Mit dem Elektroroller in der deutsch-französischen Grenzregion unterwegs

Seit dem 15. Juni 2019 gibt es in Deutschland mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einen gesetzlichen Rahmen für E-Roller.

In Frankreich boomt der Verkauf der schlanken Flitzer seit 2018.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) erklärt, welche Regelungen in beiden Ländern gelten und vor allem: Warum deutsche E-Scooter in Frankreich fahren dürfen, andersherum jedoch nicht.

Neue Regeln in Frankreich

Seit dem 1. September 2023 gibt es in Frankreich neue Regeln für Elektroroller. Unter anderem wurde das Mindestalter von 12 auf 14 Jahre angehoben und die Bußgelder auf bis zu 135 €. Die neuen Regelungen gelten gleichfalls für Segways, Monowheels und Hoverboards.

Darf ich mit einem in Deutschland zugelassenen E-Roller in Frankreich fahren?

Der deutsche Gesetzgeber hat mit den Elektrokleinstfahrzeugen eine Fahrzeugklasse geschaffen, die neben den E-Scootern etwa Segways und Hoverboards umfasst.

In der deutschen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die am 15. Juni 2019 in Kraft getreten ist, wird festgelegt, dass Elektroroller über eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen und eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen müssen.

In diesem Zusammenhang wird Ihnen Ihr Versicherer eine sogenannte „Versicherungsplakette“ aushändigen, welche Sie als sichtbaren Ausweis der abgeschlossenen Versicherung an Ihrem Elektroroller anzubringen haben.

Erst diese obligatorische Plakette erlaubt Ihnen das Befahren der deutschen Straßen.

Hinweis:

In Frankreich besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht.

Informieren Sie sich daher vor einem Grenzübertritt mit einem eigenen E-Roller bei Ihrem Versicherer, ob der Versicherungsschutz auch in Frankreich gewährleistet ist.

So können Sie anschließend entspannt über den Rhein nach Frankreich fahren.

Andersherum gestaltet es sich schwieriger. Zwar könnte ein in Frankreich gekaufter Elektroroller eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn er den deutschen Baubestimmungen entspricht (zum Beispiel in Bezug auf die Bremsen).

Dies wäre aber mit Kosten verbunden, da der TÜV eine Einzelabnahme für das Gerät durchführen müsste. Erst mit einer Betriebserlaubnis könnte ein Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt abschließen.

Ein französischer Versicherer wird jedoch keine für Deutschland geeignete Kfz-Versicherung anbieten können. E-Roller sind in Frankreich gar nicht als Kraftfahrzeuge definiert.

Und selbst wenn, dann hätte der Roller immer noch kein Versicherungskennzeichen.

Deutsche Versicherer wiederum versichern in der Regel nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland.

Das ZEV bedauert, dass es beim Fahren mit Elektrotretrollern keine einheitlichen Regelungen gibt und fordert eine europaweite Regelung.

E-Roller: Diese Regelungen gelten in Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre (seit dem 1. September 2023)
  • Tempolimit: 25 Kilometer pro Stunde. Wichtig: Das Fahrzeug muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit gedrosselt sein.
  • Es wird kein Führerschein verlangt.
  • Es besteht keine Helmpflicht; das Tragen eines solchen wird aber empfohlen.
  • Der Roller muss über eine Bremse und Klingel verfügen.
  • Der E-Roller muss mit Vorder- und Rücklichter sowie mit Katzenaugen versehen sein.
  • Während des Fahrens dürfen keine Kopfhörer benutzt werden.
  • Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen muss eine Sicherheitsweste getragen werden.
  • Man muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 135 Euro.

Wo darf ich in Frankreich mit meinem E-Roller und parken?

In französischen Stadtgebieten müssen E-Roller auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren oder, sollten keine vorhanden sein, auf die Fahrbahn ausweichen, wenn dort höchstens ein Tempolimit von 50 Kilometer pro Stunde herrscht.

Nur in Ausnahmefällen dürfen sie auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden. In diesen besonderen Fällen darf jedoch nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde gefahren und überdies dürfen keine Fußgänger durch sie belästigt werden.

Außerhalb der Städte müssen Elektroroller auf den "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) fahren. 

E-Roller dürfen in Frankreich nicht auf Gehwegen fahren. Sie dürfen dort allerdings bei ausgeschaltetem Motor geschoben werden.

Fahrer dürfen ihren Roller auf dem Gehweg parken, wenn dadurch niemand behindert wird.

Ausnahme: Die Stadt Paris hat das Abstellen auf Gehwegen verboten.

Hier riskiert man durch das Abstellen des E-Rollers eine Strafe von 49 Euro und muss unter Umständen für eventuelle Abschleppkosten aufkommen.

Bußgelder in Frankreich

Wer keine Bremse oder Licht am E-Roller hat, muss mit mindestens 35 Euro pro Verstoß rechnen.

Fährt man schneller als 25 Kilometer pro Stunde, droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.

Auch das Fahren zu zweit oder auf dem Gehweg ist verboten und wird mit mindestens 135 Euro geahndet.

Fährt eine Person unter 14 Jahren den Elektrotretroller, richtet sich das Bußgeld von 135 Euro an die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Begleitperson.

Zum Vergleich: in Deutschland bekommt man für das Fahren auf dem Gehweg ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.