Als Patient in Frankreich

Sie suchen in Frankreich einen Arzt auf und stellen sich Fragen zur Kostenerstattung? Antworten liefert die Broschüre "Ihre Rechte als Patient in der EU".

Ein Notfall während des Frankreich-Aufenthalts

Sie treten in Südfrankreich in einen Seeigel oder erleiden bei der Durchfahrt durch das Nachbarland einen Autounfall.

In solchen Notfällen können Patienten ohne Weiteres einen Arzt in Frankreich aufsuchen.

Den Zugang zur medizinischen Behandlung im EU-Land, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten, ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Meist befindet sie sich auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte oder kann bei der Krankenkasse angefordert werden.

Im medizinischen Notfall zeigen Sie beim französischen Arzt die EHIC vor.

Es kommt vor, dass Patienten die Kosten vorstrecken müssen und anschließend von der Krankenkasse erstattet bekommen.

Geplante Behandlung in Frankreich

Anders läuft es ab, wenn man als Deutscher eine geplante Behandlung in Frankreich vornehmen lassen möchte.

Dieser Fall kann für Patienten interessant sein, wenn die Wartezeit für eine bestimmte Behandlung in Frankreich kürzer ist.

Außerdem, wenn man in Frankreich einen Spezialisten für eine seltene Krankheit findet, wenn es dort andere Behandlungsmethoden gibt oder die Kosten für die Behandlung niedriger sind.

Für eine Kostenerstattung bei einer geplanten Behandlung ist es wichtig, in stationäre und ambulante Behandlungen zu unterscheiden.

Geht ein Patient beispielsweise in Frankreich zum Orthopäden, weil er dort schneller einen Termin bekommen hat als in Deutschland, wird er ambulant behandelt.

Er muss den Arztbesuch nicht vorher bei der Krankenkasse anmelden.

Achtung, Ausnahme: Ist für die gleiche Behandlung in Deutschland eine vorherige Genehmigung nötig, gilt das auch im EU-Ausland (z. B. bei Zahnersatz).

Für geplante stationäre Aufenthalte in Frankreich, z.B. für eine Hüftoperation, ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse unabdingbar.

Ihre Rechte als Patient in der EU

Die Broschüre Ihre Rechte als Patient in der EU informiert, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden. Sie erklärt, was Sie für Ihren individuellen Fall wissen müssen und welche Dokumente Sie für die Krankenkasse bereithalten sollten.

Hier finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen wie

- Brauche ich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung? oder

- Was gilt für mich als Grenzgänger?

Die Broschüre wurde vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland erarbeitet.

Klicken Sie auf das Bild, um sie online zu lesen oder herunterzuladen.

Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsfragen

Die Plattform EU-Patienten ist die nationale Kontaktstelle für deutsche Patienten.

Sie unterstützt bei der Suche nach Gesundheitsversorgern im In- und Ausland und vermittelt umfassende Informationen über Ihre Rechte als Patient und über Verfahren zur Kostenerstattung.

Außerdem finden Sie dort Checklisten, die zeigen, worauf Sie vor, während und nach der Behandlung achten sollten.