des Leasings des Fahrzeugs seit mindestens 1 Jahr versichert gewesen sein.
  • die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss innerhalb von drei Monaten vor oder sechs Monate nach dem Kauf des Neufahrzeugs erfolgen.

Um die französische prime à la conversion zu erhalten, reicht es nicht aus, Ihr altes, umweltschädliches Fahrzeug einfach verschrotten zu lassen.

Sie müssen ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen, das die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es muss sich um einen E-Auto oder Kleintransporter mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 20 g/km handeln
  • es darf höchstens 60.000 € inkl. MwSt. kosten
  • es muss in Frankreich dauerhaft zugelassen werden
  • es darf sich um kein Unfallfahrzeug handeln
  • der Widerverkauf darf erst ein Jahr nach dem Kauf ODER nach dem Erreichen eines Kilometerstands von mindestens 6.000 km erfolgen
  • die Leasingdauer beträgt mindestens 2 Jahre

Gut zu wissen

Die Umtauschprämie kann unter bestimmten Bedingungen auch für den Kauf eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor gezahlt werden.

Das Auto muss als Crit'air 1 eingestuft sein.

Der Wiederverkauf darf erst nach einem Jahr stattfinden ODER wenn das Fahrzeug mindestens 6.000 km zurückgelegt hat.

Die Leasingdauer beträgt mindestens 2 Jahre.

Wenn Ihr Referenzeinkommen 13 489 € oder mehr beträgt

Sie können die Umtauschprämie auch dann erhalten, wenn Ihr Referenzeinkommen bei 13.489 € oder mehr liegt.

Die Bedingung: Bei dem gekauften oder geleasten Fahrzeug muss es sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug handeln, dass einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km hat.

Beispiel:
Sie kaufen sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß unter 50g /km. Es handelt sich um ein vollelektrisches Fahrzeug oder ein Plug-in-Hybrid, dass mindestens 50 km rein elektrisch fährt. Sie erhalten eine Umtauschprämie in Höhe von 2500 €.

Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 50g /km haben keinen Anspruch auf die prime à la conversion.

Um die französische Umtauschprämie zu erhalten, müssen Sie Ihr altes Fahrzeug in einer zugelassenen Recyclinganlage verschrotten lassen (Centre agréé VHU).

Voraussetzungen:

  • Es muss ein Pkw oder ein Kleintransporter sein
  • Benzinfahrzeuge müssen vor Januar 2006 erstmals zugelassen worden sein. Dieselfahrzeug vor Januar 2011
  • das zu verschrottende Auto muss seit mindestens einem Jahr in Ihrem Besitz sein
  • das Fahrzeug muss in Frankreich gemeldet sein
  • das Fahrzeug darf nicht verpfändet sein, d. h. ein Kredit oder eine Langzeitmiete muss vollständig zurückgezahlt worden sein
  • Wenn das Fahrzeug von einem Sachverständigen als beschädigt eingestuft worden ist, muss es zum Zeitpunkt der Verschrottung oder zum Zeitpunkt des Kaufs oder des Leasings des Fahrzeugs seit mindestens 1 Jahr versichert gewesen sein
  • die Verschrottung des alten Fahrzeugs muss innerhalb von drei Monaten vor oder sechs Monate nach dem Kauf des Neufahrzeugs erfolgen

Um die französische "prime à la conversion" zu erhalten, reicht es nicht aus, Ihr altes, umweltschädliches Fahrzeug einfach verschrotten zu lassen.

Sie müssen ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen, das die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Es muss sich um einen E-Auto oder Kleintransporter mit einem CO2-Ausstoß von höchstens 20 g/km handeln
  • es darf höchstens 60.000 € inkl. MwSt. kosten
  • es muss in Frankreich dauerhaft zugelassen werden
  • es darf sich um kein Unfallfahrzeug handeln
  • der Widerverkauf darf erst ein Jahr nach dem Kauf ODER nach dem Erreichen eines Kilometerstands von mindestens 6.000 km erfolgen
  • die Leasingdauer beträgt mindestens 2 Jahre

Um die Umtauschprämie zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie bitten den Händler, die Prämie mit dem Verkaufspreis zu verrechnen

Gut zu wissen

Die "prime à la conversion" gilt auch für andere Motorfahrzeuge, wie z. B. Motorräder oder Quads.

Le microcredit (der Kleinkredit)

Ein weiterer Anreiz, um die Franzosen dazu zu bewegen, in ein sauberes Fahrzeug zu investieren, ist ein Kredit bis zu 5.000 €,

Dieser sogenannte “Microcredit” ist für einkommensschwache Haushalte bestimmt und kann zusätzlich zum französischen Umweltbonus und zur Umtauschprämie beantragt werden.

Der Kleinkredit wird für den Kauf oder das Langzeitleasing eines Elektroautos oder eines Plug-in-Hybrids gewährt.

Aber auch Autos mit Verbrennungsmotor, die nicht mehr als 132 g / km CO2 ausstoßen, haben einen Anspruch auf den Kredit. 

Um den Kleinkredit zu erhalten, müssen Sie sich an einen sozialen Betreuungsdienst wenden, z. B. Croix Rouge, le secours catholique oder la Fondation agir contre l’exclusion .

Achtung: Der Mikrokredit muss innerhalb von 5 Jahren zurückgezahlt werden.

La prime au retrofit (Nachrüstungsprämie)

Bei der Nachrüstung werden bestimmte (meist alte) Fahrzeugteile durch neue Teile ersetzt.

In diesem Fall wird der Verbrennungsmotor aus dem Auto ausgebaut, um das Fahrzeug in ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid umzurüsten.

Dies kann mit einem Benzin- oder Dieselfahrzeug geschehen. Voraussetzung für den Erhalt der prime au retrofit: Das Fahrzeug ist älter als fünf Jahre und seit mindestens einem Jahr in Ihrem Besitz.

Bedenken Sie: Für die Nachrüstung muss ein zugelassener Fachmann beauftragt werden.

Wie hoch die Kosten für die Nachrüstung sind, hängt von der Fahrzeugart ab. Im Durchschnitt müssen Sie für die Umrüstung zu einem E-Auto zwischen 15.000 und 20.000 € bezahlen. Für einen kleinen Stadtwagen fallen etwa 8.000 € an.

Seit Juni 2020 unterstützt der französische Staat die Umrüstung eines Fahrzeugs.

Beträgt Ihr steuerliches Referenzeinkommen 18 000 € oder weniger, steht Ihnen eine Prämie von 5000 € zu.

Liegt das Referenzeinkommen bei über 18.000 €, sind es 2.500 €.

Für die Umrüstung eines Kleintransporters zahlt der französische Staat 5.000 €.  Bei Motorrädern, Quads etc. sind es 1.100 €

Um die finanzielle Unterstützung nicht zu verlieren, dürfen Sie Ihr Fahrzeug jedoch erst nach 6 Monaten und 6.000 km wiederverkaufen.

Gut zu wissen

Eine  finanzielle Unterstützung gewähren auch einige Gebietskörperschaften in Frankreich. Die Bedingungen sind an die staatliche Prämie angelehnt und können mit dieser auch  kombiniert werden.

Le malus écologique (der Bonus-Malus)

Um Französinnen und Franzosen dazu zu bewegen, ein sauberes Auto zu kaufen, wurde ein malus écologique eingeführt.

Hierbei handelt es sich um eine Art Strafzahlung bzw. eine Steuer, die auf den Kaufpreis eines umweltschädlichen Fahrzeugs aufgeschlagen wird. Sie richtet sich nach der Kfz-Steuer und dem CO-Ausstoß pro Kilometer.

Alle finanziellen Hilfen für den Kauf eines E-Autos in Frankreich finden Sie auf ecologie.gouv.fr

Elektroauto: Finanzielle Unterstützung in Deutschland

Umweltbonus und Innovationsprämie

Deutschland unterstützt Autofahrer beim Umstieg auf ein Elektroauto.

Für den Kauf eines neuen Autos liegt der maximale Betrag bei 9.000 €.

Er setzt sich zusammen aus:

  • dem Umweltbonus. Dieser umfasst einen Rabatt des Autohändlers bis zu 3 000 € und einem staatlichen Zuschuss in gleicher Höhe.
  • die Innovationsprämie. Diese verdoppelt den staatlichen Zuschuss bis Ende 2022 auf maximal 6.000 €.

→ Umweltbonus (Händlerrabatt + staatliche Subvention) + Innovationsprämie = 9 000 €.

Wichtig

Für den Händlerrabatt ist es nicht notwendig, in Deutschland gemeldet zu sein. Auch muss das Fahrzeug nicht in Deutschland zulassen werden. Kurzum: Auch Personen mit Wohnsitz in Frankreich steht der Händlerrabatt zu.

Wer in Frankreich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (oder in einem anderen EU-Land), erhält allerdings keinen staatlichen Zuschuss zum Umweltbonus und keine Innovationsprämie.

Beispiel:
Beim Kauf eines reinen Elektroautos, das zwischen 40.000 und 65.000 € kostet, gewährt Ihnen der Händler einen Rabatt von 2.500 €. Der deutsche Staat gewährt einen Umweltbonus in Höhe von 2.500 €, der sich mit der Innovationsprämie verdoppelt. Insgesamt erhalten Sie also eine Förderung von 7.500 €.

Wenn Sie sich für ein Leasing entscheiden möchten, beachten Sie folgende Tabelle.

Wichtig ist, dass das Auto nach dem 16. November 2020 zugelassen worden ist.

Die volle Förderung gibt es bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 23 Monaten oder mehr.

Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung angepasst und nach unten korrigiert.

Um eine Förderung zu erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug gekauft und angemeldet werden.

Abschließend ist der staatliche Zuschuss auf der Online-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Gut zu wissen

Für den Kauf eines gebrauchten Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs gibt es ebenfalls eine finanzielle Unterstützung.

Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Die Förderung fällt zwangsläufig geringer aus (bestenfalls 80 % des Listenpreises), da der Wertverlust des Fahrzeugs berücksichtigt wird.

Der Zuschuss wird gewährt, wenn die Erstzulassung des Gebrauchtwagens in Deutschland nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt.

Der Erstbesitzer darf beim Kauf keine Förderung beantragt haben und muss das Auto mindesten 12 Monate gefahren und dabei maximal 15.000 km zurückgelegt haben.

2023 und 2024 ändern sich in Deutschland die finanziellen Unterstützungsleistungen für E-Autos

Ab Januar 2023 gilt:  

  • der Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird nicht länger unterstützt
  • die staatliche Kaufprämie wird gesenkt:

         - 4.500 € für ein Fahrzeug, das bis zu 40.000 € kostet.

         - 3.000 € für ein Fahrzeug, das zwischen 40.000 und 65.000 € kostet.

         - Für Fahrzeuge, die mehr als 65.000 € kosten, entfällt die Unterstützungsleistung
 

  • Ab dem 1. September 2023 wird der Umweltbonus nur noch an Privatpersonen vergeben.
  • Das Elektrofahrzeugs darf in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf nicht verkauft werden.


Ab dem 1. Januar 2024 gilt:

  • Fahrzeuge, mit einem Listenpreis bis 45.000 € erhalten nur noch eine Förderung in Höhe von 3.000 €
  • Fahrzeug mit einem Listenpreis über 45.000 € erhalten keine Förderung mehr.

Befreiung von der Kfz-Steuer

Wer sich ein E-Auto kauft, ist bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Die Steuerbefreiung gilt ab Zulassung des neuen oder gebrauchten E-Autos.

Die Erstzulassung muss vor dem 31. Dezember 2025 liegen.

Zweitbesitzer profitieren für den verbleibenden Zeitraum (bis Ende 2030) von der Steuerbefreiung.

Bedenken Sie:

  • Wenn der Gebrauchtwagen erstmals 2018 zugelassen wurde, haben Sie nur bis 2028 Anspruch auf die Steuererleichterung. Denn die Steuererleichterung darf nicht länger als 10 Jahre dauern.
  • Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gibt es keine Kfz-Steuerbefreiung

Nach Ablauf der Steuerbefreiung, zahlen Sie nicht wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor die volle Kfz-Steuer, sondern nur 50 %.

Sie müssen keine besonderen Schritte unternehmen. Die Steuerbehörde gewährt Ihnen diesen Vorteil auf der Grundlage der bei der Zulassung übermittelten Fahrzeugdaten.

Gut zu wissen
Wenn Sie Ihr Auto mit Verbrennungsmotor zu einem E-Auto nachgerüstet haben, steht Ihnen ebenfalls die Befreiung von der Kfz-Steuer zu.

Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase (THG)

Wer in Deutschland im Besitz eines E-Autos ist, kann seit 2022 die durch den Besitz eines sauberen Fahrzeugs erzielten Einsparungen an Treibhausgasen (THG) verkaufen. Dadurch lassen sich im Jahr einige hundert Euro sparen.

Mineralölunternehmen, die ihre gesetzlichen Ziele zur Senkung des CO2-Ausstoßes nicht einhalten können, haben die Möglichkeit, CO2-Zertifkate zu kaufen. Dadurch können Strafzahlungen vermieden werden.

Um mit CO2-Zertifkiaten handeln zu können, müssen Sie

  • Ihr Elektroauto bei Ihrem Stromversorger oder einem spezialisierten Unternehmen registrieren lassen
  • es zu Hause aufladen
  • das Fahrzeug auf Ihren Namen anmelden
  • jedes Jahr einen Nachweis über die Registrierung vorlegen


Allein der Besitz des E-Autos verschafft Ihnen das Recht auf den Verkauf von CO2-Zertifikaten. Es ist also nicht entscheidend, ob Sie das Auto viel oder wenig nutzen.


Wie werden die CO2-Zertifikate verkauft?

Einen direkt Kontakt zu Mineralölunternehmen gibt es nicht.

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich an Zwischenhändler wenden. Angebote sollten in Ruhe verglichen werden.

Welche Hilfen gibt es für einen grenzüberschreitenden Kauf?

Weil Autos hiezuland meist günstiger sind als in Frankreich, fahren viele Französinnen und Franzosen über die Grenze, um in Deutschland ein neues Auto zu kaufen.

Weitaus weniger Deutsche gehen den umgekehrten Weg und suchen in Frankreich ein neues Fahrzeug. Doch vielleicht gerät man ja doch in die Versuchung, im Nachbarland einen Renaults Zoé, einen Citroëns DS3 mit Elektroantrieb oder einen Peugeot e-3008 zu kaufen.  

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt sich dann die Frage, ob sie auch im Nachbarland die finanzielle Unterstützung erhalten.

Theoretisch ja. In der Praxis werden Sie aber Schwierigkeiten haben.

Bedingung für den erhalt der Förderung ist zunächst, dass Sie in Deutschland gemeldet sind und Sie das Fahrzeug hierzulande zulassen.

Problematisch wird es mit dem Händlerrabatt: Denn nur, wenn Ihnen in Frankreich ein Händlerrabatt gewährt wird, erhalten Sie auch die Förderung des deutschen Staates.

Sie müssen also in Frankreich einen Verkäufer finden, der Ihnen unter denselben Bedingungen wie in Deutschland einen Rabatt gewährt. Dies wird nicht einfach sein.

Was Ihnen zusteht, ist die Befreiung von der Kfz-Steuer. Denn hier ist nur der Fahrzeugtyp und die Zulassung in Deutschland entscheidend.

Dasselbe gilt für den Verkauf von CO2-Zertifikaten.

Ja.  

Anders als in Deutschland ist die staatliche Förderung in Frankreich nicht vom Händlerrabatt abhängig.

Wenn das Auto, das Sie verschrotten, und das Fahrzeug, das Sie kaufen, die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen Sie lediglich

  • in Frankreich ansässig sein 
  • das Elektroauto dauerhaft in Frankreich registrieren lassen
     

Gut zu wissen

Sie können sogar den deutschen Händlerrabatt in Anspruch nehmen!

Den obigen Tabellen entnehmen Sie die Höhe des Händlerrabatts.