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Außergerichtliche Streitbeilegung: So können Sie Ihre Rechte durchsetzen

Außergerichtliche Streitbeilegung bei Problemen mit Online-Bestellungen: Bei kleinen Streitwerten scheuen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig den Gang vor Gericht. 

Wir zeigen Ihnen, welche Alternativen es gibt, wie Schlichtungsverfahren funktionieren und welche Vorteile sie bieten.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Europäische Verbraucherzentren: Kostenlose Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat an das Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centres Network, kurz: ECC-Net) wenden.

Dort wird der Fall entweder über das ECC-Net an eine geeignete Schlichtungsstelle im Ausland weitergeleitet oder aber die Mitarbeitenden des ECC-Nets nehmen direkt Kontakt mit der Gegenseite auf, um den Streit außergerichtlich beizulegen.

Darüber hinaus bietet das Netzwerk, das in allen EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen und Island vertreten ist, zahlreiche Informationen zu grenzüberschreitenden Aspekten und berät hierzu.

Für in Deutschland wohnhafte Personen ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland direkter Ansprechpartner.

Die Schlichtung: Außergerichtliche Streitbeilegung

Wenn man alleine nicht weiterkommt, gibt es weitere Möglichkeiten, zu seinem Recht zu gelangen.

Wer unsicher ist, welches der am besten geeignete Weg ist, kann sich an die Verbraucherzentrale seines Bundeslandes wenden.

Selbstverständlich besteht auch immer die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Sei es über einen klassischen Prozess oder, wenn es um eine reine Geldforderung geht, in Form eines Mahnverfahrens in Deutschland und eines auf europäischer Ebene zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfes.

Neben einem Gerichtsverfahren besteht aber oft auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahreneinzuleiten, um auf diesem Weg den Streit gütlich und mit geringen oder aber ganz ohne Kosten beizulegen.

Achtung

Gerade bei kleinen Streitwerten wird der Gang vor Gericht oft gescheut. In diesen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren sehr hilfreich sein: Es ist schnell und in der Regel für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

SOLVIT: Hilfe bei Binnenmarktverletzungen durch Behörden

Wer als EU-Bürgerin und EU-Bürger oder als Unternehmen in einem anderen Land mit Hindernissen konfrontiert wird, weil sich eine Behörde nicht an EU-Recht hält, kann sich an SOLVIT wenden.

SOLVIT ist ein kostenloser Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

SOLVIT versucht, ein Problem innerhalb von 10 Wochen zu lösen, gerechnet ab dem Tag, an dem die SOLVIT-Stelle in dem Land, in dem das Problem entstanden ist, den Fall angenommen hat.

Die Bearbeitung eines Falls durch SOLVIT entbindet die Beschwerdeführenden jedoch nicht davon, etwaige formale oder administrativen Fristen nach nationaler Gesetzgebung einzuhalten.

SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf die Rechte der Beschwerdeführenden in der EU hin und sucht mit allen Parteien gemeinsam nach einer Lösung für das Problem.

 

In welchen Fällen kann SOLVIT helfen?
 

SOLVIT kann helfen, wenn:

  • Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern oder Unternehmen von Behörden in einem anderen EU-Land verletzt werden und
     
  • der Fall noch nicht vor Gericht gebracht wurde.


Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:

  • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen,
  • Visa und Aufenthaltsrechte,
  • Handel und Dienstleistungen (Unternehmen),
  • Fahrzeuge und Führerscheine,
  • Familienleistungen,
  • Renten,
  • Arbeit im Ausland,
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
  • Krankenversicherung,
  • Zugang zu Bildung,
  • grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen,
  • Mehrwertsteuererstattung.


In welchen Fällen kann SOLVIT nicht helfen?
 

SOLVIT kann nicht helfen, wenn:

  • Ihr Unternehmen Probleme mit einem anderen Unternehmen hat,
  • Sie ein Problem mit Ihren Rechten als Verbraucher haben,
  • Sie Schadensersatz einfordern möchten oder
  • Sie Ihren Fall vor Gericht bringen.

Links zu den Schlichtungsstellen in Deutschland und Europa

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