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Autofahren in Frankreich

Sie wollen sich über das Tempolimit auf französischen Straßen informieren? Oder Sie wurden im Nachbarland geblitzt?

Darf man einen Radarwarner verwendet und muss ein Alkoholtest im Auto sein?

Alles Wissenswerte zum Autofahren in Frankreich, von der Maut über die Umweltplakette bis hin zum Unfallbericht, gibt es beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Neues Straßenschild "voie réservée" in Frankreich

Auf französischen Straßen können Fahrspuren bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sein. Markiert werden diese mit einem Schild (weiße Raute auf blauem Untergrund) oder einer digitalen Anzeige. Die rechtliche Grundlage wurde zwar schon im Jahr 2020 geschaffen. Doch erst 2023 wurden tatsächlich entsprechende Fahrspuren eingerichtet, und zwar bisher in Lyon, Grenoble und Straßburg. Weitere Städte wie Rennes und Nantes arbeiten an der Umsetzung.

Diese reservierten Fahrspuren dürfen nur von den folgenden Fahrzeugkategorien genutzt werden:

  • Fahrzeuge des ÖPNV
  • Taxis
  • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch eine erwachsene Person und ein Kind zählen)
  • Besonders emissionsarme Fahrzeuge (mit einer Umweltplakette Crit’Air 0)

Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 135 €.

Die beschränkte Nutzung der Fahrspur kann nur für bestimmte Zeitfenster, z.B. während dem Berufsverkehr, gelten. In diesem Fall werden die Uhrzeiten unter dem Schild angegeben oder die digitale Anzeige nur zu diesen Uhrzeiten angeschaltet. Auch können weitere Fahrzeugkategorien ausgenommen werden. Dies ist beispielsweise bei Streckenabschnitten in der EurometropoleStraßburg der Fall. Das durchgestrichene Elektro-Auto bedeutet, dass eine vorhandene Crit’Air 0 allein nicht genügt, um diese Fahrspur zu nutzen. Ein Elektro-Auto mit mindestens zwei Insassen darf hingegen auf dieser reservierten Spur fahren.

Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich

Tempolimit auf französischen Landstraßen

Welches Geschwindigkeitslimit auf französischen Landstraßen (routes secondaires) herrscht, ob 80 oder 90 Kilometer pro Stunde, kann seit Ende 2019 jedes Département, in bestimmten Fällen auch das Bürgermeisteramt, selbst entscheiden. Zuvor hatte die französische Regierung das Tempolimit auf allen Landstraßen einheitlich auf 80 km/h heruntergesetzt.

Interessant für die deutsch-französische Grenzregion: Einige grenznahe Gebietskörperschaften, darunter die Collectivité européenne d’Alsace (Elsass), haben sich entschieden, schrittweise wieder 90 Kilometer pro Stunde auf bestimmten viel befahrenen Streckenabschnitten einzuführen.

Unsere Empfehlung: Beachten Sie die Schilder auf den Landstraßen (routes départementales). Fahren Sie im Zweifelsfall 80 km/h.

Zum Vergleich: In Deutschland gilt auf Landstraßen Tempo 100.
 

Tipps fürs Autofahren in Frankreich:

  • Wenn Sie vorhaben, in Frankreich Auto zu fahren, informieren Sie sich auf Service Public (auf Französisch) über die Tempolimits und Geldbußen im Land: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F19460
  • Verlassen Sie sich nicht auf ihr Navigationssystem, das eventuell noch nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
  • Fahren Sie auf Landstraßen im Zweifelsfall 80 km/h!

 

Tempolimit auf französischen Autobahnen und innerorts

Auf französischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h.

Innerorts darf, wie in Deutschland, höchstens 50 km/h gefahren werden.

Ausnahmen können zum Beispiel für Fahranfänger oder bei Regen gelten. 

Näheres in der kostenlosen Web-App Mit dem Auto ins Ausland des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

 

Toleranzwerte und Bußgelder

Wie in Deutschland gibt es in Frankreich Toleranzwerte, die Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung ausgleichen sollen. Bei Geschwindigkeiten von weniger als 100 Kilometer pro Stunde werden automatisch fünf Kilometer pro Stunde von dem vom Blitzer gemessenen Wert abgezogen (in Deutschland drei Kilometer pro Stunde).

Bei mehr als 100 Kilometer pro Stunde werden 5 Prozent abgezogen (in Deutschland 3 Prozent).

Ein Beispiel:

Sie werden auf einer französischen Landstraße (Tempolimit 80 km/h) mit 86 Kilometer pro Stunde geblitzt. Fünf Kilometer pro Stunde werden abgezogen, es bleiben also 81 Kilometer pro Stunde.

Anders als in Deutschland wird das Bußgeld nicht stufenweise je nach Schwere der Tempoüberschreitung berechnet. In Frankreich müssen Sie sofort mit einem Bußgeld von mindestens 45 Euro rechnen, auch wenn Sie nur einen Kilometer pro Stunde zu schnell waren.

InFrankreich kann Autofahrenden der Führerschein entzogen werden, wenn sie mit Handy am Steuer erwischt werden und gleichzeitig ein Verkehrsdelikt begehen, wie Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen oder Missachtung von Vorfahrtsregeln.

Es droht ein 72-stündiges Fahrverbot. In dieser Zeit kann die Präfektur den Entzug des Führerscheins für bis zu sechs Monate anordnen.

Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge oder Personenschaden kann die Frist auf ein Jahr verlängert werden.

Strafzettel in Frankreich

Deutsche Autofahrende, die in Frankreich geblitzt werden, müssen damit rechnen, Post von den französischen Behörden zu bekommen. Die Bußgelder sind im Vergleich zu Deutschland hoch.

Auch deutsche Autofahrende erhalten Bußgeldbescheide aus Frankreich. Viele fragen sich, ob es sich hierbei um ein offizielles Schreiben oder um einen Betrugsversuch handelt.

Hier sehen Sie, wie eine offizielle Zahlungsaufforderung aus Frankreich aussieht: https://www.evz.de/fileadmin/Media/PDF/Bussgeldbescheid-Frankreich.pdf

Weitere Informationen zu Strafzetteln und Bußgeldern aus dem EU-Ausland gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland: https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/bussgelder-aus-ausland/strafzettel-aus-dem-ausland-besser-nicht-ignorieren.html

Mit der im Jahr 2013 umgesetzten europäischen Richtlinie 2011/82/EU wurde in jedem Land der EU eine nationale Kontaktstelle zur Abfrage von Halterdaten bei Verkehrsdelikten eingerichtet. In Deutschland ist es das Kraftfahrt-Bundesamt.

Auf Anfrage ausländischer Behörden darf die Kontaktstelle Ihre Adressdaten herausgeben.

Bei einfachen Verkehrsverstößen haben die Behörden in Frankreich ein Jahr lang Zeit, um ein Bußgeld zu verhängen. Ist der Bußgeldbescheid einmal verschickt, kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden.

Anders als in Deutschland kann es in Frankreich bereits bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen teuer werden. Wird innerhalb einer ersten Frist gezahlt, gibt es ein ermäßigtes Bußgeld. Wird die zweite Frist versäumt, muss eine Verzugsgebühr gezahlt werden. Die entsprechenden Beträge und Fristen sind im Bußgeldbescheid erläutert.

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Kilometer pro Stunde außerhalb geschlossener Ortschaften:

45 Euro, 68 Euro oder 180 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen.

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften:

90 Euro, 135 Euro oder 375 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen.

20 bis 50 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren:

90 Euro, 135 Euro oder 375 Euro je nach Zeitpunkt der Zahlung. Die entsprechenden Fristen sind dem Schreiben zu entnehmen.

Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Kilometer pro Stunde, legt das Gericht die Höhe des Bußgelds fest. Die Strafe darf höchstens 1.500 Euro betragen.

Hinweis: Feste Blitzer werden in der Regel durch ein Schild angekündigt:

Wie in Deutschland muss die Fahrerin bzw. der Fahrer das Bußgeld zahlen.

Den Bußgeldbescheid erhalten die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter. Sollten sie nicht selbst gefahren sein, können sie auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Fahrerin bzw. zum Fahrer machen.

  • Überweisung (Bankverbindung ist auf dem Formular angegeben),
  • Kreditkarte über den Online-Zahlungsdienst für Bußgelder: https://www.amendes.gouv.fr/tai
  • Bankkarte oder in bar bei zugelassenen Tabakläden in Frankreich (hier können nur die vergünstigten Beträge und Festbeträge bezahlt werden),
  • Bar,Bankkarte oder Scheck in Finanzämtern ("Centre des finances publiques").

Ja. Anders als in Deutschland wird das Beweisfoto nicht automatisch zugesandt.

Sie können das Radarbild jedoch anfordern:

Wichtig: Die Anforderung des Beweisfotos befreit Sie nicht von der Zahlung. Auch wird die Widerspruchsfrist hierdurch nicht gehemmt.

Weitere Informationen gibt es bei der ANTAI (Nationale Agentur für die automatischen Prozesse von Verstößen): https://www.antai.gouv.fr/

Sie können aus mehreren Gründen Widerspruch einlegen:

  • Es handelt sich nicht um Ihr Fahrzeug oder es war zum Zeitpunkt des Verstoßes gestohlen.
  • Sie sind nicht selbst mit Ihrem Fahrzeug gefahren.
  • Sie bestreiten das tatsächliche Vorliegen des Verstoßes.

In jedem Fall muss der Widerspruch innerhalb von 45 Tagen ab Versand des Strafzettels eingelegt werden. Wenn Sie einen erhöhten Bußgeldbescheid erhalten, liegt die Frist bei 30 Tagen ab dem Versand des erhöhten Bußgeldbescheids. Wenn der Bescheid nach Deutschland, also ins Ausland, verschickt wurde, gelten um einen Monat verlängerte Fristen.

Bis auf Ausnahmefälle darf die Geldstrafe nicht beglichen werden, um Widerspruch einzulegen. Das Bezahlen der Geldstrafe bedeutet nämlich, dass Sie zugeben, den Verstoß begangen zu haben.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Widerspruch einzureichen:

Genauere Informationen zur Vorgehensweise und zum Ablauf des Widerspruchverfahrens finden Sie auf der Seite der ANTAI (Nationale Agentur für die automatischen Prozesse von Verstößen): https://www.antai.gouv.fr/de/bezeichnung-und-einspruch/

Vorsicht: Wenn Sie Widerspruch einlegen und die Behörden letztendlich entscheiden, dass der Verstoß tatsächlich vorliegt, wird die Geldstrafe erhöht.

Der Bußgeldbescheid ist unabhängig von der Sprache erst einmal grundsätzlich wirksam.

Für die zwangsweise Vollstreckung in Deutschland muss er aber in deutscher Sprache verfasst sein, wenn das Fahrzeug auch in Deutschland zugelassen ist.

Eine Vollstreckung in Frankreich ist allerdings auch ohne Übersetzung möglich. Wenn ein französischer Bußgeldbescheid also nicht bezahlt wird, kann das bei künftigen Besuchen in Frankreich eventuell zu Problemen führen.

Nach dem Europäischen Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) können bereits seit 2010 Bußgelder über 70 Euro, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bedenken Sie: Bei der Höhe des Bußgelds werden auch die für das Verfahren anfallenden Kosten mitberücksichtigt.

Die Vollstreckung erfolgt durch die deutschen Behörden nach deutschem Verfahrensrecht.

Die Verjährungsfrist für den Erlass eines Bußgeldbescheids in Frankreich liegt bei einem Jahr (Verfolgungsverjährung).

Ergeht innerhalb dieses Jahres der Bußgeldbescheid, so kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden (Vollstreckungsverjährung).

Nein. Wenn Sie im Ausland ein Verkehrsdelikt begangen haben, werden Ihnen im deutschen Verkehrszentralregister keine Punkte eingetragen.

Eine Eintragung im französischen Register erfolgt nur bei Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder mit einem französischen Führerschein. Mehr dazu in unserem Artikel Führerschein in Frankreich.

Radarwarner und Alkoholtests in Frankreich

Radarwarner sind in Frankreich verboten

Viele Autofahrende wissen es nicht. In Frankreich sind Navigationsgeräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, verboten.

Sowohl die Nutzung als auch das bloße Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt.

Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion. Gegebenenfalls droht die Beschlagnahmung des Autos bei fest installierten Geräten.

Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der direkte Hinweis auf eine Radarmessstelle hingegen ist verboten.

Am 24. November 2021 entschied der französische Verfassungsrat, dass die Meldung einer Geschwindigkeitskontrolle, z. B. über eine GPS-Anwendung, erlaubt ist. Dies gilt jedoch nicht für Alkoholkontrollen, Identitätskontrollen oder ähnliches.

In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen, auch verboten.

Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung während der Fahrt ist aber nicht erlaubt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg rechnen.

 

Keine Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Seit dem 22. Mai 2020 ist esin Frankreich nicht mehr erforderlich, einen Alkoholtester im Wagen mitführen.

Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0,5 mg/l nicht übersteigen darf (0,2 mg/l für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die weniger als 2 Jahre im Besitz des Führerscheines sind), wenn man mit dem Auto fahren will.

Autounfall und Fahrzeugreparatur

Bei Auslandsfahrten sollten Sie stets die von Ihrer Versicherung ausgestellte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (Grüne Karte) mit sich führen. Auch der Europäische Unfallbericht (Constat amiable) gehört ins Handschuhfach. Es ist europaweit einheitlich aufgebaut und in mehreren Sprachen verfügbar. Die Benutzung des Unfallberichts ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die spätere Schadensregulierung, gerade in Frankreich.

In Frankreich kommt die Polizei nur zur Unfallstelle, wenn Personen verletzt wurden oder wenn besondere Probleme wie Unfallflucht oder Verständigungsschwierigkeiten bestehen. Bei reinen Blechschäden fertigt die Gendarmerie also kein Protokoll an.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Unfall in Frankreich.

Wichtig:

Bei einem Unfall in Frankreich gilt französisches Recht.

Ausnahme:

Das andere beteiligte Fahrzeug ist ebenfalls bei einer deutschen Versicherung versichert. Hier kann nach deutschen Bedingungen entschädigt werden.

Notrufsäulen in Frankreich

Wenn Sie auf einer französischen Autobahn oder Schnellstraße einen Unfall oder eine Panne haben, müssen Sie einen zugelassenen Abschleppdienst rufen. Nur solche zugelassenen Dienstleister dürfen auf der französischen Autobahn tätig werden.

Wenn sich keine Notrufsäule in Reichweite befindet, wählen Sie die europäische Notrufnummer: 112.

Bei neuen Pkw-Modellen kann auch das europäische eCall-System bei einem Unfall automatisch einen Hilferuf absetzen oder manuell ausgelöst werden.

Doch Vorsicht: Die Kosten für die Pannenhilfe können sehr unterschiedlich sein!

Die Tarife für die Pannenhilfe werden durch eine vom französischen Wirtschafts- und Finanzministerium festgelegte Pauschalpreistabelle geregelt, die je nach Umständen variieren kann:

  • Pannenhilfe am Tag (8 bis 18 Uhr) oder in der Nacht (18 bis 8 Uhr),
  • unter der Woche oder am Wochenende,
  • Pannenhilfe vor Ort, auf einem Rastplatz oder nach dem Abschleppen,
  • Abschleppdienst bis zur Werkstatt oder Abschleppdienst an einen anderen Ort.

Die aktuellen Mindesttarife für Pannenhilfe und Abschleppdienstleistungen auf Autobahnen und Schnellstraßen finden Sie auf der Internetseite der ASFA (Association Professionnelle des Sociétés Françaises Concessionnaires ou Exploitantes d'Autoroutes ou d'Ouvrages Routiers): https://www.autoroutes.fr/fr/depannage.htm

 

Hilfreiche Informationen zur Autoreparatur finden Sie auch in unserem Artikel Ein Fahrzeug in Frankreich reparieren lassen.

Die französische Umweltplakette Crit’Air

In zahlreichen französischen Städten wie Paris, Lyon und auch Straßburg gibt es feste Umweltzonen, in denen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugkategorien gelten. Dort darf man nur mit einer französischen Crit’Air-Umweltplakette fahren. Die deutsche grüne Feinstaubplakette wird nicht anerkannt.

Zudem können bei Feinstaubalarm auch außerhalb dieser festen Umweltzonen vorübergehende Fahrverbote ausgerufen werden.

Die Umweltplakette kostet weniger als 5 Euro inklusive Versand nach Deutschland und sollte ausschließlich auf der Internetseite des französischen Umweltministeriums, die auch in deutscher Sprache angezeigt werden kann, bestellt werden: https://www.certificat-air.gouv.fr/

In unserem Artikel Französische Umweltplakette sind alle geltenden Regelungen und Umweltzonen aufgelistet. Zudem gibt es ausführliche Informationen zum Kauf der französischen Crit’Air-Umweltplakette.

Autobahnmaut in Frankreich

In Frankreich werden Mautgebühren für die Autobahn verlangt. Unterschiedliche Mautabschnitte werden einzeln abgerechnet, so dass man auf der gleichen Autobahn gegebenenfalls mehrfach zur Kasse gebeten wird.

Sie können mit Bargeld, per Kreditkarte oder mit einer an der Windschutzscheibe angebrachten Mautbox bezahlen.

Weniger bekannt ist die Free-Flow-Maut, bei der die Fahrzeuge nicht mehr anhalten müssen. Die automatische Erfassung der Kennzeichen kann zwar helfen, damit man schneller am Ziel ankommt. Wer allerdings nicht erkennt, dass er eine kostenpflichtige Strecke genutzt hat, bekommt nach ein paar Tagen eine Zahlungsaufforderung mit Strafgebühr.

Ausführliche Informationen zu den französischen Mautgebühren, der neuen Free-Flow-Maut und dem System der Mautboxen finden Sie in unserem Artikel Autobahnmaut in Frankreich.

Winterreifenpflicht in Frankreich

In Frankreich gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht. Allerdings können Departements in den folgenden Gebirgsmassiven, Gebiete definieren, in denen eine Winterreifenpflicht gilt: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.

Diese Winterreifenpflicht gilt dann für alle PKW vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Winterreifenpflicht in Frankreich.

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