Aktuelle Abmahnungen und Klagen des ZEV und Kontaktaufnahme

  Aktualisiert am  2 April 2026

Wenn Unternehmen im EU-Ausland systematisch gegen Verbraucherrechte verstoßen, wird die Rechtsdurchsetzung des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) aktiv. Besonders häufig geht es um Abofallen, irreführende Preisangaben oder Verstöße gegen das Widerrufsrecht.

Wir mahnen solche Unternehmen ab – und wenn nötig, erheben wir Klage, um unfaire Geschäftspraktiken zu stoppen und Verbraucherrechte europaweit durchzusetzen.

Auf dieser Seite informieren wir über aktuelle Verfahren des ZEV – transparent, verständlich und laufend aktualisiert. 

Frau am Schreibtisch, davor Paragraph.
Wenn Einigungen scheitern, leiten wir rechtliche Schritte ein. Foto: Shutterstock

MR & JB E-Commerce V.O.F.

Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden vertreibt unter anderem über die Website breuermode.de Bekleidung. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich über die Geschäftspraktiken des Unternehmens. Insbesondere wurde die Ausübung des Widerrufsrechts erschwert, etwa durch die Verschleierung der Rücksendeadresse bzw. die Inaussichtstellung hoher Rücksendekosten nach China.

Das Unternehmen wurde wegen dieser unzulässigen Geschäftspraktiken sowie wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten abgemahnt.

Fresh & Go (Le Philippe Herrenmode)

Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden verkauft über die Website le-philippe.de Herrenbekleidung. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich darüber, dass das Unternehmen die Ausübung des Widerrufsrechts behinderte.

Die Prüfung der Website ergab darüber hinaus eine Reihe von unzulässigen Einschränkungen des Widerrufsrechts, irreführende Werbung und ein Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten. Das ZEV hat das Unternehmen entsprechend abgemahnt.

Amazon (Amazon EU S.à r.l., Luxemburg)

Eine Verbraucherin konnte haltbare Lebensmittel (Konservendosen) nicht an Amazon zurücksenden. Nach unserer rechtlichen Prüfung liegt ein klarer Verstoß gegen das europäische Widerrufsrecht vor.

Unsere Abmahnung blieb erfolglos. Wir haben daher Unterlassungsklage eingereicht. (→ Mehr erfahren)

Naked Underwear (MLPR S.A.S., Frankreich)

Beim ZEV gingen mehrere Beschwerden ein: Nach einem fristgerechten Widerruf verweigerte der Shop die Rückzahlung und bot nur Gutscheine an. Aus unserer Sicht rechtswidrig – wir haben das Unternehmen abgemahnt.
Da es erneut zu Verstößen kam, hat das ZEV eine weitere Abmahnung ausgesprochen und eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
(→ Mehr zum Fall)

Hinweise zu möglichen Rechtsverstößen? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Ihnen bei einem Online-Shop im EU-Ausland das Widerrufsrecht verweigert wird, Sie in eine Abofalle geraten sind oder andere systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte feststellen, können Sie sich an uns wenden.
Wir prüfen Ihre Hinweise im Rahmen unserer kollektiven Rechtsdurchsetzung und entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte in Betracht kommen.

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