Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz startet mit grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) übernimmt eine neue, zentrale Aufgabe: Als erste und einzige in Deutschland zugelassene Einrichtung ist das ZEV zur kollektiven, grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung in Europa befugt.
Das Team „Rechtsdurchsetzung in Europa“ wird tätig, wenn deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher durch systematische Rechtsverstöße von Unternehmen im EU-Ausland in ihren Rechten benachteiligt werden – insbesondere, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann.
Typische Fälle sind unzulässige Vertragsbedingungen (AGB), intransparente oder irreführende Gestaltung von Webseiten, Abofallen oder unklare Kündigungsbedingungen.
Rechtsgrundlage für diese neue Befugnis ist die EU-Verbandsklagenrichtlinie (EU 2020/1828) sowie deren Umsetzung in deutsches Recht. Das ZEV wurde als einzige deutsche Einrichtung zur Durchführung grenzüberschreitender Verbandsklagen zugelassen und ist als qualifizierte Einrichtung nach § 4d UKlaG in der Liste des Bundesamts für Justiz (BfJ) geführt.
„Mit der Zulassung bietet sich für das ZEV nun die Möglichkeit, Verstöße von Unternehmen gezielt anzugehen und zu unterbinden – wenn nötig auch vor Gericht“, sagt Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand des ZEV. „Gleichzeitig gilt: Wir setzen weiterhin auf außergerichtliche Einigungen, bevor wir rechtlich gegen ein Unternehmen im Ausland vorgehen.“
Das ZEV folgt bei seiner Tätigkeit einem klaren Prinzip:
- Feststellung eines strukturellen Verbraucherproblems – z. B. durch eine Beschwerde über das Online-Formular.
- Prüfung und Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Unternehmen.
- Falls nötig: Klage - kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, kann das ZEV rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt sind, ist auch eine EU-Verbandsklage möglich.
Das ZEV arbeitet dabei eng mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zusammen.
Wie sich die neue Rolle des ZEV auf das Verhalten von Unternehmen auswirken wird, bleibt abzuwarten – erste konkrete Schritte gegen Unternehmen im EU-Ausland sind bereits in Planung.
Weitere Informationen: www.cec-zev.eu/de/themen/eu-sammelklage/
Logo und Flyer zum Download im Presse-Kit.
Kontakt: rechtsdurchsetzung(at)cec-zev.eu
Pressekontakt
Peter Juhani Koop
E-Mail: koop@cec-zev.eu
