Stromanbieter in Frankreich

Sie planen einen Umzug nach Frankreich und kennen sich auf dem französischen Energiemarkt nicht aus?

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hat die wichtigsten Informationen zu Energieversorgern und Stromtarifen zusammengestellt. Auch der Stromzähler Linky wird unter die Lupe genommen.

Neuerungen 2023

Ab dem 1. August 2023 wird der Stromfestpreis um 10 % erhöht

Seit dem 1. Juli 2023 wurde der Erdgas-Festpreis für alle Verbraucher abgeschafft.

Der Stromfestpreis bleibt für Privatkunden weiterhin bestehen, wurde aber mit wenigen Ausnahmen für Unternehmen zum 1. Juli 2023 ebenfalls abgeschafft.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Anbieter in Frankreich frei wählen und sich für ein anderes Versorgungsunternehmen als EDF und GDF (bzw. den örtlichen Energieanbieter) entscheiden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Energielieferanten dazu verpflichtet sind, ihre Dienste in allen französischen Gemeinden und Regionen oder in allen EU-Mitgliedstaaten anzubieten.

Sie müssen sich daher im Vorhinein informieren, welche Unternehmen die Region beliefern, in die Sie gezogen sind.

Es bestehen aus historischen Gründen in Frankreich auch ein paar wenige Gebiete, in denen es örtliche Energieanbieter und fast keine anderen Wettbewerber gibt.

Dies ist unter anderem der Fall in Straßburg und Umgebung.

Außerdem muss man zwischen dem Energielieferanten und dem Betreiber des Verteilungsnetzes unterscheiden.

Letzterer sorgt dafür, dass das Gas oder der Strom in den Haushalten, also beim Endverbraucher, ankommt.

Der Betrieb des Verteilungsnetzes unterliegt nicht dem freien Wettbewerb.

  • Liste der Energieversorger, die mindestens 90 Prozent der französischen Gemeinden versorgen (auf Französisch): kleinere oder örtliche Anbieter sind also nicht aufgeführt.

Tarife der Stromanbieter

Es gibt zwei verschiedene Tarife bei der Strom- und Gasversorgung:

  • Ein fester Tarif, dessen Preis staatlich festgelegt wird. Er unterliegt nur geringfügigen Schwankungen, steigt jedoch kontinuierlich.Ab dem 1. Juli 2023 wird der Erdgas-Festpreis für alle Verbraucher abgeschafft. Der Stromfestpreis bleibt für Privatkunden weiterhin bestehen, wird aber für die meisten Unternehmen zum 1. Juli 2023 ebenfalls abgeschafft.
  • Ein freier Tarif, der von den privaten Anbietern festgelegt wird und sehr stark schwanken kann. Dementsprechend ist er teilweise günstiger, teilweise teurer als der feste Tarif.

Wer sich für den freien Tarif entscheidet, muss mit den Preisschwankungen des Marktes leben.

Achtung

Die festen Tarife dürfen nur von traditionellen Anbietern wie EDF oder ENGIE sowie örtlichen Anbietern (wie Electricité de Strasbourg) angeboten werden. Gleichzeitig bieten diese auch freie Tarife an.

Achten Sie daher vor der Unterzeichnung eines Vertrages darauf, welcher Tarif Ihnen angeboten wird.

Sollten Sie das feste Tarifsystem verlassen, können Sie jederzeit wieder vom freien zum festen Tarif wechseln. Dies wird durch den Grundsatz der Umkehrbarkeit (principe de reversibilité) gewährleistet.

Des Weiteren gibt es wie in Deutschland auch Nachtstromangebote. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie eine Nachtspeicherheizung oder einen elektrischen Warmwasserboiler haben.

Die genauen Uhrzeiten der Tag- und Nachttarife erfahren Sie bei Ihrem Stromanbieter.

Fragen und Antworten zum Stromzähler Linky

Es handelt sich um einen „intelligenten“ Stromzähler, auch Smart Meter genannt, der seit 2015 von Enedis, dem französischen Stromnetzbetreiber, in den französischen Haushalten installiert wird. Er ermöglicht eine sehr genaue Verbrauchsverfolgung sowie eine Fernablesung des Stromverbrauchs. Mit der Einführung des Linky setzt Frankreich eine europäische Richtlinie um. Alle Mitgliedstaaten sind angehalten, Smart Meter einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen zum eigenen Stromverbrauch zu geben.

Ja, die Installation des Smart Meters ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wurden aber noch nicht alle Haushalte ausgestattet. Falls Sie noch keinen Linky haben, können Sie sich beim Netzbetreiber Enedis oder bei Ihrem Stromanbieter informieren, wann Ihre Gemeinde an der Reihe ist.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Haushalte, die noch keinen Linky haben, mindestens einmal im Jahr den Stromzähler ablesen und diese Angaben an ihren Stromanbieter übermitteln. Andernfalls wird für das Ablesen des Zählers alle zwei Monate eine Gebühr in Höhe von 8,30 € fällig. Diese Übergangsregelung läuft zum 1. Januar 2025 aus. Wer dann noch keinen Linky hat, muss die Gebühr in jedem Fall zahlen. Einzige Ausnahme ist eine technische Unmöglichkeit der Installation des Linky.

Nein. Ihr Vertrag mit dem Stromanbieter bleibt unverändert.

Gut zu wissen: Manche Stromanbieter haben spezielle "Linky"-Angebote, die besser auf das Profil des Haushalts zugeschnitten sind. Auf der Internetseite der französischen Ombudsperson für Energie (energie-info.fr) gibt es einen Vergleichsrechner, mit dem Sie die verschiedenen Angebote der Stromanbieter vergleichen können.

Verantwortlich für die Umstellung der Stromzähler ist der französische Netzbetreiber Enedis. Die Installation selbst wird von einem Partnerunternehmen durchgeführt und dauert etwa 30 Minuten.

Die Installation des Smart Meters ist komplett kostenlos.

Der Linky-Stromzähler bietet die Möglichkeit, den Stromverbrauch in Echtzeit zu messen. Bisher werden Abrechnungen teilweise anhand von Schätzungen erstellt. Mit einem Smart Meter können die Stromrechnungen an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden.

Sie können am Zähler in Echtzeit ablesen, welche Ihrer Elektrogeräte viel Strom brauchen. Laut Netzbetreiber Enedis ist die Überwachung des eigenen Stromverbrauchs noch einfacher, wenn man sich ein Kundenkonto auf der Internetseite von Enedis erstellt.

Gut zu wissen: Die Angaben zu Ihrem Stromverbrauch werden automatisch an den Netzbetreiber Enedis und an Ihren Stromanbieter übermittelt. Der Zähler wird also nicht mehr manuell von einem Techniker abgelesen.

Allein durch die Installation des Linky können Sie keinen Strom sparen. Die Angaben des Smart Meters erlauben es Ihnen jedoch zu erkennen, welche Geräte viel Strom brauchen und welche Änderungen Ihrer eignen Gewohnheiten tatsächlich zu Stromersparnissen führen.

Es liegt also ganz allein in Ihrer Hand, ob Sie die Informationen des Linky nutzen, um Energie zu sparen.

Der Smart Meter erlaubt es, Daten zum Stromverbrauch zu erheben, die wiederum Rückschlüsse ermöglichen: Wie viele Personen sind im Haushalt? Wann steht jemand auf?

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte im Februar 2020 die beiden großen Stromanbieter Engie und EDF abgemahnt. Grund waren Fehler beim Einholen der Einwilligung zur Datenverarbeitung und eine zu lange Speicherung der erhobenen Daten. In beiden Punkten wurde nachgebessert. Die CNIL hat aktuell keine Beanstandungen in Bezug auf den Datenschutz in Verbindung mit dem Linky.