Einkünfte aus einer Immobilie oder Geldanlage in Frankreich: französische Staat kassiert erneut Sozialabgaben

Tausende von Bürgern in der Grenzregion sind betroffen. Jetzt hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) zusammen mit zwei weiteren unabhängigen Vereinen Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Kehl – Wer in Frankreich Mieteinkünfte hat, Einnahmen aus Kapitalvermögen bezieht oder beim Immobilienverkauf vom Wertzuwachs der Immobilie profitiert, muss Abgaben an die französische Sozialversicherung zahlen.

Diese Sozialabgaben verlangt der französische Staat auch von EU-Bürgern. Wer also beispielsweise in Deutschland sozialversichert ist und in Frankreich eine Eigentumswohnung vermietet, wird zur Kasse gebeten.

In einem Urteil von Februar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof dieses Vorgehen bereits untersagt. Die französische Regelung, so der Gerichtshof, widerspricht dem europäischen Prinzip des freien Kapitalverkehrs, wonach Sozialabgaben nicht in mehreren EU-Ländern erhoben werden können. Wer also bereits in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, muss in Frankreich befreit sein.

Mit einem neuen Gesetz hat Frankreich die Sozialabgaben im Januar 2016 aber wieder eingeführt. Geändert wurde lediglich der Verwendungszweck der Abgaben. Die Sozialabgaben werden nicht mehr direkt der französischen Sozialversicherung zugeordnet sondern gehen u. a. an zwei Solidaritätsfonds für Altersvorsorge und Unterstützung im Alter („Fonds de solidarité vieillesse“ et „Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie“).

Das ZEV betrachtet diese Praxis als einen Versuch der französischen Behörden, das EuGH-Urteil zu umgehen. Denn die genannten Solidaritätsfonds übernehmen indirekt Aufgaben der französischen Sozialversicherung – damit widerspricht das Vorgehen nach Ansicht der ZEV-Juristen weiterhin dem Prinzip des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union.

Das Problem der strittigen Sozialabgaben betrifft tausende von Menschen in der Grenzregion, darunter deutsche Staatsbürger, aber auch Grenzgänger, die in der Schweiz oder Deutschland arbeiten.

Mit den unabhängigen französischen Vereinen „Groupement Transfrontalier Européen“ und „Comité de défense des travailleurs frontaliers de la Moselle“ hat das ZEV im Dezember 2016 eine gemeinsame Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht (Generaldirektion Beschäftigung und Soziales). „Die gemeinsame Arbeit dreier Vereine, die in unterschiedlichen Grenzregionen ansässig sind, erlaubt uns, Synergien zu schaffen, um die Interessen der Betroffenen in der jeweiligen Region noch besser zu erfassen und zu vertreten“, sagt Martine Mérigeau, Vorstand des ZEV.