Unterkunft in Frankreich

Wenn Sie Ihren Urlaub in Frankreich verbringen möchten, haben Sie die Wahl zwischen mehreren Alternativen: Hotels, Gîtes, Ferienhäuser...

Hotels

Bei der Auswahl eines geeigneten Hotels kann Ihnen auch das jeweilige Fremdenverkehrsbüro (Office de tourisme oder Syndicat d’ initiative) behilflich sein.

Wenn Sie über ein Reisebüro buchen, achten Sie darauf, dass Sie eine genaue Beschreibung Ihrer Unterkunft erhalten.

Die Preise sind in Frankreich stets Zimmerpreise, gelten also nicht pro Person.

Sie sind am Gebäude ausgewiesen und verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.

Möchte man ein Doppelzimmer allerdings mit drei Personen beziehen, etwa mit seinem Kind, braucht es die Einwilligung des Hoteliers, auch kann ein Aufpreis verlangt werden.

Möchten Sie in der Hauptsaison (in Frankreich Juli und August) verreisen, empfiehlt sich eine Reservierung.

Sie sollte schriftlich erfolgen und folgendes enthalten:

DeutschFranzösisch
Dauer des Aufenthaltsdurée du séjour
Tag der An- und Abreise, ggf. UhrzeitJour d'arrivée et de départ, l'heure
Zimmer mit Halbpensionchambre avec demi-pension
Zimmer mit Frühstückchambre avec petit déjeuner
Zimmer mit Vollpensionchambre avec pension complète
Zahl der anreisenden Personennombre de personnes
Parkplatzparking privé / surveillé
Haustieranimal domestique

 

Unfälle oder Krankheiten kommen oft plötzlich und unvorhergesehen.

Schon so mancher Urlaub ist deswegen ins Wasser gefallen.

Kennen Sie in diesem Fall auch Ihre Rechte? Und was passiert, wenn Ihr französisches Hotel die Buchung storniert?

In der Regel gibt es keine Zweifel, wenn die Folgen einer Kündigung ausdrücklich in dem Vertrag festgehalten werden (Verlust oder Teilerstattung der Anzahlung, Verpflichtung den gesamten Zimmerpreis zu bezahlen, etc.).

Unausgewogene Vertragsbestimmungen zuungunsten des Hotelgastes sind jedoch verboten.

Beispiel

Der Gast storniert das Zimmer und muss den kompletten Betrag bezahlen; storniert jedoch das Hotel das Zimmer,  so darf es die Anzahlung behalten.

Eine solche Klausel könnte als missbräuchlich gelten.

Beinhaltet der Vertrag keine Details zur Stornierung, so richtet sich die Lösung in der Regel nach der Bezahlart bei der Buchung. Hierbei müssen Sie zwischen zwei Arten der Anzahlung unterscheiden.

  1. Acompte

Hiermit ist der Vertrag definitiv abgeschlossen. Sollte eine der beiden Vertragsparteien stornieren, so muss sie den Schaden des anderen ersetzen.

Der Schaden des Hoteliers ist der entgangene Gewinn, vorausgesetzt er hat das Zimmer  nicht neu vergeben.

Der Schaden des Hotelgastes sind die entstandenen Kosten für seinen Aufenthalt, er hat aber unter Umständen auch einen weitergehenden Anspruch wegen den verpfuschten Ferien.

Er kann deshalb nicht nur die Rückerstattung seiner Anzahlung, sondern gegebenenfalls auch eine Entschädigung verlangen.

     2. Arrhes

Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten. Handelt es sich um den Hotelgast, so verzichtet er auf die bereits überwiesene Anzahlung.

Handelt es sich um den Hotelier, so muss er dem Kunden die doppelte Summe erstatten.

Kurz gesagt: Prüfen Sie immer genau, ob in Ihrem Vertrag von “arrhes” oder “acompte” die Rede ist.

Wurde nichts Spezielles vereinbart, handelt es sich um “arrhes”.

Besonderheiten gelten freilich immer in Fällen höherer Gewalt.

Falls Sie Ihre Buchung stornieren müssen, sollten Sie dies dem Hotel spätestens 24 Stunden vor der geplanten Ankunft melden.

Andernfalls kann Ihnen der vollständige Übernachtungspreis abverlangt werden.

Das Hotel ist nicht berechtigt, Ihnen während des Urlaubs ohne Ihre Zustimmung ein anderes Zimmer zuzuteilen. Vereinbarte Eigenschaften wie „Meeresblick“, „ruhig“, „mit Balkon“ usw. stehen Ihnen also uneingeschränkt zu.

Sollten Sie jedoch Ihren Aufenthalt verlängern, dann kann der Hotelier Ihnen freilich ein neues Angebot machen und ein anderes Zimmer geben.

Bezüglich der An- und Abreisezeiten erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Buchung.

Auschecken sollten Sie grundsätzlich (spätestens) am späten Morgen.

Aber auch diesbezüglich können Sie selbstverständlich etwas anderes mit dem Hotelier vereinbaren.

Im Falle von Beschädigungen an Ihren Sachen oder eines Diebstahls im Hotel (oder z.B. auf dem Hotelparkplatz) haftet der Hotelier – es sei denn, er weist entweder das Verschulden des Gastes nach oder Umstände von höherer Gewalt.

Allerdings müssen Sie als Gast den Nachweis erbringen, dass Ihnen tatsächlich etwas gestohlen bzw. etwas beschädigt wurde.

Bitte beachten Sie zudem folgende Haftungsobergrenze: Der Hotelier haftet nur bis zum 100-fachen Betrag eines Übernachtungspreises bei Diebstählen im Hotel und nur bis zum 50-fachen Betrag bei Diebstählen auf dem Parkplatz des Hotels.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Hotelier eine besondere Verantwortung trägt.

Keine Sorge: Von diesen Regelungen abweichende Hinweise des Hoteliers, die zu Ihrem Nachteil sein könnten, ändern nichts an Ihren grundsätzlichen Anspruchsrechten gegenüber einem Hotelier.

Ein Hotelier kann eine Familie nicht wegen Kindern ablehnen.

Ob er aber Haustiere akzeptieren möchte, steht in seinem freien Ermessen.

Es gibt außerdem Unterkünfte ohne ständig anwesendes Personal, etwa beim „Euro-Disney-Land“ nördlich von Paris und in den Hotels der Ketten „Formule 1“, „B + B“ oder „Etap - Hôtel“.

In solchen Unterkünften verschafft Ihnen die Kreditkarte Zugang zu Zimmer und Bett.

Auf ein freundliches Lächeln an der Rezeption müssen Sie hier je nach Anreisezeit verzichten, dafür können Sie spät abends Ihr Zimmer beziehen.

Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Mittelklasse-Hotels und Familienbetrieben, die jeweils einen gewissen Qualitätsstandard gewährleisten wollen.

Hotels, die sich unter dem Logo eines gelben Kamins auf grünem Grund vereinigt haben, bieten oft ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ist ein Restaurant angeschlossen, gibt es dort meist regionale Küche.

Gîtes / Camping / Jugendherbergen

Wenn Sie in Frankreich Urlaub abseits von Hotels und Ferienwohnungen machen wollen, können Sie sich hier über Alternativen informieren.

Für Sie kommt eher ein hübsches Landhaus oder ein Bauernhof infrage?

Dann sind die Reiseführer des Verbandes „Gîtes de France“ eine Möglichkeit etwas Passendes zu finden.

Der Verband garantiert mit seinem Label die Einhaltung nationaler Qualitätsstandards und festgelegter Normen für den Komfort.

Zur Orientierung für die Verbraucher nimmt das Label „Gîtes de France“ eine Klassifizierung der Unterkünfte von 1 bis 5 vor.

1 steht hierbei für die einfachen Unterkünfte, während jene mit einer 5 einen hohen Komfort garantieren.

Ist eine Unterkunft durch den Verband gelabelt, findet man das Logo für gewöhnlich am Eingang derselben. Lassen Sie sich bei der Reservierung einer Unterkunft vom Anbieter noch einmal versichern, dass er auch über ein solches Label verfügt.

Des Weiteren bietet der Verein auch Spezialführer für Angler, Reiter, Naturfreunde usw. angeboten. Zu beziehen sind diese Reiseführer in Buchhandlungen.

Wer für die „schönsten Tage des Jahres“ bereits einen bestimmten Ort im Auge hat, dem hilft bei der Quartiersuche natürlich auch hier das Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Ortes.

Frankreich verfügt über mehr als 8.000 Campingplätze und bietet somit auch eine beliebte Alternative zu Hotels, Ferienwohnungen oder Jugendherbergen.

Das Campingplatz-Verzeichnis bietet eine große Auswahl und vergibt je nach Komfortniveau 0 bis 4 Sterne.

Daneben erlauben auch zahlreiche Bauernhöfe, auf ihrem Grundstück ein Zelt auf- oder einen Wohnwagen abzustellen.

Gerade wenn ein Bauernhof aber nicht als klassifizierter Campingplatz deklariert ist, sollten Sie auf jeden Fall vorher das Einverständnis des Eigentümers einholen.

Wild-Camping kann in Frankreich geahndet werden.

Dies gilt insbesondere an Stränden, entlang der Straße oder in Naturschutzgebieten, natürlich auch überall dort, wo Brandgefahr besteht.

Daneben sind offizielle Campingplatz-Führer im Buchhandel erhältlich.

Auch in Frankreich gibt es eine Reihe von Jugendherbergen, in denen man sehr preisgünstig unterkommen kann.

Der übliche Preis für eine Nacht in einer solchen Herberge liegt zwischen 10 und 16 Euro, je nach Lage und Ausstattung des Hauses.

Bei besonders beliebten Herbergen ist es im Sommer empfehlenswert zu reservieren.

Damit man in diesen Häusern unterkommen kann, ist ein Jugendherbergsausweis (der in ganz Europa gilt und infolgedessen deutschen Ursprungs sein kann) Pflicht.

Weitere Informationen stellt das französische Jugendherberge-Netzwerk auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Wer ein „chambre d’hôte“ reserviert, erhält ein Zimmer mit Frühstück in einer Privatunterkunft.

Diese Art der Unterkunft ist in ganz Frankreich verbreitet und es gibt sie in allen Preisklassen, vom einfachen Zimmer in einem Privathaus bis zum luxuriösen Zimmer in einem Schloss.

Das Frühstück ist jedoch immer im Preis enthalten. Manche „chambres d’hôte“ bieten ihren Gästen auch ein gemeinsames Abendessen an.

Ferienwohnungen

Eine Reihe von Anbietern in Frankreich bietet solche Unterkünfte an, die üblicherweise in den ländlicheren Gegenden der Provinz liegen und somit eine gute Alternative für einen Urlaub auf dem Land darstellen, wenn man sich dort für eine Weile heimisch machen und für eine Weile „einnisten“ möchte.

Viele dieser Ferienhäuser sind ehemalige, umgebaute Bauernhöfe oder Weingüter.

Wie auch bei Hotelübernachtungen kann eine Kur-Taxe verlangt werden (0,20 – 1,50 Euro pro Person pro Übernachtung).

Bevor Sie einen Vertrag schließen, muss Ihnen vom Eigentümer bzw. dem zuständigen Makler ein

Dokument ausgehändigt werden, das folgendes enthält:

  • Genaue Angaben über die Lage des Gebäudes, etwa in einer Stadt
  • Anzahl der verfügbaren Zimmer
  • Ausstattung
  • Im Mietpreis enthaltene Leistungen
  • Bilder

Für den Vertrag über Ihre Ferienwohnung empfiehlt sich die Schriftform, auch wenn dies bei Verträgen zwischen Privatpersonen nicht zwingend ist.

Er sollte folgende Informationen enthalten:

DeutschFranzösisch
Zustand der Zimmerétat des chambres
Mietpreis und Nebenkostenprix de la location et charges
Mietdauerdurée de la location
Bestätigung der eventuell schon getätigten Anzahlungattestation du versement de l’acompte ou des arrhes
Kautiondépôt de garantie / caution

 

Auch sollte aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen, wer Ihr Vertragspartner ist. Ankunfts- wie Abreisedaten und -zeiten sollten genau bestimmt sein.

Bitte beachten Sie auch hier den Unterschied zwischen „arrhes“ und „acompte“ (siehe unten). 

Die Höhe einer möglichen Anzahlung und das Datum an welchem diese gezahlt werden muss, kann frei zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt werden.

Sie sollten genau überprüfen, ob in Ihrem französischen Vertrag von “arrhes” oder “acompte” gesprochen wird, da die Rückerstattung der Anzahlung im Falle eines Rücktritts vom Vertrag unterschiedlich geregelt ist.

     1. “Arrhes”

Wird in dem Vertrag eine Vorauszahlung unter der Bezeichnung “arrhes” vereinbart, steht es jeder Partei frei, von dem Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann der Vermieter die vom Mieter geleisteten “arrhes” behalten.

Tritt dagegen der Vermieter vom Vertrag zurück, muss er dem Mieter die doppelte Summe zurückzahlen.

     2. “Acompte”

Mit der Leistung eines “acompte” wird ein verbindlicher Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen.

Im Falle des Rücktritts ist die Anzahlung des Mieters komplett verloren; er kann sogar dazu verpflichtet werden, dem Vermieter auch noch den Rest bis zur vollen Miethöhe zahlen zu müssen.

Sollten Sie aufgrund besonderer Umstände („höhere Gewalt“) gekündigt haben, könnte Sie lediglich eine Gerichtsentscheidung von der Zahlung der gesamten Miete entbinden.

Kurz gesagt: Prüfen Sie immer genau, ob in Ihrem Vertrag von “arrhes” oder “acompte” die Rede ist.

Wurde nichts Spezielles vereinbart, handelt es sich um “arrhes”.

Wenn Sie in der Ferienwohnung angekommen sind, empfiehlt es sich, diese umgehend gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Verwalter zu begehen und eventuelle Mängel sofort schriftlich festzuhalten (Übergabeprotokoll, „état des lieux“).

Achten Sie darauf, alle Mängel genau anzugeben.

Da eine Ferienwohnung fast immer möbliert ist, sollte auch das Inventar genau aufgeführt werden.

In Zweifelsfällen kann es angebracht sein, Fotos zu machen, um den Zustand zu dokumentieren.

Vorsicht: Wird kein Übergabeprotokoll erstellt, wird vermutet, dass Sie die Wohnung in gutem Zustand übernommen haben (umgekehrt wiederum wird bei einem nicht protokollierten Auszug vermutet, dass Sie die Wohnung ordnungsgemäß verlassen haben).

Durch das Übergabeprotokoll können Sie also vermeiden, dass Sie am Ende des Urlaubs für Schäden verantwortlich gemacht werden, die Sie gar nicht verursacht haben.

Sollte es während der Mietzeit zu Problemen kommen, empfiehlt es sich, diese umgehend dem Vermieter oder Makler zu melden.

Sollten Sie einen Schaden verursacht haben, kann Ihre Kaution noch solange vollständig vom Vermieter einbehalten werden, bis eine genaue Abrechnung möglich ist.

Sie können dann von dem Vermieter entsprechende Nachweise verlangen (Kostenvoranschläge, Rechnungen, Gutachten etc.).

Zur Erstellung dieser Abrechnung wird von der Rechtsprechung eine Zeitspanne von bis zu 2 Monaten nach dem Auszug für angemessen erachtet.

Es wird pauschal unterstellt, die Wohnung sei in gutem Zustand übergeben worden, ohne dass tatsächlich ein Übergabeprotokoll von den Vertragsparteien erstellt wird.

Es wird bestimmt, dass eine Rückzahlung der Anzahlung erst 60 Tage nach der Abreise erfolgen wird – auch dann, wenn kein Schaden geltend gemacht wird.

Es wird für den Mieter eine 3-Tages-Frist zur Geltendmachung von Mängeln vereinbart.

Ein Übergabeprotokoll durch beide Vertragsparteien wird per se ausgeschlossen.

Diese und ähnliche Klauseln sind unwirksam.

In Frankreich obliegt es dem Mieter einer Ferienwohnung, eine sog. „assurance habitation“ abzuschließen.

Diese kann weitaus mehr umfassen, als eine übliche Haftpflichtversicherung.

Haben Sie eine solche „assurance habitation“ nicht abgeschlossen, können Sie als Mieter haftbar gemacht werden.

Am besten, Sie erkundigen sich bei Ihrer Versicherung, inwieweit Sie bereits abgesichert sind.

Manche Ferienhausmakler bieten Ihnen auch selbst den Abschluss der erforderlichen Versicherung an.

Buchungsportale

Geht es um die Buchung der Urlaubsunterkunft, konsultieren immer mehr Menschen Buchungsportale im Internet.

Entscheiden auch Sie sich dafür, ihre Unterkunft auf einem solchen Portal zu buchen, finden sie online unzählige Angebote.

Die Vorteile scheinen hierbei zunächst auf der Hand zu liegen: die Portale bieten einen schnellen Überblick und die Buchung kann bequem von Zuhause aus vorgenommen werden.

Doch es ist Vorsicht geboten. Durch unübersichtliche Preise, irreführende Bewertungen oder künstlich erzeugten Zeitdruck können Sie auf solchen Portalen getäuscht werden.

Kommt es zu Problemen, ist nicht immer klar, an wen man sich wenden muss.

Gibt es Mängel bei der gebuchten Unterkunft, ist grundsätzlich der Vermieter und nicht die Buchungsplattform der Ansprechpartner.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland liefert hilfreiche Informationen und Tipps für die Reservierung über Buchungsportale.

Timesharing

Immer mehr Verbraucher sind in den letzten Jahren in die Falle von sogenannten Timesharing-Anbietern getappt.

Mit Abschluss eines Timesharing-Vertrags versprechen diese Anbieter den Kunden das Recht, für eine von ihnen frei wählbare Zeit im Laufe eines Jahres ein Apartment in einem Hotel oder einer Ferienanlage für die Dauer ihres Urlaubs zu bewohnen.

Unterschieden wird hierbei zwischen Kurz- (Vertragslaufzeit bis zu einem Jahr) und Langzeitverträgen (Vertragslaufzeit länger als ein Jahr).