Autokauf in Frankreich: FAQ

Sie möchten einen Neu- oder Gebrauchtwagen in Frankreich kaufen? Hier finden Sie alle unsere Empfehlungen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

In Frankreich ist der Kaufvertrag (contrat de vente) keine Pflicht bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen. Es ist jedoch sehr ratsam, dennoch einen Kaufvertrag abzuschließen. Dieser sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Informationen zum Fahrzeug, wie sie in der Zulassungsbescheinigung genannt werden
  • Preis
  • Liefer- / Übergabedatum

Wenn Sie das Fahrzeug allerdings bei einem Händler kaufen, muss dieser mindestens eines der folgenden Dokumente ausstellen:

  • Bestellschein
  • Lieferschein
  • Rechnung
  • Rapport HistoVec: Dieser Bericht fasst die wichtigsten Informationen über das Fahrzeug zusammen und kann online heruntergeladen werden.
  • Certificat de déclaration de cession: Dieses Formular muss bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Verkäufer und vom Käufer ausgefüllt werden. Dazu kann ein Online-Formular verwendet werden, welches nach dem Ausfüllen in zwei Ausfertigungen ausgedruckt und unterzeichnet wird.
  • Carte grise (Zulassungsbescheinigung): Diese wird durchgestrichen und mit dem den Worten „Vendu/Cédé le …“ (verkauft/abgetreten am …) und dem aktuellen Datum versehen.
  • Certificat de gage ou de non-gage : Dieses darf nicht älter als 1 Monat sein.
  • Certificat de contrôle technique: Der Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung darf zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht älter als 6 Monate sein.
  • Certificat de garantie commerciale: Diese kommerzielle Garantie ist eine zusätzliche Gewährleistung, die der Händler anbieten kann, aber nicht muss.

Finanzielle Schäden für Käufer durch Tachomanipulation

Einen Tachostand zu fälschen dauert nur wenige Minuten, doch die Folgen sind gravierend. Durchschnittlich 3 000 Euro teurer lässt sich ein Fahrzeug verkaufen, dessen Kilometerstand manipuliert wurde - ein finanzieller Schaden für die Käufer.

Bei 30 bis 50 Prozent der Gebrauchtwagen, die in Europa grenzüberschreitend verkauft werden, wurde der Kilometerzähler manipuliert, so ein Bericht des Europäischen Parlaments.

In Deutschland sei laut ADAC ein Drittel der Gebrauchtwagen betroffen, was einen jährlichen Schaden von fast 6 Milliarden Euro ausmache. In Frankreich sei eines von zehn Fahrzeugen manipuliert, sagt der internationale Automobildachverband FIA.

Obwohl Tachobetrug in fast allen europäischen Ländern verboten ist und in Deutschland und Frankreich sogar als Straftat gilt, ist er weiterhin gängige Praxis.

Gerade in der deutsch-französischen Grenzregion finden viele Fahrzeughalter das Gebrauchtauto ihrer Träume im Nachbarland. Den Tachostand auf seine Richtigkeit zu überprüfen, ist dabei selbst mithilfe eines Kfz-Experten oder einer Autowerkstatt nahezu unmöglich.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) hat zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) und der Automobile Club Association (ACA) eine Studie sowie praktische Merkblätter auf Deutsch und Französisch veröffentlicht.

Fahrzeughalter erhalten darin alle wichtigen Informationen, um das Risiko eines gefälschten Kilometerstands möglichst gering zu halten.

Hier geht es zum Download:

 

Europäischer Ansatz und technische Lösung

Um effektiv gegen Tachobetrug vorzugehen, muss auf europäischer Ebene gehandelt werden. Mit gutem Beispiel gehen unsere Nachbarn in Belgien voran, wo es den sogenannten Car-Pass gibt.

In dieses Dokument wird regelmäßig der aktuelle Tachostand mit Datum eingetragen. So entsteht für jedes Fahrzeug eine ausführliche Historie der Tachostände, die zusätzlich in einer Datenbank gespeichert werden.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens bekommt der Käufer automatisch auch den Car-Pass ausgehändigt.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz setzt sich für eine europaweite Lösung nach Vorbild des Car-Passes ein, also für eine grenzüberschreitende Erfassung und den Austausch von Kilometerdaten.

Der ADAC und der ACA hingegen verfolgen einen technischen Ansatz.

So sollen zum Beispiel Hardware-Lösungen Tachomanipulationen schwieriger und kostspieliger machen.

Deutsche Prüfstellen sollen gültige Hauptuntersuchungen aus anderen EU-Ländern, also zum Beispiel Frankreich, grundsätzlich anerkennen (§ 7 FZV deutsches Recht).

In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Prüfstellen Zertifikate nicht anerkennen, wenn sie in einer anderen Sprache verfasst sind.

Wir empfehlen, es trotzdem zu versuchen.

Laut Bundesverkehrsministerium und den Verkehrsministerien der Länder dürfen Fahrzeuge mit sogenannten WW-Kennzeichen, französischen Kurzzeitkennzeichen, vorübergehend am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) begrüßt die Neuigkeit und erklärt, was es mit WW-Kennzeichen auf sich hat.

Das Bundesverkehrsministerium und die Verkehrsministerien der Länder bestätigen dem ZEV, dass ein gültiges WW-Kennzeichen der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht. Fahrzeuge mit WW-Kennzeichen dürfen also in Deutschland fahren.
 

Was ist ein WW-Kennzeichen und welche Rolle spielt es in der deutsch-französischen Grenzregion?

Gerade bei in anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen kann sich der Erhalt der „carte grise“ in die Länge ziehen: Oft fehlen Papiere oder die Prüfung beansprucht viel Zeit, zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug ursprünglich aus einem Drittstaat kommt.

Um diese Wartezeit zu überbrücken, können die vier Monate lang geltenden WW-Kennzeichen über einen autorisierten Autohändler in Frankreich beantragt werden.

Achtung, Fahrzeuge dürfen nicht von Deutschland nach Frankreich mit WW-Kennzeichen überführt werden. Hierfür können Fahrer das deutsche Ausfuhrkennzeichen mit rotem Rand nutzen.

Ein Beispiel: Ein in Frankreich wohnhafter Fahrer kauft ein Gebrauchtauto in Deutschland.

Der Wagen befindet sich abgemeldet, also ohne Zulassung, beim deutschen Händler. Der Händler schickt dem Käufer eine Kopie der deutschen Fahrzeugpapiere.

Mit diesen kann Letzterer zwar die französischen WW-Kurzzeitkennzeichen beantragen. Jedoch darf er sie nicht sofort am Auto anbringen: Laut Gesetzgebung darf ein abgemeldeter Wagen, der sich auf deutschem Boden befindet, nur mit gültigen deutschen Ausfuhrkennzeichen von Deutschland nach Frankreich überführt werden.

Nach der Überführung kann bei Bedarf das WW-Kennzeichen genutzt werden.