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Grenzüberschreitende Zugfahrt mit dem Behindertenausweis

Zur Verbesserung der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU soll es bald einen neuen Europäischen Behindertenausweis und einen verbesserten Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen geben.

Zwei Richtlinien wurden Ende 2024 im europäischen Parlament verabschiedet. Die neuen Karten werden voraussichtlich 2028 einsatzbereit sein.

Doch auch mit den bisherigen nationalen Behindertenausweisen sind Zugreisen in der deutsch-französischen Grenzregion möglich. Das ZEV erklärt, worauf Reisende mit einer Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität in der deutsch-französischen Grenzregion achten sollten. 

Gibt es EU-einheitliche Rechte für Reisende mit Behinderung?

Die Europäische Union garantiert die Rechte von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Bahnverkehr. Das gilt für alle Strecken, egal ob kurz oder lang, Regionalzüge, Fernzüge, grenzüberschreitende Verbindungen und vieles mehr.

Eisenbahnunternehmen haben aufgrund der europäischen Verordnung (EU) 2021/782 mehrere Verpflichtungen:

  • Information von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität über ihre Rechte z.B. zur Zugänglichkeit, den Zugangsbedingungen und der Ausstattung im Zug
  • Angebot von geeigneten Sitzplätzen
  • Bereitstellung von ausgebildetem Personal zur Unterstützung von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, vor während und nach der Fahrt
  • Keine höheren Ticketpreise für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität 

Im Regionalverkehr können abweichende Bestimmungen gelten. Wir empfehlen, dass Sie sich vorab bei dem für die Strecke zuständigen regionalen Unternehmen informieren.

Warum ist der Behindertenausweis beim Reisen mit dem Zug wichtig?

Je nach Strecke und Ort, an dem das Zugticket gebucht wurde, oder dem Land in dem der Ausweis ausgestellt wurde, können die Rechte für Personen mit Behinderung unterschiedlich sein.

Um Vergünstigungen zu erhalten, müssen Sie Ihre Fahrkarte in dem Land kaufen, in dem der Behindertenausweis ausgestellt wurde. Ob Sie das Ticket online, per Telefon oder am Bahnhofschalter kaufen, spielt keine Rolle.

Mit einem deutschen Behindertenausweis müssen Sie Ihre Fahrkarte also bei der Deutschen Bahn kaufen. Dann erhalten Sie den ermäßigten Tarif für die gesamte Strecke, auch wenn der Zielbahnhof in Frankreich liegt.

Falls Sie Ihre Reise beispielsweise spontan verlängern und ein Ticket am Schalter in Frankreich kaufen, wird Ihr Behindertenausweis dort nicht anerkannt.

Beispiel

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem deutschen Schwerbehindertenausweis über eine Wertmarke verfügen, mit der Sie den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland kostenlos nutzen können, benötigen Sie für eine Fahrt nach Frankreich dennoch einen Fahrschein. Wenn Sie diesen in Deutschland lösen, haben Sie Anspruch auf eine Ermäßigung.

Welchen Tarif zahlt die Begleitperson?

In Frankreich gibt es ermäßigte Preise für Begleitpersonen, abhängig vom Vermerk im Behindertenausweis. In einigen Fällen ist das Ticket für die Begleitperson sogar kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SNCF.

In Deutschland bietet die Deutsche Bahn in manchen Fällen kostenlose Tickets für Begleitpersonen, auch für grenzüberschreitende Strecken.

Es gibt jedoch einige Bedingungen:

  • Personen mit Behinderungen müssen einen deutschen Behindertenausweis haben, auf dem vermerkt ist, dass eine Begleitperson notwendig ist.
  • Das Ticket für die Begleitperson muss zusammen mit dem Ticket der betroffenen Person auf der Internetseite der DB gekauft werden.

Habe ich während einer grenzüberschreitenden Zugfahrt Anspruch auf Hilfe?

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe während der gesamten Reise, also beim Ein- und Aussteigen sowie beim Erreichen von Anschlusszügen.
Um Unterstützung zu erhalten, müssen Sie sich mindestens 48 Stunden vor der Abreise mit dem Bahnunternehmen in Verbindung setzen und schildern, welche Hilfe benötigt wird.

Sie haben einen deutschen Schwerbehindertenausweis und verreisen von Deutschland aus: Sie können sich an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) wenden, entweder per Telefon oder über das Online-Kontaktformular.

Sie haben einen französischen Schwerbehindertenausweis  und reisen von Frankreich aus: Kontaktieren Sie den Service  „Accès +“. Dieser Service ist kostenlos und steht für alle Züge und für alle Arten von Behinderungen zur Verfügung, ob dauerhaft oder vorrübergehend.
Der Service muss im Voraus gebucht werden.

Für grenzüberschreitende Fahrten von Frankreich nach Deutschland kümmert sich Accès+ auch um die Zusammenarbeit mit Ihrem Zielbahnhof.

Gut zu wissen: Bei Fahrten mit französischen Regionalzügen „TER“ ist der Service Accès TER“ zuständig. Dafür benötigen Sie jedoch einen französischen Behindertenausweis. Mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis steht Ihnen dieser Service nicht zur Verfügung.

Weitere Tipps finden Sie in unserer Rubrik Leben mit Behinderung in der Grenzregion