Versicherungsverträge in Frankreich kündigen

Prinzipiell können Sie Ihren Vertrag erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Diese Frist beträgt in der Regel zwei Monate. Verlängert sich der Vertrag aber von Jahr zu Jahr automatisch, so gelten besondere Regeln.

Der Versicherer ist in dem Fall verpflichtet, den Verbraucher über die Kündigungsfrist zu informieren, wenn er ihm 15 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist eine jährliche Beitragsübersicht zusendet.

Wird diese 15-Tagesfrist nicht eingehalten, so verfügt der Versicherte über 20 zusätzliche Tage, um zu kündigen. Wenn er die Informationen gar nicht erhält, so kann der Versicherte jederzeit kündigen.

Verträge mit automatischer Verlängerung:

Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherten jährlich über die Kündigungsmöglichkeit zu informieren (loi Chatel). Dies muss einen Monat vor Ende des Vertragsverhältnisses geschehen (durch ein Schreiben, auf der Rechnung etc.).

Falls der Versicherte diese Information nicht erhält, so ist der Versicherer verpflichtet, die bezahlten und nicht „verwendeten“ Summen innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten.

Ihr Vertrag läuft bereits länger als ein Jahr?

Dann haben Sie (gemäß dem loi Hamon) jederzeit eine Kündigungsmöglichkeit bei:

  • der französischen assurance habitation (umfasst in der Regel Hausrats- und Gebäudeversicherung, teilweise auch Privathaftpflicht)
  • KFZ-Versicherung

Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden,  da dieser das Kündigungsdatum belegt.

Gut zu wissen: In den Departements Bas-Rhin, Haut- Rhin und der Moselle gelten besondere Regeln:  Der Versicherte (wie auch der Versicherer) haben das Recht den Vertrag nach einem Schadensfall innerhalb eines Monats nach Festsetzung des Schadenersatzes zu kündigen.

Ereignisse, die eine Auswirkung auf Ihren Versicherungsvertrag haben:

  • Umzug,
  • Eheschließung,
  • Rente,
  • Tod des Versicherten,
  • Verkauf,
  • Kauf bzw. gänzlicher Verlust des versicherten Gegenstands etc.

In diesen Fällen können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen!