Neuer interaktiver Ratgeber für das Studium in Frankreich

Wer ein Studium, einen universitären Austausch oder ein Praktikum in Frankreich absolvieren möchte, sollte sich gut und rechtzeitig vorbereiten.

Um junge Leute dabei zu unterstützen, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) seinen Ratgeber für Studierende neu aufgelegt.

Von nun an können Studierende in einem interaktiven Tool ganz gezielt und mit wenigen Klicks nach bestimmten Infos suchen. Neue Internetartikel informieren ausführlich zu einzelnen Themen.

Studium: Mitunter strenge Auswahlverfahren in Frankreich

Wer nur für kurze Zeit ins Ausland möchte, für den bietet sich ein Austauschprogramm an, z. B. Erasmus +. Man studiert an einer Partneruni, üblicherweise zwischen 3 und 12 Monate.

Wer in Frankreich ein komplettes Studium anstrebt bzw. sich direkt nach dem Abitur an einer Hochschule im Nachbarland einschreiben möchte, geht am besten den Weg über die Plattform Parcoursup. 

Die Bewerbungsfrist auf Parcoursup läuft in der Regel von Januar bis März. Benötigt werden u. a. ein Motivationsschreiben, beglaubigte Kopien des Abiturzeugnisses sowie übersetzte Notenaufstellungen. Auch wenn es in Frankreich keinen Numerus Clausus gibt, sind die Auswahlverfahren mitunter streng.

Für einen Doppelabschluss kann man sich bei der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) bewerben.

Wohnen: andere Gesetze und Gepflogenheiten im Nachbarland

Aber nicht nur das Studium muss organisiert werden. Auch beim Thema Unterkunft ist einiges zu bedenken. So wird von Studierenden meist eine Bürgschaft verlangt und zwar von einer Person aus Frankreich. Personen unter 30 Jahren haben aber die Möglichkeit, beim französischen Staat eine kostenlose Bürgschaft zu beantragen. Genauso steht Bedürftigen eine Wohnbeihilfe zu.

Und Mieter sind in Frankreich verpflichtet, eine Hausrat- und Gebäu­deversicherung abzuschließen.

Behördengänge: Keine Meldepflicht in Frankreich

Ein Vorteil in Frankreich: es gibt keine Meldepflicht. Wer seinen dortigen Wohnsitz nachweisen muss, kann dies etwa mit dem Mietvertrag oder einer Stromabrechnung tun.

Die Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich ist nicht zwingend erfor­derlich. Kommt es aber noch immer vor, dass Firmen oder Vermieter für ein Lastschriftverfahren ein französisches Konto verlangen.

Wer in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert ist, braucht keine französische, studentische Krankenversicherung zu beantragen.

Arbeiten: Anspruch auf Praktikumsvergütung

Wer einen Studierendenjob nachgehen möchte, hat Anspruch auf einen Mindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 0,85 € brutto pro Stunde.

Und Praktika sind in Frankreich für Studierende bis zu 6 Monate im Jahr möglich. Dauert das Praktikum länger als zwei Monate, muss eine Vergütung ge­zahlt werden. Diese beträgt mindestens 3,90 Euro pro Stunde.

Das ZEV geht auf diese und andere Themen ein, gibt konkrete Hilfestellung, nennt Ansprechpartner und nützliche Links.