Deutsche E-Roller dürfen in Frankreich fahren, französische aber nicht in Deutschland

Pressemitteilung vom 13.06.2019 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Am 15. Juni tritt in Deutschland die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft und ebnet den Weg für den Elektrotretroller. In Frankreich sind die schlanken Flitzer bereitsunterwegs. Hier soll die Straßenverkehrsordnung ab September angepasst werden. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) erklärt, welche Regelungen in beiden Ländern gelten und vor allem: Warum deutsche E-Scooter in Frankreich fahren dürfen, anders herum jedoch nicht.

Darf ich mit meinem E-Roller über den Rhein fahren?

Der deutsche Gesetzgeber schafft mit den Elektrokleinstfahrzeugen eine neue Fahrzeugklasse, die neben den E-Scootern etwa Segways und Hoverboards umfasst. In der neuen Verordnung legt er fest, dass Elektroroller über eine Kfz-Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen und eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen müssen.

Erfüllt ein E-Scooter diese Voraussetzung, kann man damit guten Gewissens über den Rhein nach Frankreich fahren. Dort benötigen Elektroroller ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.

Anders herum gestaltet es sich schwieriger. Zwar könnte ein in Frankreich gekaufter E-Roller eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn er den deutschen Baubestimmungen (zum Beispiel Bremsen) entspricht. Dies wäre mit Kosten verbunden, da der TÜV eine Einzelabnahme für das Gerät durchführen müsste. Erst mit einer Betriebserlaubnis könnte ein Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung überhaupt abschließen. Ein französischer Versicherer wird jedoch keine für Deutschland geeignete Kfz-Versicherung anbieten können, E-Roller sind hier gar nicht als Kraftfahrzeuge definiert. Und selbst wenn, dann hätte der Roller immer noch kein Versicherungskennzeichen. Deutsche Versicherer wiederum versichern in der Regel nur Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland.

Das ZEV bedauert, dass es beim Fahren mit Elektrorollern keine einheitlichen Regelungen gibt und fordert eine europaweite Regelung.

Geh- oder Radweg: Wo dürfen E-Roller fahren und parken?

In französischen Stadtgebieten dürfen E-Scooter auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren oder, sollten keine vorhanden sein, auf die Fahrbahn ausweichen, wenn dort höchstens Tempolimit 50 herrscht. Außerhalb der Städte müssen Elektroroller auf den „voies vertes“, gemeinsamen Geh- und Radwegen, fahren. In Deutschland fahren die elektrischen Flitzer auf dem Radweg. Gibt es keinen, dann auf der Fahrbahn.

Weder in Frankreich noch in Deutschland dürfen E-Roller auf Gehwegen fahren. In Frankreich dürfen sie dort allerdings bei ausgeschaltetem Motor geschoben werden, in Deutschland nicht. In beiden Ländern dürfen Fahrer ihren Roller auf dem Gehweg parken, wenn dadurch niemand behindert wird. Ausnahme: Die Stadt Paris hat das Abstellen auf Gehwegen verboten.

Helmpflicht für unter 12-Jährige in Frankreich

In Deutschland herrscht keine Helmpflicht für E-Rollerfahrer, in Frankreich für unter 12-Jährige schon. Mindestens 8 Jahre alt muss man hier sein, um einen E-Treter fahren zu dürfen, in Deutschland 14. Das Tempolimit liegt bei 25 km/h, in Deutschland bei 20 km/h. Zwei Besonderheiten gelten in Frankreich: Während des Fahrens dürfen keine Kopfhörer benutzt werden. Außerdem müssen Fahrer nachts und bei schlechtem Licht eine Sicherheitsweste tragen.

Höhere Bußgelder in Frankreich

Wer in Frankreich schneller als 25 km/h fährt, riskiert ein sattes Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Das Fahren auf dem Gehsteig wird mit mindestens 135 Euro geahndet. Zum Vergleich: in Deutschland mit 15 Euro. Wer in Frankreich eine Verkehrsregel missachtet, muss mit mindestens 35 Euro rechnen.

Elektroroller in Deutschland und Frankreich

Was für das Fahren mit Elektrorollern in Deutschland (ab Juni 2019) und in Frankreich (ab September 2019) gilt.