Leben mit Behinderung in der Grenzregion

Mit Unterstützung der Collectivité européenne d'Alsace startet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) ein Projekt mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen mit Handicap zu verbessern.

Projektträger

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV)

Finanzpartner des Projekts

Die Collectivité européenne d'Alsace

Projektdauer

3 Jahre (2019-2021)

Kontext

Bisher gibt es weder auf europäischer noch auf deutsch-französischer Ebene eine Harmonisierung, wenn es um Schwerbehindertenausweise geht. Die nationalen Schwerbehindertenausweise werden im anderen Land oft nicht anerkannt.

Die Kriterien für den Erhalt der Ausweise und die Rechte, welche hiermit in Anspruch genommen werden dürfen, unterscheiden sich zwischen Deutschland und Frankreich.

Die Folge: Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist und die Grenze ins Nachbarland überquert, hat dort nicht unbedingt die gleichen Vorteile, zum Beispiel im Bereich Kultur, Transport oder Freizeit.

Die grenzüberschreitende Mobilität wird somit durch rechtliche Hindernisse eingeschränkt.

Noch schwieriger ist es für Personen, die sich dauerhaft auf der anderen Seite des Rheins niederlassen möchten.

Projektziele

  • Die Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion darüber informieren, welche Rechte sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis im Nachbarland in Anspruch nehmen können.
  • Eine Bestandsaufnahme der rechtlichen Situation und der angewandten Praxis.
  • Die Förderung des französischen Schwerbehindertenausweises Carte Mobilité Inclusion (CMI) in Deutschland, um die grenzüberschreitende Mobilität von Menschen mit einem Handicap, die in der Gebietskörperschaft Bas-Rhin wohnen, zu vereinfachen.
  • Die zuständigen regionalen und nationalen Behörden für die Probleme sensibilisieren, die aus der fehlenden gegenseitigen Anerkennung der Schwerbehindertenausweise resultieren.

Projektinhalt

Das Projekt läuft über einen Zeitraum von drei Jahren und beinhaltet verschiedene Maßnahmen:

  1. Einen Austausch mit grenzüberschreitenden Einrichtungen, Vereinen und den zuständigen Behörden auf deutscher und französischer Seite.
     
  2. Eine vergleichende Analyse des deutschen und französischen Rechts.
     
  3. Eine Bestandsaufnahme der Praxis durch Interview und Umfragen mit öffentlichen und privaten Akteuren.
     
  4. Die Identifizierung von Hindernissen und die Einbringung von Verbesserungsvorschlägen.
     
  5. Die Veröffentlichung von Informationsblättern, Artikeln und Pressemitteilungen in deutscher und französischer Sprache