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Kündigung in Frankreich anfechten: Ihre Rechte

Wenn Sie in Frankreich arbeiten und eine Kündigung erhalten, haben Sie mehr Zeit als in Deutschland, gerichtlich dagegen vorzugehen. Trotzdem ist es wichtig, frühzeitig zu handeln.

Wir erklären, welche Fristen gelten, welches Gericht zuständig ist und was für deutsche Arbeitnehmende sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt.

Gut zu wissen

Wenn Sie in Frankreich arbeiten und eine Kündigung erhalten, haben Sie ab dem Tag des Erhalts der Kündigungsmitteilung (lettre de licenciement) ein Jahr Zeit, um vor Gericht dagegen vorzugehen.

Im Vergleich dazu gilt in Deutschland eine deutlich kürzere Frist von drei Wochen.

Trotz der längeren Frist in Frankreich sollten Sie eine Kündigung, gegen die Sie sich wehren möchten, möglichst schnell rechtlich prüfen lassen.

Wie fechte ich eine Kündigung in Frankreich an?

Wird Ihnen in Frankreich ohne triftigen Grund gekündigt, können Sie sich dagegen wehren.

Sie haben ein Jahr Zeit, um Klage beim conseil de prud’hommes (kurz: prud’hommes) einzureichen, dem französischen Arbeitsgericht.


Das Verfahren vor dem prud’hommes läuft in mehreren Schritten ab.

  • Zuerst müssen Sie Ihren Antrag (requête) und eventuell weitere Unterlagen beim zuständigen Gericht einreichen. Entweder vor Ort oder per Post.
  • Dann lädt das Gericht Sie und Ihren Arbeitgeber zu einem Schlichtungsversuch (conciliation) ein. Ziel ist es, eine Einigung zu finden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
  • Wenn keine Einigung gelingt, folgt eine Gerichtsverhandlung.
  • Schließlich fällt das Gericht ein Urteil. Zum Beispiel kann es eine Wiedereinstellung oder eine Ausgleichszahlung an den gekündigten Arbeitnehmenden erwirken.

Streit mit Ihrem Arbeitgeber in Franrkeich? Oder ein anderes deutsch-französisches Rechtsproblem?

Füllen Sie unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns Ihr Problem.

Wichtig

Sie müssen sich vor dem prud’hommes nicht zwingend von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten lassen. Sie können sich beispielsweise selbst vertreten oder eine gewerkschaftliche Vertretung (défenseur syndical) beauftragen.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich juristisch beraten zu lassen, am besten durch eine Rechtsexpertin oder einen Rechtsexperten mit Erfahrung im französischen Arbeitsrecht.

Einmal im Monat bietet unser Projekt "Justiz ohne Grenzen" kostenlose juristische Erstberatungen an. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

Welches Gericht ist zuständig?

Zuständig ist das prud‘hommes am Ort Ihres Arbeitgebers.

Die französische Regierung bietet eine Webseite, auf der Sie mit der Postleitzahl Ihres Arbeitgebers das zuständige Gericht finden können (unter "Quel conseil de prud’hommes saisir ?").

Welche Kosten fallen an?

Die Klage beim prud’hommes ist kostenlos. Dennoch können Kosten entstehen, zum Beispiel für die Erstellung von Gutachten oder wenn Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten lassen.

Was gilt für Deutsche und Grenzgänger?

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Frankreich arbeiten und einen französischen Arbeitsvertrag haben, haben Sie die gleichen Rechte wie französische Arbeitnehmende.

Sie können in Frankreich vor Gericht gehen und sich anwaltlich vertreten lassen. Auch dann, wenn Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger sind.