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Pedelec, E-Bike und S-Pedelec: Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland

Pedelec, E-Bike und S-Pedelec sind längst im Alltag angekommen. Doch die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Art des Zweirads und je nach Land. Wer zwischen Deutschland und Frankreich pendelt oder ein Rad im Ausland kaufen möchte, sollte die Unterschiede kennen. Und auch Begriffe wie VAE und cyclomoteur. Wir erklären, welche Regeln für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec gelten – und was sich in den beiden Ländern unterscheidet.

Was unterscheidet Pedelec, E-Bike und S-Pedelec?

Der Begriff Pedelec ist die Kurzform für „Pedal Electric Cycle“. Es handelt sich dabei um ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Oft wird der Überbegriff „E-Bike“ für ein Pedelec verwendet. Der Motor eines Pedelecs kann nur durch das Betätigen der Pedale aktiviert werden. Einzige Ausnahme: Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe von bis zu 6 km/h.

Ein E-Bike im engeren Sinne, also nicht als Überbegriff für alle Zweiräder mit Elektromotor, kann auch ohne Treten fahren. Es handelt sich hier vereinfacht gesagt um ein Mofa mit Elektroantrieb. Viele E-Bikes fahren bis zu 25 km/h, einige jedoch auch schneller.

Wesentlich schneller unterwegs ist ein S-Pedelec, auch Speed-Pedelec genannt. Wie bei einem normalen Pedelec gibt es eine Tretunterstützung, allerdings bis zu 45 km/h. Auch die Anfahrhilfe kann eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen.

Pedelec gilt als normales Fahrrad

Der E-Motor des Pedelecs darf höchstens über 250 Watt verfügen und unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Schnelleres Fahren ist möglich, dann allerdings ohne Hilfe durch den Motor.

In Frankreich werden Pedelecs als „vélos à assistance électrique“ oder kurz VAE bezeichnet.

Rechtlich gesehen gelten Pedelecs sowohl in Deutschland als auch in Frankreich als Fahrräder. Es gelten also die gleichen Regeln im Straßenverkehr und in Bezug auf Radwege. Eine Zulassung ist bei Pedelecs nicht nötig.

Achtung: Die Verkehrsregeln für Fahrräder sind nicht die gleichen in beiden Ländern. Alle Information dazu finden Sie in unserem Artikel Fahrradfahren in Frankreich.

E-Bike: Mofa oder Kleinkraftrad

Zweiräder mit Elektroantrieb, bei denen man gar nicht in die Pedale treten muss, sind rechtlich gesehen Kleinkrafträder oder Leichtmofas. Sie werden oft als E-Bikes bezeichnet, gelten aber nicht als Fahrräder. Die Nutzung von Radwegen ist verboten, außer bei entsprechender Beschilderung.

In Deutschland unterliegen diese Fahrzeuge einer Versicherungspflicht und müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen haben. Des Weiteren gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Höchstgeschwindigkeit des E-Bikes. Bei Modellen, die bis zu 25 km/h erreichen, reicht eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Bei Zweirädern, die bis zu 45 km/h schnell werden, muss ein Führerschein der Klasse AM vorliegen und es gilt eine Helmpflicht.

In Frankreich wird diese Art des Zweirads als „cyclomoteur“ bezeichnet. Diese dürfen ebenfalls bis zu 45 km/h schnell fahren. Auch dort gelten eine Versicherungspflicht sowie eine Helmpflicht und der Führerschein der Klasse AM wird benötigt. Diesen kann man im Nachbarland bereits mit 14 Jahren machen.

Auch in Frankreich sind diese E-Bikes nicht auf Radwegen erlaubt. Auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von über 50 km/h dürfen sie aber dennoch auf Radwegen fahren. Wie bei Fahrrädern muss außerorts bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eine Warnweste getragen werden.

S-Pedelec: Helmpflicht für das Kleinkraftrad

Das Speed-Pedelec, kurz S-Pedelec, bietet wie ein klassisches Pedelec eine Tretunterstützung mit einem Elektro-Motor. Allerdings geht diese Unterstützung bis 45 km/h. Zusätzlich kann die Anfahrhilfe, bei der man nicht treten muss, bis auf 20 km/h beschleunigen.

In Deutschland gelten S-Pedelecs somit als Kleinkrafträder. Eine Zulassung, eine Betriebserlaubnis, eine Kfz-Versicherung und ein Versicherungskennzeichen sowie ein Führerschein der Klasse AM sind vorgeschrieben. Es gilt eine Helmpflicht. Das Fahrenauf Radwegen ist verboten, selbst wenn es ein Zusatzschild für E-Bikes gibt.

In Frankreich gelten S-Pedelecs genau wie die vorgenannten E-Bikes als „cyclomoteur“. Es gibt also eine Versicherungspflicht sowie eine Helmpflicht. Wie in Deutschland wird der Führerschein der Klasse AM benötigt. Bei Radwegen und Warnwesten gelten die gleichen Vorgaben wie bei den E-Bikes.

Mit Pedelec, E-Bike und S-Pedelec über die Grenze

Das Überqueren der Grenze mit einem Fahrrad, also auch mit einem Pedelec, ist problemlos möglich. Die Verkehrsregeln im Nachbarland können Sie in unserem Artikel Fahrradfahren in Frankreich nachlesen. Und falls Sie das Fahrrad im Zug mit nach Frankreich nehmen möchten, lesen Sie unsere Tipps zum Zugfahren in Frankreich.

E-Bikes und S-Pedelecs dürfen in Deutschland nur fahren, wenn sie über eine Typenzulassung vom Hersteller, also eine Betriebserlaubnis, verfügen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn für ein in Frankreich zugelassenes Kleinkraftrad ein Fahrzeugschein (certificat d’immatriculation) vorgezeigt werden kann.

Und in beide Richtungen über die Grenze gilt: Man sollte vorher den Versicherungsschutz prüfen und sicherstellen, dass dieser auch im Ausland greift.

Ein weiterer Aspekt ist der Führerschein. In Deutschland kann man den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 Jahren machen. Dieser gilt aber bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur im Inland. In Frankreich kann die AM-Klasse bereits mit 14 Jahren erworben werden und ist nur die ersten vier Monate nach der Ausstellung auf das Inland begrenzt.

Für detaillierte Informationen zum Thema Führerschein können Sie sich an die deutsch-französische Einrichtung INFOBEST wenden.

Fazit: unklare Bezeichnungen, aber eindeutige Regeln

Die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec werden oft durcheinandergebracht – rechtlich machen sie aber einen großen Unterschied. Während Pedelecs in beiden Ländern als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs rechtlich Kleinkrafträder.

Wichtig: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland gilt!