Zur Weihnachtszeit mal kurz nach Frankreich? Was in diesen Tagen möglich ist...
Die Corona-Pandemie stellt das Leben in der deutsch-französischen Grenzregion weiter auf eine harte Probe.
Denn wer die Grenze überschreitet, muss sowohl die Maßnahmen der französischen Ausgangsbeschränkung bedenken, als auch die Einreise- und Quarantäneregelungen seines Bundeslandes.
Die Verunsicherung der Grenzbewohner ist entsprechend groß. Christian Tiriou beantwortet wichtige Fragen zur Vorweihnachtszeit.
Darf ich nach Frankreich einreisen?
Christian Tiriou: Ja, die deutsch-französische Grenze ist offen. Bis mindestens 15. Dezember 2020 gibt es in Frankreich aber noch eine Ausgangssperre. Das heißt, dass Ausgänge nur aus bestimmten Gründen möglich sind.
Erlaubt sind unter anderem Spaziergänge oder individuelle Freizeitaktivitäten im Freien täglich für drei Stunden und im Umkreis von 20 km der eigenen Wohnung. Dies kann mit Personen aus demselben Haushalt geschehen. Auch Einkäufe können erledigt werden.
Immer mitgeführt werden muss eine selbst ausgefüllte Sonderausgangsbescheinigung (Attestation de déplacement dérogatoire). Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro.
Ab 15. Dezember soll, sofern die Zahl der täglichen Neuinfektionen unter 5.000 liegt, die ganz tägliche Ausgangssperre abgeschafft werden.
Dann muss tagsüber für den Grenzübergang kein Grund mehr angegeben werden und die Bescheinigung entfällt.
Allerdings soll eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 7 Uhr in Kraft treten, ausgenommen Heiligabend und Silvester.
Darf ich zum Weinachtsshopping nach Frankreich? Was hat geöffnet?
Christian Tiriou: Die Geschäfte sind wieder bis 21 Uhr geöffnet. Bewohner aus Deutschland dürfen in Frankreich Einkäufe tätigen.
Die französischen Behörden verweisen aber weiter darauf, dass Ausgänge eingeschränkt werden sollten und die Abstands- und Hygieneregeln strengstens zu befolgen sind.
Auf der Sonderausgangsbescheinigung ist der Punkt „déplacements pour effectuer de sachats de biens“ anzukreuzen.
In einigen Städten Frankreichs dürfen auch an den Adventssonntagen die Geschäfte öffnen, z. B. in Straßburg, Mulhouse, Colmar und Metz.
Bars und Restaurants bleiben noch bis mindestens 20. Januar geschlossen. Kinos, Theater und Museen sollen ab dem 15. Dezember wieder öffnen dürfen.
Finden Weihnachtsmärkte statt?
"Weihnachtsmärkte wie in den Jahren zuvor gibt es nicht im Elsass.
Auch die beliebten Märkte in Straßburg und Colmar finden ohne Buden, aber dafür mit der traditionellen Weihnachtsbeleuchtung statt.
In kleineren Städten, z. B. Saverne, Wissembourg und Hagenau, wurden einige wenige Weihnachtsstände genehmigt."
Christian Tiriou, Projektmanager Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Darf ich zu Weihnachten Verwandte oder Bekannte in Frankreichbesuchen?
Zur Weihnachtszeit ist der Besuch von Verwandten und Bekannten erlaubt, vorausgesetzt die Gesundheitsziele werden erreicht. Französische Behörden empfehlen, dass sich nicht mehr als sechs Personen zusammenfinden, Kinder nicht hinzugerechnet.
Bis mindestens 15. Dezember bleibt der Besuch von Familienangehörigen und Bekannten nur gestattet, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. wenn eine Person pflegebedürftig ist.
Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
Bei der Rückreise nach Deutschland müssen sich Reisende an die Einreise- und Quarantäneregelungen ihres Bundeslandes halten.
Baden-Württemberg erlaubt Kurzaufenthalte bis zu 24 Stunden in Frankreich.
Rheinland-Pfalz und das Saarland gestatten 72 Stunden.
Wer aus dem Saarland kommt, darf sich aber nur im französischen Grenzgebiet aufgehalten haben.
Wer für längere Zeit in Frankreich bleibt, muss sich bei der Rückreise 10 Tage in Quarantäne begeben, die frühestens am 5. Tag durch einen negativen Corona-Test aufgehoben werden kann.
Vor einer Fahrt nach Frankreich sollten sich Reisende stets über die aktuell geltenden Vorschriften informieren. Diese können sich schnell ändern.
Auf französischer und deutscher Seite kann es zu Stichprobenkontrollen durch die Polizei kommen. Hier kommt es immer auf die Einzelfallprüfung der Beamten an. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Geldstrafe verhängt wird.
Ansprechpartnerin für Presseanfragen
Marie-Alix DADILLON
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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