Französische WW-Kennzeichen

Laut Bundesverkehrsministerium und den Verkehrsministerien der Länder dürfen Fahrzeuge mit sogenannten WW-Kennzeichen, französischen Kurzzeitkennzeichen, vorübergehend am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) begrüßt die Neuigkeit und erklärt, was es mit WW-Kennzeichen auf sich hat.

Das Bundesverkehrsministerium und die Verkehrsministerien der Länder bestätigen dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV), dass ein gültiges WW-Kennzeichen der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht. Fahrzeuge mit WW-Kennzeichen dürfen also in Deutschland fahren.

Was ist ein WW-Kennzeichen und welche Rolle spielt es in der deutsch-französischen Grenzregion?

Bei WW-Kennzeichen handelt es sich um behelfsmäßige Kennzeichen, die in Frankreich vor allem dann zum Einsatz kommen, wenn ein Fahrzeug noch keine endgültigen Zulassungspapiere, die sogenannte „carte grise“ hat. Sie sind als Übergangslösung für Fahrten innerhalb Frankreichs gedacht.

Gerade bei in anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen kann sich der Erhalt der „carte grise“ in die Länge ziehen: Oft fehlen Papiere oder die Prüfung beansprucht viel Zeit, zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich aus einem Drittstaat kommt. Um diese Wartezeit zu überbrücken, können die vier Monate lang geltenden WW-Kennzeichen über einen autorisierten Autohändler in Frankreich beantragt werden.

Achtung, Fahrzeuge dürfen nicht von Deutschland nach Frankreich mit WW-Kennzeichen überführt werden. Hierfür können Fahrer das deutsche Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand nutzen.

Ein Beispiel: Ein in Frankreich wohnhafter Fahrer kauft ein Gebrauchtauto in Deutschland. Der Wagen befindet sich abgemeldet, also ohne Zulassung, beim deutschen Händler. Der Händler schickt dem Käufer eine Kopie der deutschen Fahrzeugpapiere. Mit diesen kann Letzterer zwar die französischen WW-Kurzzeitkennzeichen beantragen. Jedoch darf er sie nicht sofort am Auto anbringen: Laut Gesetzgebung darf ein abgemeldeter Wagen, der sich auf deutschem Boden befindet, nur mit gültigen deutschen Ausfuhrkennzeichen von Deutschland nach Frankreich überführt werden. Nach der Überführung kann bei Bedarf das WW-Kennzeichen genutzt werden.

Gut zu wissen: Die Fahrzeugzulassung ist in Frankreich ausschließlich über ein Online-system möglich und nicht mehr wie vorher über die Präfektur. Erfahren Sie mehr im Artikel "Fahrzeugzulassung in Frankreich".