Pass vaccinal - digitaler Impfnachweis und 2G Regel in Frankreich

In Frankreich gilt für Personen ab 16 Jahren in vielen Bereichen die 2G-Regel. Der "pass vaccinal" ersetzt somit seit Ende Januar den „pass sanitaire“, außer bei Kindern und Jugendlichen. Doch was genau ist der "pass vaccinal" eigentlich und werden auch die deutschen Zertifikate oder Corona-Apps in Frankreich anerkannt?

Alles was Sie wissen sollten, wenn Sie nach Frankreich reisen und dort Restaurants, Bars oder Veranstaltungen besuchen. 

Das europäische COVID-Zertifikat

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf ein „digitales COVID-Zertifikat“ geeinigt, welches in der Landessprache und auf Englisch den Nachweis erbringt, dass man entweder vollständig geimpft wurde, ein negatives Testergebnis hat oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist (3G).

Wenn Sie z. B. vollständig geimpft wurden, erhalten Sie ein Dokument mit einem QR-Code. Dieser QR-Code kann sowohl in Frankreich als auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten ausgelesen werden. Ihre deutschen Nachweise, z. B. auf der Corona-Warn App, werden also problemlos in Frankreich anerkannt.

In Frankreich wurde das COVID-Zertifikat zuerst in Form des "pass sanitaire" (Gesundheitspass) und seit dem 24. Januar 2022 in Form des „pass vaccinal“ (Impfpass) umgesetzt. Überall dort, wo der "pass vaccinal" verpflichtend ist, müssen Personen ab 16 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

Dies kann mit einer deutschen App (Corona-Warn-AppCovPass-App, Luca-App) oder mit der französischen Corona-Warn-App geschehen bzw. mit einem ausgedruckten Impfnachweis (mit QR-Code). 

Doch Vorsicht: der deutsche gelbe Impfnachweis ist in Frankreich so gut wie unbekannt. Entsprechend kann es hier zu Problemen bei der Anerkennung kommen. 

Was ist der „pass vaccinal“? Was brauche ich, um als Inhaber des „pass vaccinal“ zu gelten?

  • Seit dem 24. Januar 2022 gilt in Frankreich für Personen ab 16 Jahren der „pass vaccinal“ (2G). Der „pass vaccinal“ ersetzt damit den „pass sanitaire“.
  • Für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt weiterhin der „pass sanitaire“ (3G).
  • Kinder bis 11 Jahren benötigen keinen Nachweis.
     

Als Inhaber des „pass vaccinal“ gelten Personen, die eine der drei folgenden Nachweise vorlegen können:

1/ entweder einen Impfnachweis

Personen, denen die erste Impfdosis vor dem 15. Februar 2022 verabreicht wurde, müssen die zweite Dosis innerhalb von 4 Wochen nach dem 15. Februar 2022 erhalten, um als Inhaber des „pass vaccinal“ zu gelten.

Bis zum Erhalt der zweiten Impfdosis ist zusätzlich ein weniger als 24 Stunden alter negativer COVID-Test notwendig.

Zudem gilt: Erwachsene (ab 18 Jahren) müssen eine Auffrischungsdosis drei bis vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erhalten, um weiterhin im Besitz des „pass vaccinal“ zu bleiben.

Bei dem Impfstoff Comirnaty (Biontech / Pfizer) würde das etwa bedeuten, dass Personen, die die ersten beiden Impfdosen vor mehr als drei Monaten erhalten haben, eine dritte Dosis benötigen.

Eine vierte Impfdosis ist nicht nötig, auch wenn die dritte Dosis vor über drei Monaten verabreicht wurde.

Geimpfte Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren sind zu keiner Auffrischungsimpfung verpflichtet und können den „pass vaccinal“ weiter benutzen.

2/ oder einen Genesenennachweis,

der vor mindestens 11 Tagen und höchstens 4 Monaten erstellt wurde;

3/ oder eine Bescheinigung,

die aufzeigt, dass man sich aus medizinischen Gründen (Kontraindikationen) nicht impfen lassen kann.

„Pass sanitaire“ für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren

Für Jugendliche (12 bis 15 Jahre) gilt weiterhin der „pass sanitaire“.

Das bedeutet, dass 12 bis 15-jährige anstatt eines Impf- oder Genesenennachweises auch ein negatives Ergebnis eines weniger als 24-Stunden alten Corona-Tests vorweisen können.

Dies bedeutet auch, dass 12 bis 15-Jährige zu keiner Booster-Impfung verpflichtet sind. Sie können den „pass sanitaire“ weiter nutzen.

Digitaler Nachweis mit TousAntiCovid

Die App "TousAntiCovid" dient auch als digitales COVID-Zertifikat, wie es in Deutschland z. B. mit der Corona-Warn-App möglich ist.

Geimpfte und genesene Personen können so über einen digitalen Nachweis verfügen und sind nicht auf das Papierdokument angewiesen (welches natürlich weiter genutzt werden kann).

Die Papierbescheinigung für Impfungen beinhaltet einen QR-Code, den man mit der App scannen und so das Ergebnis direkt in den "pass vaccinal" oder „pass sanitaire“ importieren kann.

Es ist auch möglich, einen deutschen Impf- oder Genesenennachweis in die französische App zu importieren.

Wer in Frankreich geimpft wurde, kann hier eine entsprechende Impfbescheinigung herunterladen. Dies können aber nur Personen, die auch in Frankreich krankenversichert sind. Ansonsten können sich in Frankreich geimpfte Personen an ein Impfzentrum, einen Arzt oder eine Apotheke wenden, die in der Lage sein sollten, ein neues COVID-Zertifikat auszustellen. 

Zudem wird in Frankreich im Anschluss an die Impfung ein Link per E-Mail versandt. Über diesen Link kann der Impfnachweis direkt in die App "TousAntiCovid" importiert werden. 

Restaurants, Museen, Kinos – digitaler Nachweis mit einer deutschen App möglich

In Frankreich wird, wie in Deutschland auch, in vielen Situationen ein Nachweis, also der "pass vaccinal" (bzw. „pass sanitaire“ bei Jugendlichen) verlangt, beispielsweise in Restaurants und Bars, Theatern, Sporthallen, Museen, Kinos, bei Messen usw. Bei Langstreckenreisen mit Flugzeug, Bahn und Bus wird der „pass vaccinal“ ebenfalls verlangt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zur aktuellen Lage in der Grenzregion und in der FAQ-Rubrik des interaktiven Tools zur grenzüberschreitenden Mobilität.

Kontrolliert werden die Nachweise in Frankreich mit der App "TousAntiCovid Verif"Die App wird allen Café- und Restaurantbesitzern, Veranstaltern usw. nach Registrierung zur Verfügung gestellt.

Mit der Prüfungs-App können nicht nur die Nachweise aus der französischen App "TousAntiCovid" gescannt werden, sondern auch alle anderen europäischen COVID-Zertifikate.