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Hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihrer Beschwerde!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV). Wir werden Ihre Beschwerde nun prüfen.



Wie geht es jetzt weiter?

Sie haben uns Ihre Beschwerde in Bezug auf ein französisches Unternehmen übermittelt. So sieht der weitere Ablauf aus:

 

  • Empfangsbestätigung per E-Mail

In den nächsten Minuten werden Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung für Ihre Beschwerde mit einem Aktenzeichen erhalten. Wir bitten Sie, dieses Aktenzeichen bei jedem Kontakt mit unseren Mitarbeitern anzugeben.
 

  • Rechtliche Beurteilung

Ihre Beschwerde wird von unserer Rechtsabteilung geprüft. Sie erhalten anschließend eine der drei möglichen Rückmeldungen:

  • Unsere Rechtsabteilung wird Ihre Angelegenheit übernehmen.
  • Wir benötigen weitere Informationen oder Unterlagen.
  • Ihre Beschwerde fällt leider nicht in unseren Kompetenzbereich und kann nicht bearbeitet werden. In diesem Fall versuchen wir Ihnen passende Ansprechpartner zu nennen.
     
  • Bearbeitungsfristen

Nach der Empfangsbestätigung werden Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung von uns erhalten. Unsere Dienstleistung ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass wir zahlreiche Anfragen erhalten, die wir prüfen und gegebenenfalls übersetzen müssen, bevor wir Ihnen antworten können. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen ab, da diese nur zu unnötigen Verzögerungen führen.

 

  • Schriftlicher Kontakt mit dem Unternehmen, um eine gütliche Lösung zu finden

Sofern wir in Ihrem Fall zuständig sind, werden wir Ihre Beschwerde intern bearbeiten und, falls notwendig, an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weiterleiten, in dem wir Mitglied sind.

Ob wir Erfolg haben, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Bereitwilligkeit des Unternehmens, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Wir verfügen über keinerlei Mittel, um das Unternehmen zu einer Zusammenarbeit zu zwingen.

Falls Sie nicht abwarten möchten, bis wir eine Einigung mit dem Unternehmen erzielen, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Denken Sie aber bitte daran, uns dies mitzuteilen.

Weitere Informationen zu unserem deutsch-französischen Verbraucherschutzverein finden Sie auf unserer Internetseite.