Mieten in Frankreich: wichtige Infos & kostenlose Musterschreiben
Jedes Jahr entscheiden sich zahlreiche Studierende für ein Auslandssemester in Frankreich und stehen damit vor der Herausforderung, eine Wohnung im Ausland zu mieten. Aber was tun, wenn das Fenster nicht mehr schließt? Darf man Haustiere halten? Die Wohnung untervermieten? Wie kündigt man den Mietvertrag? Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) bietet eine umfassende Orientierungshilfe für alle, die in Frankreich zur Miete wohnen.
Im neuen FAQ „Häufige Fragen zum französischen Mietrecht“ werden die wichtigsten Themen rund um das Wohnen in Frankreich aufgegriffen. Die kostenlosen Musterschreiben können den Austausch mit den Vermietenden vereinfachen.
Drei typische Beispiele für Fallstricke, die Mietenden in Frankreich Probleme bereiten können:
Das Übergabeprotokoll („état des lieux“)
Mathilde zieht für ihr Studium nach Lyon. Bei der Schlüsselübergabe durch die Vermieterin wird kein Übergabeprotokoll erstellt. Als sie nach 6 Monaten wieder auszieht, stellt ihr die Vermieterin die Kosten für einen Neuanstrich der ganzen Wohnung in Rechnung. Ohne Übergabeprotokoll kann die Studentin nicht nachweisen, dass die Wohnung bei ihrem Auszug genauso aussieht wie schon beim Einzug. Leider muss sie in ihrem Fall akzeptieren, dass die Kosten mit ihrer Kaution verrechnet werden. Doch wie kann man diese Situation vermeiden? Das ZEV rät, immer ein Übergabeprotokoll anfertigen zu lassen. Nur so kann der Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug dokumentiert werden.
Miete eigenmächtig mindern
Wird die Wohnung mit samt Elektrogeräten vermietet, sind die Vermietenden für deren Reparatur und Austausch verantwortlich. Als die Waschmaschine in Maximilians Zweizimmerwohnung bei jedem Schleudern ausläuft und er sie nicht mehr benutzen kann, wendet er sich an die Agentur, die ihm die Wohnung vermietet. Diese versichert ihm, dass jemand vorbeikommen und nach der Waschmaschine schauen wird. Als nach zwei Wochen noch nichts passiert ist, zieht er 50 Euro von seiner Mietzahlung ab. Prompt erhält er eine E-Mail von der Agentur, die mit rechtlichen Schritten droht. In Frankreich darf die Miete nicht auf eigene Faust gemindert werden. Dazu wird eine gerichtliche Entscheidung benötigt.
Kaution und letzte Monatsmiete
Als Andrea aus ihrer Wohnung in Frankreich auszieht, möchte sie schnell ihre Kaution zurückbekommen. Sie entscheidet daher, einfach die letzte Monatsmiete nicht zu bezahlen und diese einzubehalten. Das bringt ihr einen wütenden Anruf des Vermieters ein. Sie müsse die Miete überweisen. Falls das Auszugsprotokoll keine Unterschiede zum Einzugsprotokoll aufweist, erhält sie die gesamte Kaution innerhalb eines Monats zurück. Die Kaution dient den Vermietenden als Sicherheit für eventuell am Mietobjekt verursachte Schäden. Mietende dürfen die letzte Miete nicht eigenmächtig mit der Kaution verrechnen.
Ein Problem mit der Mietwohnung in Frankreich? Das deutsch-französische Juristenteam des ZEV unterstützt kostenlos. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen lediglich das Beschwerdeformular auf der Seite cec-zev.eu ausfüllen. Das ZEV hilft dabei, das französische Mietrecht zu verstehen und nimmt Kontakt mit Vermietenden auf, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Pressekontakt
Tina Hinault
E-Mail: hinault@cec-zev.eu