Wechsel der Kfz-Versicherung: Wie nehme ich den Schadenfreiheitsrabatt mit ins Nachbarland?

Wer nach Frankreich zieht oder von Frankreich zurück nach Deutschland und das Auto mitnimmt, muss es in der neuen Heimat anmelden. In der Regel geht das mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung einher.

Ärgerlich für Verbraucher ist, dass der bereits erworbene Schadenfreiheitsrabatt nicht immer problemlos auf ein anderes Land übertragen werden kann.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) hat gemeinsam mit dem französischen Versicherungsverband "Fédération Française de l'Assurance" (FFA) ein kostenloses Infoblatt veröffentlicht, mit dem Fahrzeughalter Geld und Nerven sparen.

Infos und Tipps für Verbraucher und Versicherer

Das Infoblatt gibt Autofahrern, die etwa von Frankreich zurück nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land ziehen, einen Überblick über das französische Schadenfreiheitsrabatt-System.

Gleichzeitig hilft es dem neuen Versicherer, den bereits erworbenen Rabatt gemäß seinem eigenen Tarif in die neue Versicherung zu übertragen. Das Infoblatt ist auf Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar.

Auch für den umgekehrten Fall eines Wechsels von einem deutschen zu einem französischen Versicherer hält das ZEV ein Infoblatt bereit.

Neben Erklärungen auf Deutsch enthält es eine Zusammenfassung des deutschen Schadenfreiheitsrabatt-Systems auf Französisch, die dem französischen Versicherer vorgelegt werden kann.

Unterschiedliche Berechnung in Deutschland und Frankreich

Das Grundprinzip ist in beiden Ländern gleich: Fahrzeughalter werden für jedes Jahr, in dem sie unfallfrei fahren, mit einem immer günstigeren Versicherungsbeitrag belohnt.

Was die Mitnahme dieses Rabatts ins Nachbarland erschwert, ist die Art der Berechnung, die unterschiedlich abläuft.

In Frankreich wird der Schadenfreiheitsrabatt mithilfe eines Faktors namens CRM (coéfficient de réduction majoration) berechnet und nicht etwa wie in Deutschland mithilfe der Schadenfreiheitsklassen.

Der CRM beträgt anfangs 100 %, was für die volle Versicherungsprämie steht. Mit jedem unfallfreien Jahr fällt er schließlich geringer aus.

Wie genau der CRM sich über die Jahre entwickelt, ist in Frankreich gesetzlich festgelegt. Den maximalen Rabatt erreicht man nach 13 schadenfreien Jahren.

In Deutschland fällt diese Dauer je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich lang aus.

Fehlen einer einheitlichen europäischen Versicherungsbescheinigung

In Frankreich stellen Kfz-Versicherer dem Versicherten ein relevé d’information aus: eine Versicherungsbescheinigung, die den CRM und die Autounfälle der letzten fünf Jahre enthält.

Dahinter wird angegeben, ob der Versicherte Schuld oder Teilschuld an den Unfällen hatte. Diese Form ist gesetzlich festgelegt.

Der deutsche Gesetzgeber hat dagegen keine Standard-Bescheinigung vorgesehen. Das Dokument kann sich also von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Zudem wird es dem Versicherten nicht ausgehändigt, sondern bei einem Versicherungswechsel innerhalb Deutschlands dem neuen Versicherer elektronisch übertragen.

Auch dieses Fehlen einer einheitlichen europäischen Versicherungsbescheinigung ist ein Grund dafür, warum die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf ein anderes EU-Land in der Praxis schwierig ist.

Nach Ansicht des ZEV ist die Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie in Deutschland und Frankreich trotz einer europäischen Richtlinie zum Versicherungsbinnenmarkt nicht ausreichend harmonisiert.

Versicherungsgesellschaften sind nicht dazu verpflichtet, den in einem anderen Land erworbenen Schadenfreiheitsrabatt anzuerkennen.