Unser Verein

Die Satzung des Vereins wurde vollständig überarbeitet und am 14. Dezember 2020 von der Mitgliederversammlung angenommen, so dass eine gemeinsame, deutsch-französische Governance unseres Vereins ermöglicht wird.

Die Mitgliederversammlung

Das Kontrollorgan

Mitglieder des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Verwaltungsrat. Da die Mitgliederversammlung zuständig für die Entlastung des Verwaltungsrats und für die Wahl von dessen Mitgliedern ist, stellt sie das Kontrollorgan des Vereins dar.

→ Unsere aktuelle Mitgliederliste (73 Mitglieder)

Der Verwaltungsrat

Das Entscheidungsorgan (maximal 21 Mitglieder)

Der Verwaltungsrat besteht aus maximal 21 Personen, davon 1 Vorsitzender und 1 stellvertretender Vorsitzender. Um ein deutsch-französisches Gleichgewicht zu gewährleisten, sollten beide Nationalitäten in gleicher Anzahl vertreten sein. Folgende Gruppen können im Verwaltungsrat vertreten sein: öffentliche Zuwendungsgeber, Mitglieder des deutschen, französischen und europäischen Parlaments, Verbände, Vereine usw. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind die Folgenden:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Jahresberichts, des vorläufigen Haushaltsplans und des Arbeitsprogramms
  • Bestellung des Vorstands, des stellvertretenden Vorstands und des Wirtschaftsprüfers
  • Kontrolle der Arbeit des Vorstands
  • Bestimmung der strategischen Ausrichtung des Vereins und Auswahl der vorrangig zu bearbeitenden Themen
  • Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl des Verwaltungsrats
  • Einsetzung thematischer Arbeitsgruppen

→ Hier finden Sie die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Vorstand

Das ausführende Organ (2 Vorstände möglich)

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er hat als Aufgaben insbesondere den Abschluss und die Ausführung von Verträgen sowie die Finanz- und Personalverwaltung. Bestellt und beaufsichtigt wird der Vorstand vom Verwaltungsrat.  

Seit 30 Jahren steht das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz deutschen, französischen und europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Seite. Diese Expertise im Bereich des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes wird von europäischen, nationalen und regionalen Behörden anerkannt.

Christian Tiriou, erster Vorstand

Europa setzt sich in einem Bereich ein, der uns alle betrifft: im Verbraucherschutz. Durch seine Aufgaben zur Information, Beratung und Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern trägt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz dazu bei, die konkreten Errungenschaften der Europäischen Union sichtbar zu machen.

Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand