Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was sind AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, besser bekannt als AGB, sind vorformulierte Regeln, die auf sämtliche abzuschließenden Verträge mit Kundinnen und Kunden Anwendung finden sollen.
Doch nicht alles, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist rechtswirksam. Vor allem handelt es sich nicht um gesetzliche Regelungen, sondern um rein vertragliche Vereinbarungen.
Allerdings dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch nicht "unangemessen benachteiligt" oder überrascht werden – so lautet das Gesetz. Die §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) treffen Regelungen zum möglichen Inhalt sowie zur wirksamen Einbeziehung von AGB.
Die eCom erklärt, worauf Sie beim Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten sollten.
Wann werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil?
Lediglich auf der Startseite und im Hauptmenü auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen, reicht im Zweifel nicht aus.
Besser sollte im Online-Bestellformular mit einem entsprechendem Link auf die AGB hingewiesen werden.
Diese müssen dort abrufbar und in wiedergabefähiger Form speicherbar und druckbar sein.
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn:
- Käuferinnen und Käufer spätestens bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden,
- sie in zumutbarer Weise die Möglichkeit haben, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen,
- und sie Ihr Einverständnis erklärt haben.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Unternehmen muss im Streitfall darlegen und beweisen können, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Daher ist es für das Unternehmen sinnvoll, sich dies gesondert von der Kundin bzw. vom Kunden bestätigen zu lassen.
Wird keine gesonderte Bestätigung verlangt, kann das Einverständnis auch schlüssig erklärt werden. Ein schlüssiges Einverständnis wäre es beispielsweise, wenn Kundinnen oder Kunden den Vertrag schließen, nachdem sie ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurden und die Möglichkeit hatten, die AGB zur Kenntnis zu nehmen.
Nach § 305b BGBhaben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar unabhängig von Ihrer Form.
Der Vorrang der Individualabrede gilt also auch für mündliche Abreden oder solche per E-Mail. Gilt beispielsweise eine Garantie laut AGB nur für ein Jahr, während in einem persönlichen Gespräch drei Jahre vereinbart wurden, so gilt die Garantie für 3 Jahre.
Wichtig:
Zusatzvereinbarungen sollten aus Gründen der Beweisbarkeit immer schriftlich festgehalten werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was ist inhaltlich möglich, was nicht?
Vor allem gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind der Verwendung von AGB durch die §§ 305 bis 310 BGB Grenzen gesetzt.
Klauseln, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Verträgen unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. So ist seit 1. März 2022 zum Beispiel die AGB-Klausel über eine automatische Verlängerung von Online-Abonnements über weitere 12 Monate, wie bei Handyverträgen oder Abos in Fitness-Studios üblich, nicht mehr zulässig. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Unzulässige Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Hier einige Beispiele
- "Sämtliche Risiken und die Versendungsgefahr gehen auf den Kunden über, sobald eine Übergabe der bestellten Ware an den beauftragten Logistikpartner stattgefunden hat",
- "Lieferzeit auf Anfrage",
- "Versand auf Risiko des Käufers",
- "Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen",
- "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage",
- "Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf Kosten und Risiko des Käufers".
Gut zu wissen:
Die Möglichkeiten für Unternehmen, die Rechtslage durch AGB zu ihren Gunsten zu regeln, ist bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr beschränkt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher juristischen Rat einholen, wenn Sie Zweifel haben, ob eine Klausel wirksam ist.
Abmahnrisiko bei unwirksamen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Unternehmen ist es nicht empfehlenswert, ohne juristische Kenntnisse, die AGB selbst zu entwerfen.
Schließlich stellt die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln einen Wettbewerbsverstoß dar. Wer solche Klauseln verwendet, riskiert leicht eine Abmahnung.
Falls Mustertexte als Vorlage zur Erstellung der AGB genutzt werden sollen, sollten diese auf den jeweiligen Online-Shop angepasst werden.
Kostenlose Broschüre "Der Online-Shop" mit Infos zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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