Beratungen zum Thema Immobilien und Geldanlagen in Frankreich

Sie möchten nach Frankreich ziehen? Dort einen Zweitwohnsitz erwerben? Oder Ihr geliebtes Ferienhaus innerhalb der Familie an die nächste Generation weitergeben? Bevor man handelt sollte man sich gut über die rechtlichen, steuerlichen und erbschaftsrechtlichen Folgen seines grenzüberschreitenden Vorhabens erkundigen.

Doch selbst in der deutsch-französischen Grenzregion ist es nicht immer leicht, genaue Informationen zu den grenzüberschreitenden Aspekten in Bezug auf Immobilien zu erhalten.

Damit Sie Antworten auf alle Ihre Fragen finden, organisiert das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) bereits seit vielen Jahren eine kostenlose Immobiliensprechstunde mit deutsch-französischen Experten.

Sie benötigen eine Beratung?

Füllen Sie einfach das Formular aus und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit!

Die grenzüberschreitende Immobiliensprechstunde: für wen und warum?

Die Experten, die an der Immobiliensprechstunde teilnehmen, können Ihre Fragen zu den rechtlichen, steuerlichen und erbschaftsrechtlichen Aspekten Ihrer Situation bzw. Ihres Vorhabens beantworten.

Die Immobiliensprechstunde ist genau richtig für Sie, falls Sie sich eine der folgenden Fragen stellen:

  • Ich möchte eine Immobilie in Frankreich von einem deutschen Verkäufer erwerben? Wo muss der Kaufvertrag unterzeichnet werden? Welche Steuern fallen an?
  • Welche steuerrechtlichen Folgen hat ein Umzug nach Frankreich?
  • Ich lebe in Deutschland und habe ein Haus in Frankreich geerbt. Welches Erbrecht gilt und welchen Regelungen unterliege ich?
  • Ich möchte eine Immobilie in Frankreich kaufen, um sie zu vermieten. Wie funktioniert das mit den Steuern?
  • Ich habe eine Lebensversicherung in Deutschland abgeschlossen. Nun ziehe ich nach Frankreich. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat das?
  • Ich möchte meinen Kindern, die in Deutschland leben, meine Wohnung in Frankreich schenken. Wie muss ich vorgehen?

Wie laufen diese deutsch-französischen Immobiliensprechstunden ab?

Die Beratung sind kostenlos. Das persönliche Gespräch mit den Experten zu Ihren deutsch-französischen Immobilienfragen dauert 20 Minuten und soll eine Erstorientierung sein.

Zu beachten: Sie müssen einen Termin vereinbaren. Die Teilnahme an der Sprechstunde kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.

Welche Experten nehmen teil?

Während der Immobiliensprechstunde können Sie Ihre Situation erläutern und Ihre Fragen an die deutschen und französischen Notare, Anwälte im Steuerrecht und Steuerberater stellen.

Die Experten sprechen beide Sprachen fließend und haben tiefgehende Fachkenntnisse zu grenzüberschreitenden Immobilienfragen.

Zu unseren Experten zählen:

  • Benjamin Schäfer, deutscher Notar
  • Ulrich Stahl, deutscher Steuerberater
  • Edmond Gresser, französischer Notar
  • Thomas Schott, französischer Anwalt (Steuerrecht)
  • Oliver Stein, deutscher Anwalt

Wo und wann finden diese Immobiliensprechstunden statt?

Unsere grenzüberschreitende Immobiliensprechstunde findet monatlich, meistens am zweiten Dienstag im Monat, in den Räumlichkeiten des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl, direkt neben Straßburg, statt.

Eine Teilnahme per Videokonferenz ist jedoch auch möglich.

Die Sprechstunden für das Jahr 2024 finden an den folgenden Terminen statt:

  • Dienstag, den 16. Januar
  • Dienstag, den 13. Februar
  • Dienstag, den 12. März
  • Dienstag, den 9. April
  • Dienstag, den 7. Mai
  • Dienstag, den 11. Juni
  • Dienstag, den 9. Juli
  • Dienstag, den 10. September
  • Dienstag, den 8. Oktober
  • Dienstag, den 12. November
  • Dienstag, den 10. Dezember

Wie kann ich teilnehmen?

Um an der Immobiliensprechstunde des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz teilzunehmen, füllen Sie einfach unser Formular aus, stellen Ihre Fragen und bitten um einen Termin.

Hier geht's zum Formular.

Nach einer ersten Analyse durch unsere Juristen werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden. Sei es, um Ihre Fragen direkt zu beantworten, oder um Ihnen einen Termin mit unseren externen französischen und deutschen Experten anzubieten.

Bitte beachten Sie: Der Termin ist erst nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 50 Euro (per Scheck, Überweisung oder Bargeld) endgültig. Die Kaution erhalten Sie nach der Immobiliensprechstunde selbstverständlich wieder zurück. Einbehalten wird sie lediglich, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen, ohne ihn im Vorfeld abgesagt zu haben.