Wärmedämmung

Sie haben die Entscheidung getroffen, Ihr Haus in Frankreich wärmezudämmen, um Energie zu sparen, die Umwelt zu schonen, weniger Geld für Heizkosten auszugeben, usw. Jetzt ist es an der Zeit, Kostenvoranschläge einzuholen und sich über die staatlichen Finanzierungshilfen zu informieren.
Wir erklären am Beispiel einer Familie, worauf zu achten ist und welche Förderungen es in Frankreich gibt.
Der steuerliche Wohnsitz ist hier ein wichtiger Faktor.

Familie H. wohnt im Elsass und hat dort ein Haus gekauft. Das Gebäude aus den 50er-Jahren ist nicht isoliert, die Fenster wurden vor 7 Jahren ersetzt und es gibt eine Ölheizung. Das Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern, einer Katze und einem Goldfisch ist in Frankreich einkommensteuerpflichtig.
Insgesamt verfügt die Familie über ein steuerliches Referenzeinkommen (revenu fiscal de référence) von etwa 55.000 € pro Jahr.

1. Sich vorab informieren und beraten lassen

Familie H. lässt sich beraten und erfährt, dass als erster Schritt eine Dämmung des Dachs und der Außenwände sinnvoll ist. Schließlich sollte man im Winter ja auch unbedingt eine Mütze tragen, da die meiste Wärme über den Kopf verloren geht. Da das Dachgeschoss bisher nicht genutzt wird und als Wohnraum ausgebaut werden soll, entscheiden sie sich für eine Innendämmung des Dachs. So können Kosten gespart werden, da der Zustand der Dachziegeln noch gut ist und ein komplettes Ab- und wieder Neudecken des Dachs teurer wäre.

Gleichzeitig sollen auch die Hauswände von außen gedämmt werden. Die Familie ist erst vor wenigen Jahren ins Haus gezogen und möchte nicht von innen dämmen. Dies würde zu einer erneuten Baustelle in allen Räumen und letztendlich zu einem Platzverlust führen. Zudem ist eine Außendämmung effizienter als eine Innendämmung, da Wärmebrücken vermieden werden. Das Haus ist von allen Seiten zugänglich und es spricht nichts gegen eine Außendämmung.
Weitere Maßnahmen wie der Austausch der Ölheizung durch eine Wärmepumpe und die Installation einer Photovoltaikanlage sind geplant, sollen aus finanziellen Gründen aber erst in ein paar Jahren erfolgen.

Es gibt viele Mittel und Wege, ein Haus energetisch zu renovieren. Eine Beratung ist in jedem Fall der erste Schritt. Die französische Regierung hat speziell zu diesem Zweck eine Internetseite eingerichtet, damit Verbraucher im Renovierungs-Dschungel den Überblick nicht verlieren. Wer sein Renovierungsvorhaben vorbereiten möchte, sollte sich unbedingt bei France Rénov‘ einlesen. Dort gibt es nicht nur zahlreiche Informationsseiten zu den unterschiedlichen Renovierungs-Möglichkeiten, sondern auch Schritt-für-Schrittanleitungen zur Durchführung der Arbeiten und der Beantragung von Finanzhilfen. Allerdings gibt es alle Informationen ausschließlich in französischer Sprache.

Anschließend kann man per Chat oder Telefon (wieder nur auf Französisch) mit einem Berater von France Rénov‘ austauschen, um die geeignete Vorgehensweise zu wählen. Bei der Wärmedämmung wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass man in jedem Fall zuerst das Dach dämmen sollte, falls man nicht alle Arbeiten gleichzeitig durchführt. Man kann sich auch gleich erkundigen, ob das Beantragen einer Baugenehmigung oder die vorherige Anmeldung der Arbeiten notwendig ist.

Für ein solches Beratungsgespräch ist es auch sinnvoll, alle wichtigen Informationen zur Hand zu haben. Dies beinhaltet nicht nur die Angaben zur Wohnfläche, der vorhandenen Dämmung, der technischen Informationen zum Heizsystem, sondern auch die Strom- und Heizungsrechnungen der letzten Jahre. Nur so kann berechnet werden, welche Energie- und somit Kosteneinsparungen möglich sind und welche Sanierungsarbeiten dazu notwendig sind.

Familie H. kann die Förderung MaPrimeRénov‘ beantragen und zusätzlich auch Finanzhilfen durch die Energiesparzertifikate und die niedrigere Mehrwertsteuer erhalten. Aufgrund des steuerlichen Referenzeinkommens wird die vierköpfige Familie bei den mittleren Einkommen (Farbe Lila) eingestuft und erhält somit weniger Zuschüsse im Rahmen von MaPrimeRénov‘ als die geringen und die sehr geringen Einkommensklassen. Die Zuschüsse durch die Energiesparzertifikate sind aber auch für höhere Einkommen möglich. Eine Nachfrage bei der Gemeinde hat ergeben, dass eine Befreiung von der Grundsteuer im Wohnort von Familie H. nicht möglich ist. Ein Teil der Renovierungskosten soll über ein Darlehen mit einem Zinssatz von 0% finanziert werden und der niedrigere Mehrwertsteuersatz trägt ebenfalls zu einer Reduzierung der Gesamtkosten bei.

Damit das Vorhaben auch finanziell realistisch umsetzbar ist, muss zu diesem Zeitpunkt auch bereits berechnet werden, welche Finanzhilfen beantragt werden können. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung ist entscheidend, da beispielsweise ein Kredit zur Überbrückung notwendig wird.

Der Berater von France Rénov‘ informiert auch über die französische Finanzhilfe MaPrimeRénov‘. Diese berechnet sich nach dem Haushaltseinkommen und dem Nutzen der Renovierungsarbeiten. Dementsprechend muss der Antragssteller in Frankreich steuerlich ansässig sein. Die Immobilie muss zudem als Hauptwohnsitz (mindestens 8 Monate pro Jahr bewohnt) genutzt werden und vor mindestens 15 Jahren gebaut worden sein.

Zusätzlich zu dieser Prämie können aber noch weitere Maßnahmen genutzt bzw. beantragt werden:

  • Darlehen für eine energie­effiziente Sanierung mit einem Zinssatz von 0% (éco-prêt à taux zéro)
  • Lokale Finanzierungshilfen
  • Energiesparzertifikate, welche direkt von den Energielieferanten (und manchen großen Supermärkten) finanziert werden
  • Mehrwertsteuer von 5,5% für Arbeiten zur energetischen Renovierung (auch für Zweitwohnsitze)
  • Energiescheck, welcher nicht beantragt werden
  • Befreiung von der Grundsteuer (wird nicht von allen Gemeinden angeboten)
  • Möglicherweise eine Unterstützung durch die Rentenkasse

 

2. Kostenvoranschläge einholen

Familie H. hört sich in der Nachbarschaft und bei befreundeten Familien aus den gleichen Ort nach geeigneten Unternehmen um. Auch Arbeitskollegen geben ihnen Empfehlungen. Die Familie holt mehrere Kostenvoranschläge ein und entscheidet sich schließlich für ein Unternehmen. Den Kostenvoranschlag lässt sie von ihrer Beraterin France Rénov‘ prüfen, um sicherzugehen, dass alle Pflichtangaben darauf zu finden sind und dass die Preise nicht stark von den üblichen Preisen abweichen. Die Familie wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Kostenvoranschlag zu diesem Zeitpunkt auf keinen Fall unterzeichnet werden darf.

Mit den genauen Kosten, die auf den Kostenvoranschlägen vermerkt sind, berechnet Familie H. erneut die voraussichtliche Förderung der Sanierungsarbeiten. Für das Dach entstehen Kosten in Höhe von 8.550 € (zzgl. Mehrwertsteuer) und für die Dämmung der Außenwände belaufen sich die Arbeiten auf 22.680 € (zzgl. Mehrwertsteuer). Im Rahmen der Förderung MaPrimeRénov‘ erhält die Familie 5.125 € und mit den Energiesparzertifikaten 5.780 €. Insgesamt ergibt sich also eine Ausgabe von 31.230 € (zzgl. Mehrwertsteuer) und eine Förderung von 10.905 €, was einem Anteil von 34,9 % entspricht.

Zunächst muss festgelegt werden, welche Arbeiten vorgenommen werden sollen und welche Finanzierungshilfen es dafür gibt. Dann müssen Kostenvoranschläge eingeholt werden. Es empfiehlt sich, erst mehrere Kostenvoranschläge zu vergleichen, ehe man sich für ein Unternehmen entscheidet.

Doch wie geht man dabei vor und auf was muss man achten, wenn man einen Kostenvoranschlag erhält?

Eine bewährte Vorgehensweise ist hier nach wie vor die Mund-zu-Mund-Propaganda. Am besten erkundigt man sich in der Nachbarschaft, im Bekanntenkreis oder bei den Arbeitskollegen. Oft hört man dann von guten oder schlechten Erfahrungen mit bestimmten Unternehmen aus der Region und kann sich vielleicht auch bei genauer Betrachtung des Nachbarhauses selbst von der Qualität der Arbeiten überzeugen.

Wer eine Finanzhilfe beantragen möchte, muss in jedem Fall ein RGE-zertifiziertes Unternehmen beauftragen, sonst wird der Antrag abgelehnt. Bevor man mit einem Unternehmen einen Termin vereinbart, um einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen, sollte man sich vergewissern, dass dieser auch tatsächlich kostenlos erstellt wird. Auch sollte man darum bitten, dass dieser Kostenvoranschlag mehrere Monate gültig bleibt, da die Beantragung der Förderungen eine Weile dauern kann.

Ganz wichtig:Auf keinen Fall den Kostenvoranschlag zu diesem Zeitpunkt unterzeichnen! Erst müssen die Finanzhilfen bewilligt sein, ehe man mit der Unterschrift offiziell den Auftrag erteilt.

Laut französischer Gesetzgebung müssen Kostenvoranschläge folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Die detaillierte Beschreibung der Arbeiten und der verwendeten Materialien mit ihrem Preis pro Einheit (einschließlich Mehrwertsteuer) und ihrer Menge,
  • Der Stunden- oder Pauschalpreis für die Arbeitskraft und die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden,
  • Die Nebenkosten (Fahrten, Reinigung, Entsorgung usw.),
  • Der Gesamtbetrag ohne und mit Mehrwertsteuer unter Angabe der geltenden Mehrwertsteuersätze,
  • Das Datum und die Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags,
  • Die siebentägige Widerrufsfrist,
  • Die geschätzte Dauer der Arbeiten,
  • Einzelheiten zur Berufshaftpflichtversicherung und deren Garantien.

 

Wenn Sie vorhaben, Fördermittel zu beantragen, muss der Kostenvoranschlag zusätzliche Informationen enthalten, nämlich:

  • "Lieferung" und "Einbau" müssen unterschieden werden und in zwei getrennten Zeilen stehen,
  • Die Mengen, Einheiten und Einheitspreise ohne Steuern müssen ausgefüllt werden,
  • Die technischen Merkmale der Geräte und Materialien müssen detailliert angegeben werden: Name des Produkts, Dicke, Referenzen, Leistung der Materialien oder Leistung und Wirkungsgrad bei einem Heizkessel.

Die Kostenvoranschläge können auch einem Berater France Rénov‘ vorgelegt werden, um diese prüfen zu lassen und sicherzugehen, dass alle Pflichtangaben enthalten sind.

3. Förderung beantragen und Aufträge erteilen

Familie H. legt ein Konto auf der Internetseite MaPrimeRénov‘ an und stellt einen Förderantrag. Sie wendet sich ebenfalls an ihre Bank, um das Darlehen mit einem Zinssatz von 0% zu beantragen. Einen Teil kann die Familie aus Ersparnissen finanzieren, den restlichen Betrag mit dem Darlehen.

Nach drei Wochen wird der Antrag auf MaPrimeRénov‘ genehmigt und die Familie kontaktiert das zuvor gewählte Unternehmen. Ein genauer Zeitplan für die Arbeiten wird vereinbart und der Kostenvoranschlag unterschrieben. Familie H. nimmt eine vorherige Anmeldung der Arbeiten bei der Gemeinde vor. Diese ist notwendig, da die Fassade durch die Außendämmung geändert wird. Eine Baugenehmigung ist jedoch nicht nötig.

Auch bei der Beantragung der Förderungen kann der Berater France Rénov‘ begleiten und Fragen beantworten. Für eine Förderung im Rahmen von MaPrimeRénov‘ muss man sich ein Konto auf der entsprechenden Internetseite mit französischer Steuernummer usw. anlegen. Die Internetseite gibt es nur in französischer Sprache.

Anschließend wird man schrittweise durch die Formalitäten für den Antrag gelotst. Der Kostenvoranschlag, für den Sie sich letztendlich entschieden und den Sie noch nicht unterzeichnet haben, muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

Nach Einreichung beantwortet die französische Anah-Behörde die Anträge in einem Zeitraum von 2 Monaten, wobei vollständige Anträge, laut Angaben der Behörde, innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden können.

Erst nach der Genehmigung durch die Behörde können Sie den Kostenvoranschlag unterzeichnen und den Auftrag endgültig erteilen. Denken Sie auch daran mit dem Unternehmer einen genauen Zeitplan für die Arbeiten festzulegen und sprechen Sie über mögliche Konsequenzen für den Fall von Verspätungen. Auch die Jahreszeit sollte berücksichtigt werden. Werden bei einer Außenwanddämmung auch die Fenster ausgetauscht, plant man dies besser nicht für den Winter.

Es ist üblich, dass die Zahlung in mehreren Etappen erfolgt: erst eine Anzahlung bei Unterzeichnung, dann eine weitere Zahlung während der Arbeiten und den Restbetrag nach Abnahme.

Vergessen Sie nicht, sich zu vergewissern, dass das beauftragte Unternehmen über die notwendigen Versicherungen verfügt.

4. Abnahme der Arbeiten

Familie H. bespricht die durchgeführten Arbeiten mit dem Unternehmen. Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung. Beim Durchgehen des Vordrucks zur Abnahme der Arbeiten fällt jedoch auf, dass noch nicht der ganze Bauschutt abtransportiert wurde. Das Unternehmen verspricht mündlich, dies in der nächsten Woche zu erledigen. Es wird also ein Vorbehalt im Protokoll notiert und nach Beseitigung des Bauschutts wird ein zweites, abschließendes Protokoll unterzeichnet.

Die Abnahme der Arbeiten ist sehr wichtig. Die Fristen für die Gewährleistung beginnen ab diesem Zeitpunkt und Sie müssen sich vergewissern, dass alles ordnungsgemäß und wie vereinbart durchgeführt wurde.

Zu diesem Zweck wird ein Protokoll angefertigt, der procès-verbal de réception. Nehmen Sie sich die Zeit, alles zu prüfen und sich vom Unternehmen alles erklären zu lassen. Auch Punkte wie der Abtransport sollten geklärt sein. Zögern Sie nicht, Vorbehalte im Protokoll festzuhalten, denn dadurch ist das Unternehmen verpflichtet, diesen Punkten nachzugehen und anschließend mit Ihnen ein weiteres Protokoll, den procès-verbal de levée des réserves, zu unterzeichnen.

Die Internetseite France Rénov‘ bietet Vordrucke für diese Protokolle, die gleich eine Liste mit Punkten enthalten, welche vom Verbraucher nachzuprüfen sind. Für jede Art der Sanierung gibt es einen eigenen Vordruck mit spezifischen Fragen.

Das Protokoll bzw. die beiden Protokolle sollten Sie gut aufbewahren, und zwar mindestens für 10 Jahre. Falls Sie eine Baugenehmigung für die Arbeiten beantragt haben, müssen Sie eine Kopie davon an die Behörde, die diese Genehmigung erteilt hat, schicken.

Wenn Sie den Restbetrag für die Arbeiten zahlen, überprüfen Sie auch, dass Sie alle Rechnungen erhalten haben. Diese müssen Sie ebenfalls aufbewahren, dienen aber auch zur Beantragung einer möglichen Steuergutschrift.

Jetzt wäre auch der richtige Zeitpunkt, um über einen Wartungsvertrag nachzudenken. Vielleicht bietet das Unternehmen, das die Arbeiten vorgenommen hat, Wartungsverträge an. Aber auch hier lohnt es sich immer, mehrere Angebote einzuholen.

5. Auszahlung der Förderung

Familie H. hat die Rechnung auf der Seite MaPrimeRénov‘ hochgeladen und erhält die Förderung per Überweisung etwa drei Wochen später. Sie kann den Restbetrag an das Unternehmen zahlen und wird in den nächsten 5 Jahren das Darlehen abbezahlen.

Sobald die Abnahme der Arbeiten erfolgt ist und das Unternehmen die Rechnung ausgestellt hat, kann diese online auf MaPrimeRénov‘ hinterlegt werden. Es folgt die Auszahlung der Förderung und der noch ausstehende Betrag für die Arbeiten kann bezahlt werden.