Schlichtung: Schnelle und kostengünstige Alternative zum Gerichtsweg
Gerade bei kleinen Streitwerten scheuen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer den Gang vor Gericht. In diesen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren sehr hilfreich sein.
Der Vorteil: die Schlichtung ist schnell und in der Regel kostenlos.
Was ist Schlichtung?
Schlichtung ist ein Verfahren, bei dem Verbraucherinnen oder Verbraucher versuchen gemeinsam mit einem Unternehmen, eine Streitigkeit gütlich zu lösen.
Unterstützt werden sie dabei durch eine Schlichtungsstelle. Sie lässt beide Parteien zu Wort kommen, prüft die Rechtslage, erörtert Lösungsmöglichkeiten und macht schließlich einen Schlichtungsvorschlag.
Nehmen die Parteien ihn an, wird er verbindlich.
Anderenfalls besteht danach immer noch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen.
Verbraucherschlichtungsstellen in Europa
Seit 2016 gibt es Verbraucherschlichtungsstellen in Europa. Mithilfe dieser Schlichtungsstellen können Verbraucherinnen, Verbraucher sowie Unternehmenerinnen und Unternehmer die meisten Streitigkeiten außergerichtlich schlichten lassen.
Zu den Ausnahmen zählen manche Gesundheitsdienstleistungen und öffentliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Verbraucherschlichtungsstellen müssen bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Sie müssen unparteiisch, fachkundig, transparent, schnell und für Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig (in Deutschland kostenlos) sein und werden behördlich überwacht.
Verbraucherschlichtungsstellen werden auch Stellen für alternative Streitbeilegung genannt (Englisch: Alternative Dispute Resolution Bodies = ADR bodies), da sie eine Alternative zu Gerichtsverfahren bieten.

Schlichtungsstellen in Deutschland
Neben den Verbraucherschlichtungsstellen gibt es noch viele andere Schlichtungsstellen in Deutschland und der EU. Auch sie liefern oft gute Ergebnisse.
Vorteile von Schlichtungsverfahren
Verfahren bei Verbraucherschlichtungsstellen bieten für Verbraucherinnen und Verbraucher folgende Vorteile:
- ein unparteiisches, transparentes, schnelles und in der Regel kostenloses Verfahren,
- eine fachkundige rechtliche Bewertung der Streitigkeit,
- flexible Lösungen für das Problem,
- private Informationen werden nicht weitergegeben,
- Verjährungshemmung,
- der Weg zum Gericht bleibt offen, wenn die Parteien mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sein sollten.
Auch für Unternehmen ist es vorteilhaft, sich an Schlichtungsverfahren zu beteiligen.
Nationale Kontaktstelle: Beratung zur Schlichtung
Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen im EU-Ausland? Oder Sie sind Unternehmerin bzw. Unternehmer und wurden von einer Verbraucherin bzw. einem Verbraucher dazu aufgefordert, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen?
Die nationale Kontaktstelle unterstützt beide Parteien, die richtige Schlichtungsstelle in einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen zu finden.
Bei Fragen zu Schlichtung im grenzübergreifenden Fall innerhalb der EU können Sie sich an die deutsche Kontaktstelle für Schlichtung in Europa wenden:
E-Mail: adr@evz.de
Telefon: +49 7851 / 991 48 60 (Montag bis Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr)