Strafzettel in Frankreich

Deutsche Autofahrer, die in Frankreich geblitzt werden, müssen damit rechnen, Post von den französischen Behörden zu bekommen.

Die Bußgelder sind im Vergleich zu Deutschland hoch. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Knöllchen in Frankreich.

Handelt es sich um einen Fake?

Auch deutsche Autofahrer erhalten Knöllchen aus Frankreich. Viele fragen sich, ob es sich hierbei um ein offizielles Schreiben oder um einen Betrugsversuch handelt.

Hier sehen Sie, wie eine offizielle Zahlungsaufforderung aus Frankreich aussieht.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt weitere Informationen zu Strafzetteln und Bußgeldern aus dem EU-Ausland zur Verfügung.

Wie kommt die französische Behörde an meine Adressdaten?

Mit der im Jahr 2013 umgesetzten europäischen Richtlinie 2011/82/EU wurde in jedem Land der EU eine nationale Kontaktstelle zur Abfrage von Halterdaten bei Verkehrsdelikten eingerichtet.

In Deutschland ist es das Kraftfahrt-Bundesamt. Auf Anfrage ausländischer Behörden darf die Kontaktstelle Ihre Adressdaten herausgeben.

Ist die Höhe des Bußgelds richtig?

Anders als in Deutschland langt der französische Staat bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen ordentlich hin.

Der Regelsatz für eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts bis 20 Kilometer pro Stunde liegt bei 135 Euro (außerorts bei 68 Euro).

Wird innerhalb von zwei Wochen bezahlt, gibt es einen Rabatt und es werden 90 oder 45 Euro fällig. Bei säumigen Zahlern steigt das Bußgeld auf 180 oder 375 Euro. 

Bei einfachen Verkehrsverstößen haben die Behörden in Frankreich ein Jahr lang Zeit, um ein Bußgeld zu verhängen.

Ist der Bußgeldbescheid einmal verschickt, kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden.

Die Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsübertretungen

Bis 20 km/h zu schnell gefahren außerhalb geschlossener Ortschaften: 

Bis 20 km/h zu schnell gefahren innerhalb geschlossener Ortschaften: 

20 bis 50 km/h zu schnell gefahren:

 

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde, legt das Gericht das Bußgeld fest (höchstens 1.500 Euro).

Hinweis: Festinstallierte Blitzer werden in der Regel durch ein Schildangekündigt.

Gut zu wissen: Wie schnell darf ich in Frankreich Auto fahren? Wir beantworten alle Fragen in unserem Artikel: Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich.

Wer muss zahlen – der Fahrzeughalter oder der Fahrer?

Wie in Deutschland muss der Temposünder das Bußgeld zahlen. Den Bußgeldbescheid bekommt der Fahrzeughalter zugeschickt.

Sollte dieser nicht selbst gefahren sein, hat er die Möglichkeit, auf dem Anhörungsbogen Angaben zum Fahrzeugführer zu machen.

Wie kann ich bezahlen?

  • Per Überweisung (Bankverbindung ist auf dem orangenen Formular angegeben)
  • Per Bankkarte oder in bar bei zugelassenen Tabakläden in Frankreich (hier können nur die vergünstigten Beträge und Festbeträge bezahlt werden),
  • In bar, per Bankkarte oder Scheck in Finanzämtern ("Centre des finances publiques"). 

Kann ich ein Beweisfoto anfordern?

Ja. Anders als in Deutschland wird das Beweisfoto nicht automatisch zugesandt. Sie können jedoch bei der zentralen Stelle in Rennes (Centre automatisé de constatation des infractions routières) das Radarbild anfordern.

Hier können Sie das Radarfoto online anfordern.

Wichtig: Die Anforderung des Beweisfotos befreit Sie nicht von der Verpflichtung, das Bußgeld zu hinterlegen, auch wird die Widerspruchsfrist hierdurch nicht gehemmt.

Weitere Informationen beantwortet die Seite Agence nationale de traitement automatisé des infractions (ANTAI).

Muss der Bußgeldbescheid in Deutschland vollstreckt werden?

Der Bußgeldbescheid ist unabhängig von der Sprache erst einmal grundsätzlich wirksam.

Für die zwangsweise Vollstreckung in Deutschland muss er aber in deutscher Sprache verfasst sein, wenn das Fahrzeug auch in Deutschland zugelassen ist.

Eine Vollstreckung in Frankreich ist auch ohne Übersetzung möglich.

Wenn ein französischer Bußgeldbescheid also nicht bezahlt wird, kann das bei künftigen Besuchen in Frankreich eventuell zu Problemen führen.

Kann der Bußgeldbescheid in deutscher Sprache sein?

Nach dem Europäischen Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) können bereits seit 2010 Bußgelder über 70 Euro, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bedenken Sie: Bei der Höhe des Bußgeldes werden auch die für das Verfahren anfallenden Kosten mitberücksichtigt.

Die Vollstreckung erfolgt durch die deutschen Behörden nach deutschem Verfahrensrecht.

Werden Punkte in Flensburg eingetragen?

Wenn Sie im Ausland ein Verkehrsdelikt begangen haben, werden Ihnen im deutschen Verkehrszentralregister keine Punkte eingetragen.

Eine Eintragung im französischen Register erfolgt nur bei Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder mit einem französischen Führerschein.

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Sie können aus mehreren Gründen Widerspruch einlegen:
 

  • Es handelt sich nicht um Ihr Fahrzeug oder es war zum Zeitpunkt des Verstoßes gestohlen.
  • Nicht Sie sind mit Ihrem Fahrzeug gefahren.
  • Sie bestreiten das tatsächliche Vorliegen des Verstoßes.
     

In jedem Fall muss der Widerspruch innerhalb von 45 Tagen ab Versand des Strafzettels eingelegt werden. Wenn Sie einen erhöhten Bußgeldbescheid erhalten, liegt die Frist bei 30 Tagen ab dem Versand des erhöhten Bußgeldbescheids. 

Bis auf Ausnahmefälle darf die Geldstrafe nicht beglichen werden, um Widerspruch einzulegen. Das Bezahlen der Geldstrafe bedeutet nämlich, dass Sie zugeben, den Verstoß begangen zu haben.

Vorgehensweise für den Widerspruch:
 

  • Widerspruch auf dem Postweg stellen, indem Sie das blaue „Antragsformular für die Befreiung“ ausfüllen und per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken.
     

Die Bearbeitung des Einspruches kann einige Wochen dauern. Wird diesem stattgegeben, erhalten Sie einen Erstattungsbescheid.

In der Folge müssen Sie noch einen Erstattungsantrag stellen. Dazu gehören zudem folgende Dokumente: Zahlungsbestätigung, Bankverbindungsnachweis und die Originalschreiben der französischen Behörden.

Nach einer unbestimmten Bearbeitungsfrist erhalten Sie dann Ihre Kaution zurück.

Vorsicht: Wenn Sie Widerspruch einlegen und die Behörden letztendlich entscheiden, dass der Verstoß tatsächlich vorliegt, wird die Geldstrafe erhöht.

Wann tritt Verjährung ein?

Die Verjährungsfrist für den Erlass eines Bußgeldbescheids in Frankreich liegt bei einem Jahr (Verfolgungsverjährung).

Ergeht innerhalb dieses Jahres der Bußgeldbescheid, so kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden (Vollstreckungsverjährung).