Ein Fahrzeug in Frankreich reparieren lassen

Haben Sie Ihr Fahrzeug in einer französischen Kfz-Werkstatt reparieren lassen und wissen nicht genau, was die Kfz-Werkstatt nun von Ihnen verlangen kann?

Wie viel wird die Reparatur kosten?

Die Preise (u.a. Kosten für eine Arbeitsstunde und Pauschalpreise inklusive Mehrwertsteuer) müssen sichtbar und verständlich ausgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Preise frei von den Werkstätten festgesetzt werden können und daher stark variieren können. Es lohnt sich also, sich im Vorfeld zu informieren.

Ein Kostenvoranschlag (Devis) ist optional, aber üblich

Ein Kostenvoranschlag ist nicht zwingend vorgeschrieben. Aber wir empfehlen Ihnen, bevor Sie dem Unternehmer den Reparaturauftrag erteilen, einen Kostenvoranschlag mit u.a. der genauen Bezeichnung der durchzuführenden Reparaturen und den voraussichtlichen Reparatur- und Arbeitskosten einzuholen.

Der Kostenvoranschlag ist üblicherweise kostenlos. Seine Kosten können Sie sonst oft auf die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten anrechnen lassen. Bitte beachten Sie Folgendes: Wird der Kostenvoranschlag von beiden Parteien unterschrieben, so ist ein verbindlicher Reparaturauftrag erteilt.

Gut zu wissen: Der Kostenvoranschlag ist in Frankreich gängige Praxis, denn die Kfz-Werkstatt muss Sie auch über sonstige Nebenreparaturen oder unbedingt erforderliche Arbeiten, welche für ein funktionsfähiges Fahrzeug erforderlich sind, informieren und im Voraus Ihr Einverständnis einholen.
Die Kfz-Werkstatt muss Sie auch vorwarnen, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig zum Wert des Fahrzeuges sind.

Ein schriftlicher Auftrag (Ordre de réparation) wird von uns empfohlen

Ein schriftlicher Auftrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gängige Praxis und wird von uns empfohlen: Der Besteller erhält eine Kopie der Auftragsbestätigung mit folgendem Inhalt:

  • Datum• Identitätsangaben des Bestellers
  • Fahrzeugtyp
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt der Übergabe
  • genaue Bezeichnung der durchzuführenden Reparaturarbeiten
  • voraussichtlicher Preis der Reparaturarbeiten
  • Dauer der Reparatur bzw. der Zeitraum, in welchem das Fahrzeug dem Besteller nicht zur Verfügung steht

Es kann nützlich sein, auf der Auftragserteilung die genaue Ausstattung (z.B. mobiler CD Spieler) des Fahrzeugs anzugeben.

Obligatorische Rechnung?

In Frankreich ist die Ausstellung einer Rechnung der Kfz-Werkstatt ab einem Betrag von 25 € zwingend vorgeschrieben. Sie enthält:

  • Datum
  • Name und Adresse der Werkstatt
  • Name und Adresse des Verbrauchers
  • Zulassungsnummer des Fahrzeugs (Kfz- Kennzeichen)
  • Kilometerstand zum Zeitpunkt der Übergabe an die Kfz-Werkstatt
  • Auflistung der Arbeitszeit, welche die einzelnen Arbeitsschritte in Anspruch genommen haben
  • Stundensatz für die jeweiligen Arbeitsschritte
  • Menge und Beschreibung der verwendeten Teile
  • Gesamtpreis mit und ohne Mehrwertsteuer.

Die Kfz-Werkstatt kann Ihr Auto zurückbehalten, bis Sie die Rechnung bezahlt haben.

Reparaturen

Die Kfz-Werkstatt muss Ihnen Ihr Fahrzeug in einem funktionsfähigen und reparierten Zustand zurückgeben. Tritt eine ähnliche Panne wie die reparierte an dem Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit nach der Reparatur ein, wird vermutet, dass die Kfz-Werkstatt hierfür verantwortlich ist. Sie muss also das Fahrzeug zurücknehmen und auf eigene Kosten erneut reparieren. Sie kann sich aber von dieser Pflicht befreien, wenn sie beweist, dass sie keinen Fehler begangen hat und dass die neue Panne mit der bereits reparierten in keinem Zusammenhang steht.

Die Reparaturkosten, die unnütz oder überflüssig waren (Gutachten erforderlich) und die Kosten, welche Ihnen infolge dieser fortdauernden Panne entstanden sind (beispielsweise die Abschleppkosten), können Sie rückerstattet bekommen. Sonstige Aufwendungen und Schäden, welche infolge des Unfalls entstanden sind, können Sie auch von der Kfz-Werkstatt verlangen.

Verlangen Sie ein Ersatzfahrzeug

Dieser Service ist für die Kfz-Werkstatt nicht verpflichtend. Einige bieten dennoch ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur an. In diesem Fall muss Sie die Kfz-Werkstatt über bestehende Versicherungen informieren. Es ist z.B üblich, dass Sie das Ersatzfahrzeug nicht an einen unerfahrenen Fahrer ausleihen dürfen.

Die Verpflichtungen der Kfz-Werkstatt als Verwahrer des Fahrzeugs

Solange sich Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Werkstatt befindet, ist sie für Ihr Fahrzeug und eventuelle Schäden, Diebstähle und Unfälle verantwortlich. Ihre Haftung ist aber auf die Gebrauchsgegenstände begrenzt.

Tipp: Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges bei der Abholung sorgfältig. Falls Sie ein Problem bemerken, sollten Sie dies auf der Rechnung schriftlich vermerken und diese von der Kfz-Werkstatt unterschreiben lassen.

Aufgabe des Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht abholen, z.B. weil die Kosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen, kann die Kfz-Werkstatt Stand-/Parkgebühren verlangen.