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Sorgerecht in Frankreich: Was Eltern wissen sollten

Das Sorgerecht in Frankreich unterscheidet sich in einigen Punkten von den Regelungen in Deutschland.

Hier erfahren Eltern alles Wichtige – von der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts über die Wahl des Wohnorts bis zur Berechnung des Unterhalts.

Wie ist das Sorgerecht in Frankreich geregelt?

In Frankreich haben grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht für ihr Kind. Bei unverheirateten Paaren muss der Vater die Vaterschaft offiziell anerkennen. Mehr dazu im Teil "Was gilt für unverheiratete Paare?".

In Deutschland ist das gemeinsame Sorgerecht stärker an die Ehe gebunden. Durch eine Vaterschaftserklärung und eine zusätzliche Sorgeerklärung kann es aber auch ohne eine Heirat erlangt werden.

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Deutsches oder französisches Sorgerecht: Was gilt für mich?

Innerhalb der Europäischen Union sind die Gesetzgebungen zum Sorgerecht nicht harmonisiert, weshalb jedes Land seinen eigenen Regeln folgt. Bei Streitfällen stehen Eltern oft vor der Frage, ob für sie das deutsche oder das französische Sorgerecht gilt.

Entscheidend ist dabei der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Um diesen festzustellen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt: Zum Beispiel wo das Kind hauptsächlich lebt oder wo es zur Schule geht.

In Frankreich ist der juge aux affaires familiales (kurz "JAF") für Sorgerechtsfragen zuständig, in Deutschland sind es die Familiengerichte.

Wann verliert man in Frankreich das Sorgerecht?

Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts. In beiden Ländern ist es eher die Ausnahme, dass ein Elternteil das Sorgerecht verliert.

Dies kann vorkommen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, beispielsweise durch häusliche Gewalt, Drogen- oder Alkoholmissbrauch innerhalb der Familie. In solchen Fällen kann das Sorgerecht gerichtlich entzogen werden.

Kindesaufenthalt: Wer bestimmt über den Wohnort?

In Frankreich gehören das Sorgerecht (autorité parentale) und das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen (droit de décider de la résidence), zusammen. Beide Eltern entscheiden gemeinsam darüber, wo das Kind lebt. Auch nach einer Trennung oder Scheidung müssen sie sich einigen.

Viele Eltern, auch im deutsch-französischen Kontext, wählen ein Wechselmodell. Dabei lebt das Kind bei einem Elternteil und besucht zum Beispiel jedes zweite Wochenende das andere.

Was nicht erlaubt ist: Einem sorgeberechtigten Elternteil darf der Kontakt zum Kind nicht völlig verwehrt werden.

Ein Elternteil kann sich strafbar machen, wenn wichtige Entscheidungen alleine getroffen werden. Zum Beispiel darf eine Mutter oder ein Vater nicht ohne die Zustimmung des anderen mit dem Kind ins Ausland reisen – das gilt auch für kurze Strecken, etwa zu den Großeltern ins Nachbarland. Selbst wenn das Kindeswohl dabei im Fokus steht, könnte der Vorwurf der internationalen Kindesentführung entstehen.

Wie wird in Frankreich der Unterhalt berechnet?

In Deutschland nutzen die Gerichte meist die Düsseldorfer Tabelle, um die Höhe des Unterhalts zu bestimmen. Auch in Frankreich gibt es zwar eine Liste des Justizministeriums, aber diese gibt eher eine grobe Orientierung.

Eltern können diese als Grundlage verwenden, um sich zu einigen. Französische Gerichte sind jedoch nicht dazu verpflichtet, sich an die Liste zu halten.

Im besten Fall einigen sich Eltern in Frankreich darüber, wer wie viel Unterhalt zahlt. Wenn sie keine Lösung finden, müssen sie vor Gericht gehen.

Grundsätzlich sollen alle Kosten, die mit dem Kind verbunden sind, zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viel jeder Elternteil verdient.

Sorgerecht in Frankreich: Was gilt für unverheiratete Paare?

In Frankreich gelten beim Sorgerecht für unverheiratete Paare die gleichen Regeln wie für verheiratete Paare.

Es gibt jedoch einen Unterschied bei der Vaterschaftsanerkennung. In einer Ehe wird in Frankreich automatisch davon ausgegangen, dass beide Eheleute die Eltern sind.

Bei unverheirateten Paaren muss der Vater die Vaterschaft im Rathaus oder der zuständigen Behörde offiziell anerkennen. Dafür hat er ab der Geburt des Kindes ein Jahr lang Zeit.

Anders als in Deutschland muss die Mutter in Frankreich der Vaterschaft nicht aktiv zustimmen. Sie kann die Vaterschaft aber anfechten, wenn sie möchte.

Auch nach dem ersten Jahr kann der Vater seine Vaterschaft anerkennen. Dafür braucht es entweder einen gemeinsamen Antrag der Eltern oder, wenn sie sich nicht einig sind, eine Entscheidung des Gerichts.